Auf dem Bundestreffen der Vertreter der CSD-Vereine aus ganz Deutschland wurde beschlossen, im Jahr 2009 die Erweiterung von Artikel 3 des Grundgesetzes um die Rechte von Lesben und Schwulen zum zentralen Thema der CSD-Veranstaltungen zu machen.
Dazu erklären Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), und Jürgen Kiesslich, Bundesvorstand CSD Deutschland e.V.:
Im kommenden Jahr wird in weit über 30 Städten der Bundesrepublik der Christopher Street Day (CSD) gefeiert und mit Demonstrationen gegen die fehlende Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen protestiert. Jeder CSD setzt dabei unterschiedliche regionale und politische Schwerpunkte, auf Bundesebene steht jedoch diesmal ausschließlich die Forderung nach Erweiterung des Gleichheitsartikels des deutschen Grundgesetzes im Mittelpunkt. Deshalb hat der CSD Deutschland e.V., das Netzwerk der deutschen CSD Veranstalter beschlossen, die Aktion „Lesben und Schwule in die Verfassung!" zu unterstützen.
Die Forderung „Lesben und Schwule in die Verfassung!" zielt auf eine Erweiterung des Gleichheitsartikels des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität". Bereits jetzt ist laut Artikel 3 Grundgesetz die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Sprache, ethnischer Herkunft, Glauben, religiöser oder politischer Anschauung und Behinderung verboten. Mit der Forderung nach Änderung von Artikel 3 GG erinnern die CSD Veranstalter daran, dass die Verfassung Homosexuelle immer noch als Bürger zweiter Klasse behandelt. Der Grundrechtskatalog enthält keinen ausdrücklichen Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule und Transgender, wie dies für andere Diskriminierungsmerkmale bereits unstrittig der Fall ist. Es ist an der Zeit, das zu ändern.
Das Grundgesetz wird 2009 sechzig Jahre alt. Die fehlende Berücksichtigung im Grundgesetz wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von Lesben und Schwulen aus. Rechtsprechung und Gesetzgebung lehnen in vielen Fällen eine Gleichberechtigung ab. Die Verfassung muss endlich klarstellen: Niemand darf wegen der sexuellen Identität benachteiligt werden.
Mehrere tausend Bürgerinnen und Bürger haben das Anliegen schon mit ihren Unterschriften unterstützt. Darüber hinaus haben sich Prominente für die Aktion ausgesprochen. Die aktuelle Liste findet sich auf www.artikeldrei.de
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