Fall Nico P.: Ausländerbehörde soll frist verlängern
Nico P. soll bis Ende Juni ausreisen
Rechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft. Jetzt kann nur noch politische und gesellschaftliche Einflussnahme helfen.
Nachdem am 22. Juni auch das Oberverwaltungsgericht Magdeburg einen Eilrechtsschutz für Nico P. abgelehnt hat, sind alle rechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft. Die Ausländerbehörde Burg hat gestern eine Ausreise nach Benin bis zum 30.6. angeordnet. Dazu erklärt Martin Pfarr, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) und des LSVD Sachsen-Anhalt:
Die ablehnenden Bescheide des Verwaltungsgerichtes und des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg zum Antrag auf Erteilung von Eilrechtsschutz für Nico P. sind für ihn und seine Lebenspartnerin Daniela bitter. Alle bisherigen Bemühungen, beiden das gemeinsame Leben ihrer Eingetragenen Partnerschaft zu ermöglichen sind damit gescheitert.
Die gesetzte Frist der Ausländerbehörde ist zur Vorbereitung einer geordneten freiwilligen Ausreise zu kurz. Der Zeitpunkt einer Visumserteilung zum Führen einer Lebenspartnerschaft in Deutschland von Benin aus ist zudem ungewiss.
Wir fordern die Ausländerbehörde Burg auf, die gesetzte Frist zur Ausreise um mindestens einen Monat zu verlängern, um Vorbereitungen für eine geordnete Ausreise treffen zu können. Gleichzeitig bitten wir die politisch Verantwortlichen, jetzt schnellstmöglichst eine humanitäre Lösung durchzusetzen, welche den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention entspricht. Wir wünschen uns dafür eine breite politische und gesellschaftliche Unterstützung.
Hintergrund: Der schwule Asylbewerber Nico P., der seit 2003 in Deutschland lebt, hat 2007 eine Eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer transsexuellen Partnerin aus Berlin geschlossen. Die zuständige Ausländerbehörde in Burg (Sachsen-Anhalt) hat Nico einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland versagt. Trotz dem Vorliegen von Arbeitsangeboten, hat sie ihm keine Arbeitserlaubnis erteilt. Seit Monaten hat sie hingegen nichts unversucht gelassen, Nico abzuschieben. Der Widerspruch gegen das Verwaltungsverfahren wurde vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt abgelehnt. Alle Bemühungen, auf gerichtlichen Weg eine Ausreise zu verhindern, blieben letztendlich erfolglos.
Nachfragen sind möglich bei Martin Pfarr, Tel. 0171/3495906
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