Hamburger Bürgerschaft fordert Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz

Bundesratsinitiative mit Stimmen der CDU gestartet


Die Hamburger Bürgerschaft hat gestern beschlossen, eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Artikel 3 GG um einen Diskriminierungsschutz für Homosexuelle zu starten. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Wir begrüßen die Hamburger Initiative zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identität". Nach Berlin und Bremen hat damit ein drittes Bundesland angekündigt, sich im Bundesrat für eine Grundgesetzänderung zugunsten eines Diskriminierungsschutzes für Lesben, Schwule und Transgender einzusetzen.

Ganz besonders erfreulich ist es, dass die Regierungsfraktionen CDU und GAL einen von der SPD-Fraktion initiierten Antrag positiv aufgegriffen haben und dieser mit den Stimmen aller vier Parteien in der Hamburger Bürgerschaft verabschiedet wurde. Es ist von besonderer Bedeutung, dass mit dem schwarz-grün regierten Hamburg erstmals ein CDU-geführtes Bundesland für den Grundrechtsschutz von Lesben, Schwule und Transgender initiativ wird.

Mit diesem Beschluss nimmt die Aktion 3+ „Lesben und Schwule in die Verfassung!“ weiter Fahrt auf. Wir gehen davon aus, dass die Initiative im Bundesrat von weiteren Bundesländern unterstützt wird. Auch der nächste Bundestag sollte den Grundrechtsschutz für Lesben, Schwule und Transgender auf die Tagesordnung setzen.

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