Unsere Zusammenarbeit mit dem Berliner Rechtsanwalt Dirk Siegfried

Wir arbeiten bei den Prozessen gegen Benachteiligung von Lesben und Schwulen eng mit dem Berliner Rechtsanwalt und Notar Dirk Siegfried zusammen. Seine Anschrift lautet:

Rechtsanwalt Dirk Siegfried
Keithstraße 2-4,
10787 Berlin
Tel.: +49 (030) 21568-03 oder -11
Fax: +49 (030) 2156813
eMail: d.siegfried(at)snafu.de

Sie können mit dem Büro von Rechtsanwalt Siegfried einen telefonischen Besprechungstermin vereinbaren.

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Rechtsanwalt Dirk Siegfried hat folgende Urteile erstritten:

Bundesverfassungsgericht:

Beamtenrecht:

Versorgungswerke:

Steuerrecht:

Adoptionsrecht:

Ausländerrecht:

Aufgrund dieser beiden Urteile haben ausländische Partner von Deutschen erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, aber nur in einigen Bundesländern, in anderen nicht. Das spiegelt sich in unserem damaligen Zusatz in unserer Rechtsprechungsliste wieder:

Zu diesem Urteil und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat Hailbronner einen - vermutlich vom Bundesinnenministerium bestellten - sehr negativen Kommentar in NVwZ 1997, 460, geschrieben, auf den sich "böswillige" Ausländerbehörden immer wieder berufen. Dirk Siegfried hat dazu eine Entgegnung in NVwZ 1998, 151, veröffentlicht. Siehe auch Hochreuter, NJW 1998, 3677, Wegener, ZAR 1997, 87

© Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) e.V.