Für eine Erweiterung des Artikel 3 Grundgesetz

Gleichheitsgrundsatz muss endlich auch für Lesben und Schwule gelten

Zum heutigen „Tag des Grundgesetzes“ erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Tag des Grundgesetzes ist bislang kein guter Tag für Lesben und Schwule. Denn er erinnert auch daran, dass die Verfassung Homosexuelle als Bürger zweiter Klasse behandelt. Der Grundrechtskatalog enthält keinen ausdrücklichen Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule und Transgender. Es ist an der Zeit, das zu ändern.

Mit der „Aktion Grundgesetz. Lesben und Schwule in die Verfassung!“ fordert der LSVD eine Erweiterung des Gleichheitsartikels um das Merkmal „sexuelle Identität“. In Artikel III Absatz 3 GG soll es in Zukunft heißen:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Die Forderung nach Erweiterung des Gleichheitsgrundsatzes um das Merkmal der sexuellen Identität wird von Akteuren der Zivilgesellschaft und zahlreichen Prominenten unterstützt. Zu ihnen gehören die Vorsitzende des Zentralrates der Juden, Charlotte Knobloch, Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, die Hamburger Bischöfin Maria Jepsen, Iris Berben, Heiner Geißler, Dieter Thomas Heck, Maybrit Illner, Hape Kerkeling, Rosenstolz, Jörg Thadeusz, die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, der Vorsitzende der Gewerkschaft Ver.di, Frank Bsirske und viele mehr.

Die fehlende Berücksichtigung im Grundgesetz wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von Lesben und Schwulen aus. Rechtssprechung und Gesetzgebung lehnen in vielen Fällen eine Gleichberechtigung ab. Die Verfassung muss daher klarstellen: Niemand darf wegen der sexuellen Identität benachteiligt werden.

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