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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

EU-Richtungswahl: Wenn nicht jetzt, wann dann?

LSVD veröffentlicht Wahlprüfsteine und fordert zur Wahlbeteiligung auf

Pressemitteilung vom 20.03.2024

Berlin, 20.03.2024. Der 36. Verbandstag des LSVD tagte in Berlin unter dem Motto „Wir für Alle“ und forderte in seinem Beschluss zur anstehenden EU-Wahl im Juni ein „Coming-out für Europa“. In den letzten Wochen hatte der LSVD den kandidierenden Parteien Wahlprüfsteine zur EU-Wahl zugeleitet, um deren Einsatz für LSBTIQ*-Rechte für Wähler*innen transparent zu machen. Dazu erklärt Dr. Jörg Hutter aus dem Bundesvorstand:

Die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 ist eine Richtungswahl: Es geht um nichts weniger als um die Zukunft der europäischen Demokratie. Deshalb rufen wir die ganze Community, ihre Verbündeten und alle Demokrat*innen dazu auf, wählen zu gehen und nur die Parteien zu wählen, die sich glaubhaft für Gleichheit und Akzeptanz von LSBTIQ* in Europa einsetzen. Bei Menschenrechten von LSBTIQ* und anderen marginalisierten Gruppen darf es trotz des starken Gegenwinds von Rechten und Rechtsextremen keine Kompromisse geben. Wir fordern ein klares Bekenntnis und einen glaubwürdigen Einsatz von EU-Parlament und EU-Kommission zum Schutz der Menschenrechte von LSBTIQ* inner- und außerhalb Europas. Dies alles ist mit rechtspopulistischen, nationalistischen und minderheitenfeindlichen Parteien nicht zu erreichen.

So brauchen wir in der nächsten EU-Legislaturperiode wieder einen umfassenden EU-Aktionsplan für Gleichberechtigung von LSBTIQ* und einen besseren Schutz vor Diskriminierung und Hassverbrechen. Menschenrechtsverletzungen an trans*- und intergeschlechtlichen Menschen in EU-Mitgliedsstaaten müssen endlich aufhören. Beispielsweise ist in Tschechien immer noch eine Sterilisation notwendig, damit eine trans* Person ihren Geschlechtseintrag ändern lassen kann. Außerdem besitzen nur wenige EU-Länder ein Gesetz, das Operationen an intergeschlechtlichen Kindern verbietet. Bestehende Lücken im europäischen Recht zu queerfeindlicher Hassgewalt und -rede in der EU sowie im Recht der Freizügigkeit und der gegenseitigen Anerkennung von Familien mit gleichgeschlechtlichen bzw. transgeschlechtlichen Eltern müssen geschlossen werden, damit die EU auch für LSBTIQ* ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist. Es darf nicht sein, dass die EU queere Menschen, die bei uns Schutz suchen, zukünftig an ihren Außengrenzen inhaftiert, Asyl-Anträge großenteils nicht inhaltlich prüfen lässt und sie dann nach dem Ruanda-Modell in vermeintlich sichere Drittstaaten abschiebt. Die EU-Außenpolitik muss außerdem dafür sorgen, dass Menschenrechte von LSBTIQ* auf der ganzen Welt geschützt und LSBTIQ*-Menschenrechtsverteidiger*innen weltweit gestärkt werden.

Informationen darüber, welche Parteien die LSVD-Forderungen ganz oder teilweise unterstützen, liegen derzeit noch nicht vor; die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine werden wir in den nächsten Wochen veröffentlichen.

LSVD-Wahlprüfsteine zur EU-Wahl 2024

  1. Wie wird sich Ihre Partei dafür stark machen, dass es auch in der nächsten Legislaturperiode einen umfassenden Aktionsplan gegen die Diskriminierung von LSBTIQ* gibt? Welche Themen und Maßnahmen sollte der nächste Aktionsplan beinhalten und was soll dabei verbessert werden?
  2. Wie wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass der Schutz vor Diskriminierung für LSBTIQ* in Europa am Arbeitsplatz, im öffentlichen Raum, in staatlichen Einrichtungen und im Gesundheitssektor gestärkt wird?
  3. Wie wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass menschenrechtswidrige medizinische Behandlungen an trans*, inter* und nicht-binären Menschen in den EU-Mitgliedsstaaten beendet werden? Wie wird sich Ihre Partei für die rechtliche Anerkennung aller Geschlechter auf EU-Ebene einsetzen?
  4. Wie wollen Sie sich dafür einsetzen, dass bestehende Lücken in der Gesetzgebung gegen queerfeindliche Hassgewalt und -rede in der EU geschlossen werden?
  5. Wie wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass die EU rechtliche Lücken in der Frage der Freizügigkeit und gegenseitigen Anerkennung von Familien mit gleichgeschlechtlichen bzw. transgeschlechtlichen Eltern schließt?
  6. Wie stellen Sie sicher, dass die EU trotz der GEAS-Reform das individuelle Recht auf Asyl für LSBTIQ* wahrt, etwa durch die Umsetzung der EU-weiten Schutzbestimmungen von besonders schutzbedürftigen Personen v.a. aus Ländern, wo gleichgeschlechtliche Handlungen mit Haft-/Todesstrafe geahndet werden?
  7. Wie wird sich Ihre Partei im EU-Parlament dafür einsetzen, dass die Menschenrechte von LSBTIQ* in aller Welt geschützt und LSBTIQ*-Menschenrechtsverteidiger*innen weltweit gestärkt werden?
  8. Wie wird sich Ihre Partei aktiv und sichtbar für Menschenrechte, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung von LSBTIQ* im Parlament einsetzen? Wie plant Ihre Partei, gegen die Verletzung der Rechte von LSBTIQ* durch andere EU-Mitgliedsstaaten vorzugehen?

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Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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