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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Gleichen Zugang zur Assistierten Reproduktion sicherstellen

Assistierte Reproduktion muss allen Menschen unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität offenstehen

Pressemitteilung vom 04.01.2018

Anlässlich der beiden am 03.01.2018 bekannt gewordenen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Kosten einer unfruchtbaren Frau für eine heterologe künstliche Befruchtung sind als außergewöhnliche Belastung auch dann zu berücksichtigen, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt diese beiden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs als einen wichtigen Schritt hin zu einer vollständigen Gleichstellung von verheirateten, verpartnerten und auf Dauer in einer Lebensgemeinschaft lebenden Paare bei der Erstattung der Kosten für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung.

Der LSVD fordert, dass durch Bundesgesetz endlich klargestellt wird, dass die assistierte Reproduktion allen Menschen unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität offensteht. Wann Ärztinnen und Ärzte die Mitwirkung bei künstlichen Befruchtungen erlaubt ist, wird bisher nur in den Berufsordnungen der Landesärztekammern angesprochen. Da diese Regelungen sehr unterschiedlich sind, ist die Rechtsunsicherheit groß. Deshalb fordert auch die Bundesärztekammer ein solches Bundesgesetz.

Zudem darf die Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlungen nicht länger auf empfängnisunfähige Ehefrauen und die Verwendung von Spermien ihrer Ehegatten beschränkt bleiben, sondern muss auch die Kinderwunschbehandlung von Frauen mit Fremdspermien unabhängig von ihrem Familienstand und ihrer sexuellen Orientierung bzw. Identität umfassen.

Hintergrund
Regenbogenfamilien im Recht. LSVD-Positionspapier

Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5.10.2017, VI R 2/17

Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5.10.2017, VI R 47/15

LSVD-Bundesverband

Pressekontakt

Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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zuständiges Vorstandsmitglied

Gabriela Lünsmann