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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Nur Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt wollen gemeinsames Weihnachten mit Wahlfamilie ermöglichen

Bevorzugung leiblicher Verwandte untergräbt Akzeptanz der Maßnahmen und notwendigen Zusammenhalt

Pressemitteilung vom 17.12.2020

In einer früheren Fassung fehlten Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Nach einem Hinweis haben wir den Text dementsprechend aktualisiert. Inzwischen hat auch Thüringen auf unsere Kritik reagiert. Nach einem Schreiben des LSVD Thüringen wird der engste Familienkreis "zeit- und verfassungsgemäß " als „soziale Familie“ definiert, die auch persönlich sehr nahestehende, eng vertraute Menschen umfasst.

Bislang wollen lediglich Berlin, Brandenburg Sachsen und Sachsen-Anhalt als einzige der 16 Bundesländer ein gemeinsames Weihnachten mit der Wahlfamilie ermöglichen. Die Mehrzahl der Bundesländer erlaubt lediglich größere Treffen im engsten Familienkreis, definiert als leibliche Verwandte. Dazu erklärt Alfonso Pantisano, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kann die Bevorzugung leiblicher Verwandter in den Ausnahmeregelungen für die Kontaktbeschränkungen zu Weihnachten nicht hinnehmen. Wir erkennen die Notwendigkeit von Kontaktbeschränkungen prinzipiell an. Gleichzeitig darf es keine Bevorzugung bestimmter Lebensmodelle geben. Das untergräbt die Akzeptanz von notwendigen Maßnahmen, verstärkt die soziale Isolation einzelner Gruppen und gefährdet den in diesen Zeiten notwendigen Zusammenhalt. Der LSVD fordert Nachbesserungen von den Landesregierungen!

Es ist vollkommen unverständlich, warum ein größeres Treffen mit leiblichen Verwandten ein geringeres Infektionsrisiko bergen soll als ein gemeinsames Weihnachten mit der gleichen Anzahl an Freund*innen. Für Weihnachten im engsten Familienkreis sind oft sogar Reisen durch die gesamte Republik nötig, während Freund*innen eher am gleichen Wohnort leben.

Bislang tragen lediglich die Regelungen von Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt den Stellenwert von Freundschaften als Wahl- und Ersatzfamilie Rechnung. Sie spiegeln die Lebensrealität sehr vieler Menschen in unserem Land und wollen so vielen Menschen wie möglich ein gemeinsames Weihnachten ermöglichen.

Während das Saarland für alle Menschen an den generellen Kontaktbeschränkungen festhält, erlauben alle anderen Bundesländer größere Treffen mit leiblichen Verwandten. Die Idee der heilen Familie ignoriert sowohl das massive Vorkommen von häuslicher Gewalt, als auch die mitunter gravierenden Diskriminierungserfahrungen, die Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) in ihren Herkunftsfamilien machen müssen und daher mit diesen gebrochen haben. Freundschaften als Wahl- und Ersatzfamilie sind daher nicht nur für LSBTI essenziell und überlebenswichtig. Diesen Menschen muss auch ein gemeinsames Weihnachten erlaubt werden. 

Hintergrund

Übersicht über die bisher geplanten Ergänzungen zu den Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Die Corona-Krise ist mit massiven Einschränkungen und Einschnitten für uns alle verbunden. Gleichwohl verstärkt die Pandemie auch bestehende Verletzlichkeiten und Ungleichheiten. Die Auswirkungen von Corona und die politischen Entscheidungen zur Bekämpfung der Pandemie treffen nicht alle Menschen gleich, sondern je nach Lebenslage unterschiedlich und in unterschiedlicher Intensität. Wie sich Covid19 auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, transgender und intergeschlechtliche Menschen auswirkt

LSVD-Bundesverband

Pressekontakt

Pressesprecher*in Kerstin  Thost

LSVD-Bundesverband 
Hauptstadtbüro
Almstadtstraße 7
10119 Berlin 

Tel.: (030) 78 95 47 78
Fax: (030) 78 95 47 79
E-Mail: presse@lsvd.de

zuständiges Vorstandsmitglied

Alfonso Pantisano