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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Regenbogenkompetenz für Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften

Ergebnisse des Fachforums auf dem ersten Regenbogenparlament „Akzeptanz für LSBTI“

Wie stehen Evangelische Kirche, katholische Kirche und evangelikale Freikirchen zu Homosexualität? Wo sind Trauungen und Segnungen möglich? Was sind Forderungen und Maßnahmen für mehr Regenbogenkompetenz für Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften?

Im Rahmen des bundesweit ersten Regenbogenparlaments diskutierten wir darüber, wie „Regenbogenkompetenz“ in der Sozialen Arbeit, im Sport, in Religionsgemeinschaften, bei der Versorgung und Integration von Geflüchteten, in den Medien und auch in der auswärtigen Kultur-und Sprachpolitik erhöht werden kann. Hier dokumentieren wir die Ergebnisse des Fachforums "Regenbogenkompetenz für Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften" mit Juliane Kuske (Regenbogenforum) und Dr. Michael Brinkschröder (Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche), geleitet von Henny Engels, Mitglied im LSVD-Bundesvorstand. Die Broschüre mit den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen des 1. Regenbogenparlaments "Akzeptanz von LSBTI* - Miteinander stärken" kann hier heruntergeladen werden oder aber so lange der Vorrat reicht per Mail an presse@lsvd.de kostenfrei bestellt werden.

Informationen zum aktuellen Stand

1. Evangelische Kirche

Segnungen und Trauungen von homosexuellen Paaren

Trauungen homosexueller Paare sind in vier Landeskirchen möglich

  • Ev. Kirche in Hessen und Nassau
  • Ev. Kirche im Rheinland
  • Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO)
  • Ev. Landeskirche in Baden

Andere Landeskirchen (zum Beispiel Nordkirche, Sachsen) lassen Segnungen in öffentlichen Gemeindegottesdiensten zu, jedoch nicht als Amtshandlung. In einigen Landeskirchen liegt die
Entscheidung bei den einzelnen Pfarrer*innen (u.a. Ev. Kirche in Mitteldeutschland, Ev.-luth. Landeskirche Hannover, Bremische Landeskirche, Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig).

Insgesamt gibt es in der Evangelischen Kirche noch keine allgemeinverbindliche Entscheidung.
In der Württembergischen Landeskirche wurde die Segnung kürzlich erneut von der Synode abgelehnt. Es fehlten aber nur wenige Stimmen für die erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Akzeptanz weiterer geschlechtlicher Identitäten

Es gibt vereinzelt Diskussionen zu diesbezüglichen Fragen, z.B. zur notwendigen Veränderung von Taufurkunden.

Erfahrungen mit Auseinandersetzung

  • Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz: Gespräche, in denen die Befürworter*innen eher den Gegner*innen zugehört haben
  • Sachsen: über Kontroverse nicht hinausgekommen

2. Römisch-Katholische Kirche

Auf Initiative der HUK wurde 2011 das Katholische Komitee gegründet. Hier findet eine strategische Reflexion über die Situation in der röm.-kath. Kirche statt. 

Im Rahmen eines Projektes der Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) zur Gleichberechtigung von LSBTI* in der röm.-kath. Kirche (2015-18) fand ein Dialog mit Bischöfen, Verbänden und kirchlichen Hilfswerken statt. Seit fünf Jahren findet einmal pro Jahr ein Gespräch zum Thema mit Bischof Bode (Osnabrück) in seiner Funktion als Vorsitzender der Pastoralkommission der deutschen Bischofskonferenz statt. Eine Erkenntnis dabei war, dass Bemühungen um die Verbesserung der Situation homosexueller Menschen in der röm.-kath. Kirche von den hauptamtlichen Mitarbeitenden stark unterstützt werden. Themen waren u.a. Seelsorge mit Trans* Personen sowie das kirchliche Arbeitsrecht und Fortbildungen für Mitarbeitende in der Pastoral. Das kirchliche Arbeitsrecht sieht mittlerweile vor, dass nur noch Menschen aus dem engeren Bereich der Verkündigung (z.B. Pastoralreferent*innen und Religionslehrer*innen) vom Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen betroffen sind. Das Verbot gilt nicht mehr für Ärzt*innen oder Erzieher*innen. Hintergrund der Lockerungen ist offenkundig die zunehmende Personalknappheit bei kirchlichen Berufen und Einrichtungen. 

Im Zusammenhang mit den Segnungen homosexueller Paare wurden weitere Verfahrensschritte vereinbart. 

In diesem Zusammenhang sind auch die öffentlichen Äußerungen von Kirchenleitenden zu Segnungsmöglichkeiten für gleichgeschlechtliche Paare und wiederverheirateten Geschiedenen (Franz-Josef Bode, Johannes zu Eltz, Frankfurt a.M.) oder auch eine bessere individuelle seelsorgliche Begleitung (Kardinal Marx) angesiedelt. 

Ein aktueller Vorschlag sieht vor, dass – im Unterschied zur sakramentalen Trauung – Ringtausch, Ja-Wort und Verwendung der Stola entfallen zu lassen. Die Frage des Treueversprechens ist noch offen. Zu diesem Thema wird es im Juni 2018 eine Akademietagung in Hamburg geben.

Generell ist festzustellen, dass die moraltheologische Diskussion (Homosexualität als „Sünde“) zurzeit nicht vorangeht, sondern dass das Thema pastoraltheologisch eingeordnet wird.

Dem entspricht die aktuell starke Forcierung der Regenbogenpastoral (auch in der Schweiz und Österreich), für die in einigen Bistümern (Köln, Hildesheim, Osnabrück, Freiburg, Limburg) bereits Stellen eingerichtet wurden bzw. Stellenanteile zur Verfügung stehen. Trier, Magdeburg und München sind darüber im Gespräch. Von den kath. Verbänden haben sich Diözesanverbände des BDKJ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend), KAB (Kath. Arbeitnehmerbewegung), kfd (Kath. Frauengemeinschaft Deutschlands), KDFB (Kath. Deutscher Frauenbund) und vor allem das ZdK (Zentralkomitee der Katholiken) für Segnungen ausgesprochen. Die Gefahr der von Einzelnen beschworenen Kirchenspaltung aufgrund von Segnungen homosexueller Paare ist  – für Deutschland – „im Promillebereich“ anzusiedeln.

3. Freikirchen

Nach Kenntnisstand der Anwesenden ist die Situation – je nach Gemeinde – sehr unterschiedlich. Beispielsweise bietet eine baptistische Gemeinde in Berlin-Schöneberg ein Seminar für betroffene Angehörige an.

4. Ev. Frauenverbandsarbeit

Bei den evangelischen Frauenverbänden ist das Thema seit ca. Mitte der 1990er Jahre im Sinne der Gleichwertigkeit weiblicher Lebensformen ausdiskutiert.

Forderungen / Maßnahmen / Bündnispartner*innen

Im Mittelpunkt des Gesprächs stand der Informations- und Ideenaustausch zu möglichen Bildungsangeboten, insbesondere solche, die sich dazu eignen, um an religiöse Organisationen heranzutreten.

Vorbemerkung

Wichtig wären dabei

  • Sprache und Methodik, die Religiöses wertschätzt
  • Menschen (nicht „Themen“) in den Mittelpunkt stellen
  • deutlich machen, dass es vorrangig nicht um Sexualität geht, sondern um Lebensformen
  • Suche nach Gemeinsamkeiten im Wertedialog; Methoden siehe „Belieforama

Hinweise auf geeignete Methoden

  • Erzählcafé
  • Generationentalk 
  • religions- und konfessionsübergreifend verbindende Erfahrungen nutzen (vgl. Videoclips der „Datteltäter“)
  • Talkbox zur Anregung des Gesprächs: Verschiedene Sichtweisen sollten möglich sein. Ob „ja“ oder „nein“ zutrifft, ist weniger wichtig, entscheidend ist die Reflexion über den Inhalt. Aussagen oder Fragen sollten eine Zuspitzung enthalten, um Reflexionsprozesse und Diskussionen anzuregen, jedoch nicht abwertend formuliert sein.

Hinweise auf potenzielle Kooperationspartner*innen mit Erfahrung im Bereich „Vorurteile überwinden“

  • Bildungseinrichtungen
  • Multiplikator*innen in kirchlichen Substrukturen (z.B. Kirchenkreise, Dekanate)
  • BAGKR (Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus)
  • Regenbogenforum e.V. Deutschland
  • Nutzen entsprechender Erfahrungen aus anderen thematischen Bereichen (Frauenbildung, Interkult. Dialog)
  • bei Erarbeitung von Positionen usw.: Ambivalenzen weder wegdrücken noch verurteilen, sondern zulassen und benennen

Maßnahmen

1. Formate gemeinsam mit Bildungsträgern entwickeln

  • Ziel: Dialog LSBTI* mit religiösen Gruppen; dabei Gemeinsamkeiten suchen und für Unterschiede offen sein und sie anerkennen / wertschätzen

2. Multiplikator*innen in der Ausbildung von Seelsorgepersonal und Lehrer*innen ansprechen und gewinnen

  • Ziel: Seelsorger*innen sollen in den Gemeinden, Lehrer*innen in der Schule positiv mit dem Thema umgehen können.

3. Angebote für LSBTI*-Jugendliche verstärken

  • Thema spielt im Fragebogen zu der für Herbst 2018 geplanten Jugendsynode fast keine Rolle.

4. Gespräch mit den Kirchenleitungen

  • Ziel: Queere Vielfalt muss in den Aus- und Weiterbildungseinrichtungen der Kirchen aktiv berücksichtigt werden. Hier bedarf es einer neuen wertschätzenden Sprache ebenso wie einer entsprechenden Methodik.
  • In der röm.-kath. Kirche sollte Zahl der Beauftragten für die Pastoral für homosexuelle Menschen muss auf Bistumsebene erhöht werden. Dem muss die Beauftragung von Ansprechpartner*innen auf allen Ebenen folgen.
  • Jugendpastorale Angebote einfordern

5. Aufnahme des Themas Religion in die Aktionspläne gegen Homo- und Transphobie der Landesregierungen einfordern

Mögliche Bündnispartner*innen

  • BAG Kirche und Rechtsextremismus
  • Katholische Frauenverbände (AG Kath)
  • Evang. Zentrum Frauen und Männer
  • Regenbogenforum
  • HuK
  • SalamShalom
  • Muslimische Ausbildungseinrichtungen
  • Ibn-Rushd-Goethe-Moschee, Berlin
  • House of one, Berlin
  • Leadership Berlin
  • Zentralkomitee der Deutschen Katholiken

Das Regenbogenparlament in Berlin war eine Veranstaltung des LSVD-Projekts „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken“ in Kooperation mit dem Referent*innenrat der Humboldt-Universität zu Berlin. Moderiert wurde es von Dr. Julia Borggräfe.

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