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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Diskriminierung beenden, Verfolgung entgegentreten

Homosexualität in der katholischen Kirche

Katholische Kirche darf als Arbeitgeberin nicht außerhalb des Diskriminierungsverbots in der Verfassung und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes stehen. Die deutschen Bischöfe stehen in der Verantwortung, in der Weltkirche gegen die Verfolgung von Homosexuellen und Transgender Stellung zu beziehen.

Papst Franziskus hat wiederholt geäußert, die Kirche dürfe Homosexuelle nicht verurteilen. Vielmehr müsse sie sie in Barmherzigkeit begleiten. Eine „spirituelle Einmischung in ihr persönliches Leben“ dürfe es nicht geben. Die Deutsche Bischofskonferenz hat dies ausdrücklich begrüßt. Jetzt müssen den Worten Taten folgen. Der LSVD fordert die deutschen Bischöfe und alle Verantwortlichen der römisch-katholischen Kirche in Deutschland auf, die Ausgrenzung von Homosexuellen und Transgender zu beenden und sich in der internationalen Arbeit gegen Verfolgung und Hass einzusetzen. Menschenrechte gelten unabhängig von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität. Das muss auch die römisch-katholische Kirche beachten.

Diskriminierung im Arbeitsrecht beenden

Die römisch-katholische Kirche und ihre Einrichtungen sind einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Viele tausend Lesben und Schwule sind bei ihr in Erziehung, Pflege, medizinischer Versorgung, Lehre und Unterricht angestellt. Die Finanzierung erfolgt aus Steuergeldern.

Die Deutsche Bischofskonferenz konnte 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht verhindern. Als Reaktion hat der „Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz“ 2002 beschlossen, dass eine Verpartnerung immer einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß darstellt, der die Kündigung nach sich zieht. Die Angestellten sind folglich gezwungen, ihr Privatleben und ihre Beziehungen zu verheimlichen. Andernfalls riskieren sie eine Kündigung.

Es ist mit einer demokratischen Gesellschaft unvereinbar, dass Lesben und Schwule, wie andere auch, die nicht nach den Vorschriften der katholischen Morallehre leben, in Einrichtungen, die aus Steuergeldern finanziert werden, nur arbeiten dürfen, wenn sie sich verleugnen. Der Gesetzgeber darf der römisch-katholischen Kirche nicht weiter zugestehen, sich als Arbeitgeberin außerhalb des Diskriminierungsverbots in der Verfassung und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu stellen. Die Deutsche Bischofskonferenz selbst muss ihren Beschluss aus dem Jahre 2002 revidieren, sie muss mit Lesben und Schwulen endlich ihren Frieden machen und die Eingetragene Lebenspartnerschaft anerkennen.

Weltkirche muss Verfolgung entgegentreten

Die deutschen Bischöfe stehen in der Verantwortung, in der Weltkirche gegen die Verfolgung von Homosexuellen und Transgender Stellung zu beziehen. Im Februar 2014 hat beispielsweise die Nigerianische Bischofskonferenz die eklatante Verschärfung der strafrechtlichen Verfolgung von Homosexuellen in ihrem Land als „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet. Der Vorsitzende der Nigerianischen Bischofskonferenz, Erzbischof Ignatius Kaigama, schrieb dem nigerianischen Präsidenten, das Gesetz schütze die Würde des Menschen, stimme mit den moralischen und ethischen Werten der afrikanischen Kulturen überein und betone die Heiligkeit der Ehe als Verbindung von Mann und Frau. Das Gesetz ist aber in Wirklichkeit ein Anschlag auf die Menschenrechte, ein Freibrief für Denunzianten und Gewalttäter. Die menschenverachtenden Äußerungen von Erzbischof Kaigama sind ein Beitrag zu Mord und Totschlag, sie unterstützen das Klima von Hass und Gewalt im bevölkerungsreichsten Land Afrikas.

Alle deutschen Bischöfe müssen laut und vernehmlich ihre Stimme dagegen erheben. Wir erinnern daran, dass selbst die Vatikanische Glaubenskongregration bereits 1986 betont hat: „Es ist nachdrücklich zu bedauern, dass homosexuelle Personen Objekt übler Nachrede und gewalttätiger Aktionen waren und weiterhin noch sind. Solche Verhaltensweisen verdienen, von den Hirten der Kirche verurteilt zu werden, wo immer sie geschehen.“ Es wird höchste Zeit, dass die deutschen Bischöfe dieser Aufforderung konsequent Folge leisten. Wir fordern alle deutschen Bischöfe auf, das den Menschenrechten Hohn sprechende homophobe Strafrecht in Nigeria eindeutig zu verurteilen, ebenso wie die Stellungnahme der Nigerianischen Bischofskonferenz sowie Gewaltaufrufe und Gewalttaten gegen Lesben und Schwule. Sie müssen ihren nigerianischen Kollegen kontinuierlich ins Gewissen reden, dass die Förderung der strafrechtlichen Verfolgung von Homosexualität selbst nach den Grundsätzen des Vatikans mit der katholischen Lehre unvereinbar ist. Wer hier schweigt, lädt Schuld auf sich.

(beschlossen auf dem 26. Verbandstag am 5./6. April 2014 in Berlin)