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NEWS ! Am 28. Februar war es endlich so weit: Bei einer Pressekonferenz gaben die LSVD-Sprecher Uta Kehr und Axel Hochrein den Startschuss für die „Aktion 1:1“. Die neue Kampagne für die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe steht unter dem Motto „Gleiche Pflichten, gleiche Rechte. Nur das ist fair!“ Sie informiert über bestehende Benachteiligungen und wirbt für die volle rechtliche Gleichstellung lesbischer und schwuler Lebenspartner. Axel Hochrein appellierte an die Unionsparteien, das Vorhaben nicht im Bundesrat zu blockieren. „Für die Union ist es höchste Zeit, dass sie sich den Lebensrealitäten in Deutschland stellt“, sagte Hochrein. Wenn CDU/CSU nicht eine Richtungsentscheidung zu Gunsten der Homosexuellen träfen, würden sie die Mehrheitsfähigkeit in Deutschland verlieren. Uta Kehr bemängelte, dass Lebenspartner zwar beim Unterhalt füreinander einstehen müssten, dass ihnen steuerliche Vergünstigungen aber verweigert werden. Stirbt ein Partner, so steht dem anderen nur ein minimaler Steuerfreibetrag von 5.200 € zu. Der deutlich höhe- re Freibetrag für Ehegatten in Höhe von 307.000 € wird Lebenspartnern verweigert. Zu den Unterstützern der „Aktion 1:1“ zählen u.a. der Literaturnobelpreisträger Günter Grass, die Sängerin Katja Ebstein, der Kabarettist Dieter Hilde- brandt, der Schauspieler Dietmar Schönherr, DGB- Chef Michael Sommer, Jürgen von der Lippe, Hella von Sinnen, Guildo Horn, Hermann van Veen und viele mehr. Die „Aktion 1:1“ wird darüber hinaus von ver- schiedenen Organisationen unterstützt, u.a. von der Gewerkschaft Verdi und den Jungen Liberalen. Ausführliche Informationen über die Kampagne finden sich im Internet: www.aktion-1zu1.de Startschuss für „Aktion 1zu1“ Prominente machen sich stark für Gleichstellung von Lebenspartnern Der LSVD war mit seiner Beschwerde gegen die Berichterstattung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ im Mordfall Moshammer erfolgreich. Der Deutsche Presserat entschied in seiner Sitzung am 1. März, die Beschwerde sei begründet und erteilte dem Spiegel einen entsprechenden Hinweis. Der Spiegel soll sich nun in einer Redaktionskonferenz mit seiner Berichterstattung kritisch auseinandersetzen. Der LSVD hatte Beschwerde gegen einen Spiegel-Bericht eingelegt, in dem von einem „Milieu der Homosexuellen“ die Rede war. Die Spiegel-Autoren Bettina Musall und Conny Neumann mutmaßen in dem Artikel, die Spur im Mordfall Moshammer führe – so wörtlich – „ganz unten ins Milieu der Homosexuellen“. In der Beschwerde hatte der LSVD argumentiert, die Wortwahl des Spiegels bringe eine ganze Bevölkerungsgruppe in Verbindung mit Kriminalität und schüre damit längst „überwunden geglaubte Vorurteile gegenüber Homosexuellen“. Die „pauschalisierende und abwertende Berichterstattung“ des Spiegels werde „den vielfältigen Lebensstilen von Lesben und Schwulen nicht gerecht“. Das Magazin habe damit gegen die Richtlinie 12.1 des Pressekodex verstoßen. Diese Richtlinie besagt, dass in Artikeln über Straftaten keine „Vorurteile gegenüber schutzbedürftigen Gruppen“ geschürt werden dürfen. Nach Ansicht des LSVD waren die homosexuellen Neigungen Moshammers für „das Verständnis des berichteten Vorgangs nebensächlich“. Der geständige Täter wiederum ist nach eigenen Angaben heterosexuell. Somit hätte eigentlich getitelt werden müssen: „Täter stammt aus Heterosexuellenmilieu“. Das zeige, wie absurd solche pauschal abwertenden Zuschreibungen sind. Der Presserat folgte der Argumentation des LSVD. Dort hofft man nun, dass der Spiegel und die vielen anderen Medien, die den Begriff „Homosexu- ellenmilieu“ völlig unkritisch verwendeten, die Entscheidung des Presserates beherzigen. Der Spiegel, 17. Januar 2005, „Tod eines Münchners“: „...und weil die Tat womöglich dahin führen könnte, wo Fahnder vor mehr als 14 Jahren schon das blutige Ende des Volksschauspielers Walter Sedlmayr aufklären wollten: ganz unten ins Milieu der Homosexuellen.“ Beschwerde beim Presserat erfolgreich LSVD-Kritik am Begriff „Homosexuellenmilieu“ bestätigt 7 1/2005 Jürgen von der Lippe: unterstützt die „Aktion 1:1“.

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