respekt_heft_02_07_2005
19 02/05 länder ! D ie CDU reagiert auf die Forderung nach Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten noch immer mit Ablehnung. Die CSU will sogar gegen die Stiefkindadoption das Bundesverfassungsgericht anrufen. Es wundert deshalb nicht, dass Bayern und die von der CDU regierten Bundesländer auch die Gleichstellung von Lebenspartnern im Landesrecht weiterhin ableh- nen. Die Länder können viele Detailfragen regeln, vom Friedhofsgesetz bis zum Landesbeamtenrecht, die für das alltägliche Leben von Bedeutung sind. Wird das Landesrecht für Lebenspartner nicht „angepasst“, dann führt das in Regel zu erheblichen Benachteiligungen. Bisher haben nur die Länder Berlin, Nordrhein- Westfalen und Schleswig-Holstein umfassende Anpassungsgesetze erlassen und Lebenspartner in allen durch Landesgesetz geregelten Bereichen mit Ehegatten gleichgestellt. In Sachsen-Anhalt hat die CDU-FDP-Koalition ebenfalls ein Anpassungsgesetz erlassen; das betrifft aber nur wenige Bereiche des Landesrechts. Trotzdem hat es auch in den anderen Ländern Änderungen gegeben. Wenn es bei Gesetzes- vorhaben nicht ausdrücklich um die Gleichstellung, sondern vordergründig um andere Probleme geht, sind auch „konservative“ Länder bereit, Lebens- partner mit einzubeziehen. Das gilt natürlich in besonderem Maße für „belastende“ Regelungen wie z.B. die Ausdehnung der Bestattungspflicht auf die Lebenspartner in den Landesbestattungs- gesetzen oder ihre Einbeziehung in Sicherheits- überprüfungen. Ein weiterer Gleichstellungseffekt ergibt sich dadurch, dass das Landesrecht mehrerer Länder für bestimmte Bereiche auf das Bundesrecht ver- weist, bei dem es durch das Überarbeitungsgesetz erhebliche Fortschritte gegeben hat. Das hat sich vor allem im Beamtenrecht aus- gewirkt. Hier ist der Stand zur Zeit folgender: · Familienzuschlag: noch keine Gleichstellung, da bundeseinheitlich geregelt, · Beamtenversorgung: noch keine Gleichstellung, da bundeseinheitlich geregelt, · Beihilfe: Gleichstellung für verpartnerte Beamte der Länder Berlin, NRW und Schleswig-Holstein, · Reise- und Umzugskostenvergütung sowie Trennungsgeld: Gleichstellung für verpartnerte Beamte von Bund, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersach-sen, Nordrhein- Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein, · Sonderurlaub: Gleichstellung für verpartnerte Beamte von Bund, Berlin, NRW, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Einige andere Länder gewähren Sonderurlaub aus wichtigen persönlichen Gründen, soweit dienst- liche Belange nicht entgegenstehen. · Laufbahnrecht: Gleichstellung für verpartnerte Beamte von Bund, Berlin, NRW und Schleswig- Holstein. Wenn demnächst der Bund seine Beihilferecht neu regelt und dabei, wie angekündigt, Lebenspartner mit Ehegatten gleichstellt, wird das auch für die Länder Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sach- sen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gelten, weil deren Beihilfevorschriften auf das Bundesrecht ver- weisen. Insgesamt kann man sagen, dass die Chancen für Fortschritte vor allem dann gut sind, wenn das Gesetzesvorhaben unter einer anderen „Flagge“ läuft. Ob es dann zur Gleichstellung kommt, hängt zunächst von den Referenten in den Ministerien ab. Wenn sie uns gut gesonnen sind, „schmuggeln“ sie die Lebenspartner als „Folgeregelung“ in den Entwurf mit ein, ohne dass das groß auffällt. Meistens haben wir aber nicht solches Glück. Im Gegenteil, wir haben oft den Eindruck, dass die Referenten in den Ministerien die Lebenspartner bewusst „unterschlagen“. Ob die Lebenspartner dann doch noch in das Gesetz hineinkommen, hängt von unserer Wachsamkeit ab. Es ist schon mehrfach vorgekommen, dass uns Betroffene rechtzeitig auf ein Gesetzesvorhaben hingewiesen haben, in dem die Lebenspartner „vergessen“ worden sind. Wir haben dann interve- niert und eine Ergänzung des betreffenden Gesetzes erreicht. Manfred Bruns ist Bundesvorstand des LSVD. Union blockiert in den Ländern Lebenspartner werden auch im Landesrecht benachteiligt VON MANFRED BRUNS Bundesrat: nicht nur hier blockieren CDU und CSU Fortschritte beim Lebenspartnerschaftsrecht. RE_02_05+ 14.06.2005 12:29 Uhr Seite 19
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