respekt_heft_23_2016

13 respekt | regenbogenfamilien! D en Rechtsrahmen für Regenbogenfamilien zu verbessern war auf dem Verbandstag in Berlin 2015 das Anliegen einer Gruppe von Verbandsmitgliedern. Hierzu hatten sie einen Antrag eingebracht, der erste rechtspolitische Forderungen zu Adoption, Stiefkindadoption, Sorgerecht, Reproduktionsmedizin und Mehrelternfamilien formulier te. Um diesem tatsächlich und rechtlich komplexen Thema gerecht zu werden und auch die Expertise aus langjähriger Rechtsberatung und dem Projekt „Regenbogenfamilien“ des LSVD in diesen Prozess zu integrieren, entschied der Verbandstag, zu dem Thema eine zehnköpfige Arbeitsgruppe einzusetzen. Diese hatte den Auftrag, für den nächsten Verbandstag eine Beschlussvorlage zu erarbeiten. In mehreren Treffen hat die Arbeitsgruppe die verschiedenen kontroversen Positionen zu den einzelnen Fragen ausführlich beraten. Das von ihr entworfene Papier setzt sich intensiv und diffe- renziert mit allen Fragen rund um Regenbogen­ familien auseinander. Ein Schwerpunkt sind Forderungen zur Reform des Familienrechts durch die Einführung von Mehrelternschaft und der Möglichkeit, die elterliche Sorge zum Wohl der Kinder auch auf mehr als ein oder zwei Elternteile zu übertragen. Ein zentrales Bedür fnis im Rahmen der Familienplanung ist außerdem mehr Rechtssicherheit für die verschiedenen Konstellationen von Regenbogenfamilien mit meh- reren sozialen Elternteilen zu schaffen, indem differenzier te Vereinbarungen durch öffentlich beurkundete „Kinderwunschvereinbarungen“ ermöglicht werden. Schließlich beschäftigt sich das Positions­ papier auch mit Fragen des Zugangs zur Reproduktionsmedizin und den Fragen von Eizellspende und Leihmutterschaft. Es trägt außer- dem der besonderen Situation von trans* und intersexuellen Eltern Rechnung und beschäftigt sich mit sozialrechtlichen Fragen des Anspruchs auf familienpolitische Leistungen für mehr als zwei soziale Eltern. Die Forderung nach Abschaffung der bela- stenden, rechtssystematisch unsinnigen und dis- kriminierenden Praxis der Stiefkindadoption in „Zwei-Mütter-Familien“ hat als zentrale Forderung ebenfalls Eingang in das Papier gefunden. Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine „auto- matische“ rechtliche Elternstellung der Co-Mutter ab Geburt zu fordern ist, gab es allerdings in der Arbeitsgruppe ebenso streitige Positionen wie zu der Frage, ob grundsätzlich ab Geburt ein gemeinsames Sorgerecht der rechtlichen Eltern gewollt ist. Diese Fragen muss deshalb der Verbandstag entscheiden. Die Mitwirkenden der „AG Regenbogenfamilien“ haben sich in den vergangenen Monaten in einer Vielzahl von engagier ten Sitzungen und Telefonkonferenzen mit großem Arbeitseinsatz, sachlicher Hartnäckigkeit sowie Diskussions- und Kompromissbereitschaft in die Arbeit eingebracht. Der Entwurf des umfangreichen Positions­ papiers zu den aktuellen Rechtsfragen rund um Regenbogenfamilien wird vor dem Verbandstag an alle angemeldeten Mitglieder verschickt. Er soll dann im April in Köln diskutiert und als Beschluss verabschiedet werden. Die Arbeitsgruppe freut sich auf eine anregende Diskussion. Gabriela Lünsmann Die Arbeit der „AG Regenbogenfamilien“ Eine inklusive Familienpolitik für Regenbogenfamilien Positionspapier für den Verbandstag Gabriela Lünsmann LSVD-Bundesvorstand Berichte im LSVD-bLOG www.lsvd-blog.de/ ?tag=regenbogenfamilien LSVD Familienseiten: www.lsvd.de/lebensformen/ lsvd-familienseiten.html Foto: privat

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