respekt_heft_24_2017
19 Mehreltern-Familien und Elternschaftsvereinbarung In Mehreltern-Regenbogenfamilien sind es bis zu vier Personen, die sich schon vor der Zeugung bereit erklären, gemeinsam Verantwortung für das Kind zu übernehmen. Sie schaffen damit den Rahmen für die Entstehung und das Aufwachsen eines Kindes. Es liegt in dessen Wohl, diese Personen auch an die übernommene Verantwortung zu binden und für alle Elternteile einen verbindlichen rechtlichen Rahmen zu schaffen, in dem sie der übernommenen Verantwortung gerecht werden können. Dies ist nach dem gel- tenden Familienrecht nicht möglich. Die derzeitige Situation, in der entweder der leibliche Vater und dessen Partner oder die Partnerin der leiblichen Mutter nahezu rechtlos gestellt werden müssen, erschwert die Gründung von Regenbogenfamilien und kann in bestehenden Regenbogenfamilien mit mehr als zwei sozialen Elternteilen zu Konflikten und Kompetenzstreitigkeiten führen. Der LSVD fordert deshalb, dass ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der es den Beteiligten einer Regenbogenfamilie ermöglicht, rechtsverbindliche Vereinbarungen vor der Zeugung zu treffen. Pflegefamilien In Deutschland leben mehrere zehntausend Kinder, welche nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. Diese Kinder haben die Möglichkeit in einer Pflegefamilie aufzuwachsen. Das kann eine temporäre Lösung sein, aber oftmals ist dieses eine dauerhafte Lösung. Unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung bzw. Identität bieten Menschen diesen Pflegekindern eine stabile, verlässliche, strukturierte und reflektierte Umgebung. Bei der Suche nach Pflegefamilien sollen gleichgeschlechtliche Paare berück- sichtigt werden. Das geschieht heute bei vielen Jugendämtern. Es gibt aber noch immer Jugendämter, die gleichgeschlechtliche Pflegeeltern ablehnen oder ihnen mit Vorurteilen begegnen. Der LSVD wird sich deshalb dafür einsetzen, dass Pflegepersonen und Pflegefamilien unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität in Betracht gezogen werden. Trans*- und intergeschlechtliche Elternschaft Für trans*- und intergeschlechtliche Eltern besteht Reformbedarf bzgl. der Vorschriften zur Klärung der abstammungsrechtlichen Elternschaft. Personen mit einer personenstandsrechtlichen Änderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG), die nach der verfassungsgerichtlichen Aufhebung des Sterilisationsgebots nun- mehr Kinder gebären oder zeugen können, werden ebenfalls nicht angemessen erfasst. Grundlage der Reform der rechtlichen Regelungen für trans*- und intergeschlechtliche Menschen muss die Gewährleistung des Selbstbestimmungsrechts der betroffenen Menschen in jeder Lebenssituation sein. Der LSVD fordert deshalb, dass Deutschland die Antragslösung übernimmt und für die Änderung des Vornamens und des rechtlichen Geschlechts der bloße Antrag der Betroffenen beim Standesamt ausreicht. Das Positionspapier widmet sich darüber hinaus den Fragen des gleichberechtigten Zugangs zu Assistierter Reproduktion, zu Eizellspende und zu Embryospende/-adoption und fordert, dass diesbezügliche Fragen grundsätzlich unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität geregelt werden. Der LSVDwird sich auf der Grundlage des nunmehr verabschiedeten Positionspapiers in die nationale und internationale bereits intensiv geführte Reformdiskussion zum Familienrecht aktiv einmischen. Die vollständige Fassung des LSVD Positionspapiers zu Regenbogenfamilien im Recht ist zu finden unter: www.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/ Verbandstage/VT-2017/2017_LSVD- Positionspapier_Regenbogenfamilien_ im_Recht.pdf Grafik: LSVD Gabriela Lünsmann LSVD-Bundesvorstand Foto: privat respekt | regenbogenfamilien!
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