respekt_heft_24_2017
42 Beratungsarbeit für Geflüchtete Die Landesverbände werden immer wieder von Geflüchteten kontak- tiert, die Hilfe und Unterstützung im Asylverfahren benötigen und/oder Opfer von Gewalt und Anfeindungen geworden sind. Diese Anfragen wurden häufig an den Bundesverband weitergeleitet. Im Falle einer Rechtsberatung konnte an die LSVD-Rechtsberatung verwiesen werden. Bei Übergriffen, Anfeindungen oder allen anderen Bedarfen über- nimmt die Koordinationsstelle eine erste Lotsenfunktion und stellt den Kontakt zwischen Hilfesuchenden und regional verfügbaren Beratungsangeboten her. Bei akuter Gewalt wurden Leitungen der Unterkünfte, Politiker*innen oder auch Ombudsstellen einbezo- gen, um für schnelle Hilfe zu sorgen. Bei Anfragen aus dem Ausland zum Thema „Flucht & Asyl“ kontaktierte die Koordinierungsstelle Par tner*innen in den jeweiligen Ländern und verwies auf Kontaktmöglichkeiten zu europäischen Auslandsvertretungen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlingsfragen hat 2016 bei Schulungen für Mitarbeiter*innen, die sich besonders verletzlichen Flüchtlingsgruppen widmen, erstmals auf die Expertise des LSVD zurückge- griffen. Neue Handreichung „Gleichberechtigung von Menschen unterschiedlichen Geschlechts bzw. ver- schiedener sexueller Identität“ In Kooperation mit dem Arbeiter- Samariter-Bund (ASB), demParitätischen Gesamtverband und dem LSVD wurde eine neue Broschüre zumThemenbereich „Gleichberechtigung von Menschen unterschiedlichen Geschlechts bzw. verschiedener sexueller Identität“ entwi- ckelt. Die Broschüre erläutert kurz und knapp in zehn Sprachen die rechtliche Situation von Frauen und Männern bzw. von Menschen verschiedener sexuel- ler Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität in Deutschland. Dabei wird die gelebte Vielfalt von Lebensentwürfen betont und sich für ein respektvolles Zusammenleben ausgesprochen. Stellungnahme Asylpaket II – Verfahrens beschleunigung und sichere Herkunftsstaaten In der Stellungnahme führ te der LSVD aus, dass eine Beschleunigung von Asylverfahren nicht unter Verstoß gegen das Grundgesetz und die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) erfolgen darf. Der Zweck hei- ligt nicht die Mittel. Schnellverfahren ohne Zugang zu fachkundiger Beratung und ausreichendem Rechtsschutz bedeuten gerade für Menschen aus dem LSBTI- Personenkreis, dass sie faktisch von einer fairen Prüfung ihrer Asylgründe ausge- schlossenwerden. AlsBürgerrechtsverband verteidigt der LSVD mit Nachdruck das Grundrecht auf Asyl und die Schutzrechte, die in der Genfer Flüchtlingskonvention ver- brieft sind. Der LSVD steht an der Seite all derer in der Gesellschaft, die sich für eine menschenrechtsorientier te Flüchtlings politik, für menschenwürdige Aufnahme, Unterstützung, Integration und gesell- schaftliche Teilhabe von Geflüchteten stark machen. Gleiches erwar ten und fordern wir von der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag. Daher stellen wir uns auch gegen die geplante Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten. Regierungen und Länder, die LSBTI* ver- folgen und kriminalisieren, können nicht als sicher gelten. Eine Erweiterung der Staaten um Algerien, Marokko und Tunesien würde einer Verharmlosung der Strafverfolgung von Homosexuellen gleichkommen und zeigen, dass die Kriminalisierung von Lesben und Schwulen für Deutschland keinen menschenrechtlichen Stellenwer t hat. Ferner begegnet das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ größten men- schenrechtlichen Bedenken. QUEER REFUGEES WELCOME Foto: LSVD respekt | bundesverband!
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjY0Njc=