respekt_heft_24_2017

45 Regenbogenfamilien Der LSVD hat sich in den vergange- nen zwei Jahren intensiv mit allen Fragen rund um Regenbogenfamilien befasst; im Vordergrund stand dabei die Entwicklung unserer Forderungen zu rechtlichen Reformen. Im zurückliegenden Jahr haben wir dazu eine intensive Auseinandersetzung geführt. Der Diskussionsprozess hat gezeigt, dass zu dem Thema Elternschaft im Verband viele verschiedene Positionen vertreten sind – diese sind oft durch die Erfahrungen in der eigenen Regenbogenfamilie geprägt, und aufgrund dieses persönlichen Bezuges war die Auseinandersetzung zeitweise von groß- em emotionalem Engagement bestimmt. In einem achtwöchigen Beteiligungs­ prozess konnten alle LSVD-Mitglieder sich im vergangenen Sommer zu dem Thema einbringen. Im Anschluss daran fand im Oktober 2016 ein zweitägiger Workshop unter Leitung von Gabriela Lünsmann in Köln statt. Die dortige intensive Diskussion zur Abschaffung der Stiefkindadoption, zur Elternschaftsvereinbarung, zu Leih­ mutterschaft und zur Reproduktionsmedizin ermöglichte den Rahmen für sachgerechte Kompromisse. Eine Redaktionsgruppe, ebenfalls unter Leitung von Gabriela Lünsmann transferier te anschließend die Positionen in einen Antrag zum Verbands­ tag 2017. Trans*/Inter* Der LSVD pflegt gute Kontakte zu Trans*- und Inter*-Communities. Eng zusammen- gearbeitet hat er mit der neugegründeten Bundesvereinigung Trans*. im Rahmen der geplanten Erweiterung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus um die Themen Homo- und Transphobie. Die Bedarfe und Interessen von Trans* und Inter* hat der LSVD auch aktiv im Alternativbericht der CEDAW-Allianz zum kombinierten 7. und 8. Staatenbericht der Bundesregierung zum UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) sowie in seiner zusätzlichen Stellungnahme für die Themen Bildung, Gewalt, Flucht, Gesundheit und Erwerbsleben eingebracht. Mehrfach hat er sich deutlich für eine Entpathologisierung von Inter- und Transgeschlechtlichkeit positionier t, das Ende von unnötigen kosmetischen Genitaloperationen an intergerschlecht- lichen Kindern geforder t sowie sich für die rechtliche Anerkennung geschlecht- licher Selbstbestimmung ausgespro- chen. Etwa in seiner Kritik an der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Personenstandsrecht (22.06.), am Tag der Menschenrechte (10.12.) und am Transgender Day of Remembrance (20.11.) oder zuletzt Anfang 2017 in seiner Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde der Initiative „Dritte Option“ vor dem Bundesverfassungsgericht. Foto: Stefan Wernz (Köln) Gesundheit Im Februar 2017 wurde im Rahmen einer Tagung das Netzwerk queergesund* Sexuelle und geschlechtlicheDiversität inGesundheitsforschung und -versorgung gegründet. Ziel des Netzwerks ist eine geschlechter- und diversitätsgerechte Gesundheitsversorgung. Der LSVD ist Mitglied. Gesundheitspolitische Forderungen von LSBTI* hat der LSVD auch innerhalb der geplanten Erweiterung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus um die Themen Homo- und Transphobie, dem Alternativbericht der CEDAW- Allianz bzw. seiner zusätzlichen Stellungnahme zum kombinierten 7. und 8. Staatenbericht der Bundesregierung zum UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) erhoben. In seiner Pressearbeit und mehreren Schreiben an die Bundesärztekammer hat der LSVD weiterhin auf die Aufhebung des pauschalen Blutspendeverbots für homo- und bisexuelle Männer gedrängt. Anlässlich des Welt-AIDS- Tages haben wir eine verstärkte und zielgrup- pengerechte Aufklärung, den Ausbau von nied- rigschwelligen und kostenlosen Testangeboten, auch für andere sexuell übertragbare Infektionen, und die Zulassung von antiretroviralen Medikamenten (Truvada®) zur medikamentösen Prophylaxe gefordert. Der Schutz durch Therapien ist eine weitere wichtige Safer-Sex-Strategie. Kondomloser Sex ist nicht länger zwangsläufig unsafer Sex in Bezug auf HIV. Dem muss auch die aktuelle Rechtsprechung Rechnung tragen. Der Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen ist ebenfalls eines der gesundheits- politischen LSVD-Themen. Geforder t wird die Gleichstellung verheirateter, verpar tner ter und auf Dauer in einer Lebensgemeinschaft lebender Paare bei der Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für Maßnahmen der künst- lichen Befruchtung. Trotz fehlendem offiziellem Verbot sind lesbische Frauen bzw. Frauenpaare in Deutschland zudem weiterhin auf den guten Willen der Samenbanken und gynäkologischen Praxen angewiesen. 1.4 Für einE Gute Zukunft respekt | bundesverband!

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