Respekt Heft 26
42 DISKRIMINIERUNGSFREIER ZUGANG ZU ASSISTIERTER REPRODUKTION Im Rahmen der Regenbogenfamilienpolitik hat den LSVD auch im vergangenen Jahr die Frage des diskri- minierungsfreien Zugangs zu assistierter Reproduktion weiter verfolgt. Unsere Forderung, dass für das Kranken versicherungsrecht und das ärztliche Berufsrecht durch Bundesgesetz eine Klarstellung dahingehend erfolgt, dass die assistierte Reproduktion allen Menschen unabhän- gig von Familienstand und sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität offensteht, haben wir weiter in Gesprächen und Stellungnahmen Nachdruck verliehen. Das im Juli 2018 in Kraft getretene Spenderregister gesetz bringt hier nur in einem kleinen Bereich neue Rechtssicherheit für Regenbogenfamilien, die sich für die Durchführung einer assistierten Insemination im Rahmen ärztlicher Behandlung entscheiden; hier gibt das Gesetz den Beteiligten Rechtssicherheit hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Beteiligten. Dies gilt aber weiterhin nicht für alle diejenigen, die zur Familiengründung aus Überzeugung oder aus ökonomischen Gründen eine pri- vate Samenspende verwenden wollen. GESPRÄCHMIT DERBUNDESMINISTERIN FÜR JUSTIZ UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die Bundesvorstandsmitglieder Axel Hochrein und Gabriela Lünsmann konnten am 23.10.2018 in einem einstündigen Gespräch mit Bundesjustizministerin Katarina Barley und den Leiter*innen ihrer Abteilungen Bürgerliches Recht und Verfassungsrecht die aus Sicht des LSVD aktuell drängendsten rechtspolitischen Fragen diskutieren. Dabei hat sich der LSVD ebenso für eine zügige Reform des Abstammungsrechts zugunsten von Regenbogenfamilien stark gemacht wie für die lange über- fällige Reform des Transsexuellengesetzes (TSG), deren Notwendigkeit durch die Neuregelung zur Dritten Option für den Geschlechtereintrag im Personenstandsrecht Ende 2018 ein weiteres Mal überdeutlich geworden ist. Ein weiteres Thema des Gesprächs war die Forderung nach einer Ergänzung des Artikels 3 Grundgesetz um ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orien tierung und der geschlechtlichen Identität. ARTIKEL 3 Im Hinblick auf den 70sten Geburtstag des Grund gesetzes im Mai 2019 plant der Bundesvorstand die Wiederaufnahme der LSVD-Kampagne „3+“. Bei einer Veranstaltung des LSVD Sachsen-Anhalt im August 2018 in Magdeburg diskutierte Bundesvorstand Günter Dworek u.a. mit der dortigen CDU-Ministerin für Justiz und Gleichstellung Anne-Marie Keding über eine entsprechende Ergänzung der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt. Moderiert wurde die Veranstaltung von Bundesvorstand Henny Engels. Im Rahmen des Gesprächs nannte die Ministerin erstmals einen Zeitplan für die Ergänzung der Landesverfassung um das Merkmal „sexuelle Identität“ beim Schutz vor Diskriminierung. Danach soll der parlamentarische Prozess zur Ergän zung der Landesverfassung im ersten Halbjahr 2019 stattfinden und abgeschlossen werden. Sachsen- Anhalt wäre damit das sechste Bundesland, das sich in seiner Landesverfassung gegen Diskriminierung und Ausgrenzung von LSBTI ausspricht. respekt | bundesverband!
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