(C 2) Menschenrechte weltweit - Länder A-Z
Albanien
S. 163: In der albanischen Gesellschaft ist die Akzeptanz von LGBTI gering. Die meisten LGBTI halten ihre sexuelle Orientierung geheim.
Äquatorialguinea
S. 165f: Es gibt keine aktive Verfolgung von LGBTI-Personen, deren Rechte jedoch massiv eingeschränkt bleiben. (…)Die Bundesregierung strebt eine Intensivierung der Beziehungen an und setzt dabei auf einen umfassenden, kritischen politischen Dialog, der Menschenrechte einschließt. Projekte zur Verbesserung der Menschenrechtssituation (unter anderem Frauenrechte, LGBTI-Rechte) und der Gesundheitsversorgung werden durchgeführt.
Armenien
S. 168: Mit Mitteln des Auswärtigen Amts wurden Projekte zur Förderung der Frauenrechte, des Schutzes von LGBTI und der Menschenrechte in den Streitkräften gefördert.
Bosnien-Herzegowina
S. 172: LGBTI werden seit dem Jahr 2016 vom Antidiskriminierungsgesetz erfasst, leiden aber trotz dessen häufig unter Diskriminierungen.
Cote d’Ivorie
S. 178: Die Bundesregierung hat im Berichtszeitraum Reformen bei der ivorischen Polizei und Projekte von internationalen und Nichtregierungsorganisationen gegen weibliche Genitalverstümmelung, zur Stärkung von LGBTI- und Kinderrechten sowie im Bereich Aussöhnung und Prävention irregulärer Migration unterstützt.
El Salvador
S. 181: LGBTI-Personen sind Diskriminierung und gewalttätigen Übergriffen (auch Mordaktionen) ausgesetzt, vor allem in den von den Jugendbanden kontrollierten Gegenden. Es mangelt an Mitteln zur Umsetzung der neuen Gesetze zum Schutz von LGBTI-Personen und Förderung ihrer Rechte.
Haiti
S. 187: Gesellschaftliche Diskriminierung gibt es in weiten Teilen der Bevölkerung. Dies betrifft soziale Minderheiten, speziell die LGBTI-Gemeinde. Eine ernsthafte Auseinandersetzung staatlicherseits damit findet bisher nicht statt. Die Kirchen haben in diesem Zusammenhang keinen positiven Einfluss.
Honduras
S. 188: Die Menschenrechtslage in Honduras ist nach wie vor besorgniserregend. Die honduranische Regierung ist nicht in der Lage, ihren Bürgern das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu garantieren. Trotz eines Rückgangs der Tötungsdelikte um 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr war die Zahl von 42 Tötungen pro 100.000 Einwohner im Jahr 2017 immer noch inakzeptabel hoch. Zu den gefährdeten Gruppen zählen besonders Menschenrechts- und Umweltaktivistinnen und -aktivisten, Journalistinnen und Journalisten, LGBTI sowie Vertreterinnen und Vertreter indigener Gruppen.
Indonesien
S. 191: Menschenrechtsfragen, darunter die Situation in Papua, Religionsfreiheit, LGBTI-Rechte und die Anwendung der Todesstrafe, werden von der Bundesregierung regelmäßig in bilateralen Begegnungen angesprochen. Das Auswärtige Amt förderte im Jahr 2017 ein Projekt zur Stärkung von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern im Bereich „Sexual Orientation and Gender Identity“.
Kambodscha
S. 196: Es gibt keine rechtliche Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen, Angehörigen nationaler, ethnischer, religiöser Minderheiten oder LGBTI. Die Verfassung verbietet Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe.
Kamerun
S. 197: Die größten menschenrechtlischen Probleme bleiben das willkürliche Vorgehen von Sicherheitskräften und Justiz, Lynchjustiz, lebensbedrohliche Haftbedingungen bei erheblicher Überbelegung der Gefängniskapazitäten, weitverbreitete Diskriminierung von Frauen, Diskriminierung von Menschen mit gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung.
Die strategischen Prioritäten der EU für Kamerun für die Periode 2016 bis 2020 in den Bereichen Demokratie und Menschenrechte sind: Konsolidierung von Demokratie und des Wahlumfeldes, Schutz von besonders schützenswerten Gruppen, insbesondere Frauen, Kinder, ethnische Minderheiten und LGBTI, Abschaffung der Todesstrafe und Verbesserung des Justizsystems, Verbesserung des Zugangs zu grundlegenden sozialen Leistungen sowie Stärkung der sozialen und ökologischen Verantwortung von Unternehmen.
Bilateral engagiert sich die deutsche Botschaft insbesondere in den Bereichen Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Korruptionsbekämpfung, Rechtssicherheit und Verbesserungen in Justiz und Polizeiapparat, Rechte der Frau sowie Rechte sexueller Minderheiten. Im Jahr 2017 wurden je ein Projekt im Bereich Frauenrechte und im Bereich Netzwerkbildung unterstützt, im Jahr 2018 je ein Projekt im Bereich Frauenrechte und LGBTI.
Kirgisistan
S. 201: Schwerpunkte des Menschenrechtsdialogs der EU mit Kirgisistan am 26. Juni 2018 in Bischkek waren weiterhin Medienfreiheit, Folterbekämpfung sowie Minderheiten-, Frauen-, Kinder- und LGBTI-Rechte.
Kosovo
S. 203: So ist die Umsetzung der Verfassung und die konsequente Verfolgung von Übergriffen auf Journalistinnen und Journalisten, LGBTI und aus ethnischen Gründen Verfolgten nicht durchgehend gewährleistet.
Laos
S. 206: Zur sexuellen Orientierung gibt es weder einschränkende noch antidiskriminatorische Gesetzesvorschriften. Obwohl wie in den Nachbarländern eine Transsexuellenszene existiert, werden LGBTI-Themen als kulturfremd empfunden.
Malaysia
S. 207: Die problematische Situation sexueller Minderheiten in Malaysia wurde durch die beiden (politisch motivierten) Prozesse gegen Oppositionsführer Anwar Ibrahim wegen angeblicher homo-sexueller Handlungen weltweit bekannt. In allen ethnischen Gruppen sind gleichgeschlechtliche Beziehungen stigmatisiert bzw. bei den Muslimen mit einem religiösen Tabu belegt. Im September 2018 wurden zwei Frauen wegen lesbischer Handlungen zu je sechs Stockschlägen verurteilt, die Strafe wurde öffentlich vollzogen.
Mali
S. 210: Sie garantiert Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit und verbietet Diskriminierung, allerdings nicht auf Basis sexueller Orientierung und Genderidentität. Homosexualität ist nicht strafbar, aber gesellschaftlich tabuisiert.
Mazedonien
S. 213: Am 10. Dezember 2017 wurde Herrn Bekim Asani der Deutsch-Französische Menschenrechtspreis verliehen für sein Engagement für die Inklusion von LGBTI Personen, für den interethnischen Dialog in der Stadt Tetovo sowie für Frauenrechte, Rechte von Sinti und Roma und für mehr Rechte von Straßenkindern.
Montenegro
S. 216: Die seit dem Jahr 2013 jährlich in Podgorica stattfindenden „Gay Pride“-Paraden der LGBTI-Gruppen finden nach anfänglichen Protesten mittlerweile zwar nach wie vor mit großer Polizei-präsenz, aber ohne größere Beeinträchtigungen statt. Außerhalb der Hauptstadt überwiegt jedoch eine patriarchalische und sehr konservative Werteauffassung. Eine nicht-heterosexuelle Orientierung wird entschieden abgelehnt. Mittlerweile liegt ein Gesetzesentwurf zur Legalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften vor.
Ruanda
S. 227: Homo- und Transgendersexualität [sic] sind zwar nicht gesetzlich verboten, jedoch sind LGBTI gesellschaftlich stigmatisiert.
Russland
S. 228f.: Die Lage der Menschenrechte in der Russischen Föderation gibt weiterhin Grund zur Besorgnis. Besonders die Rechte von NRO, Oppositionellen und Minderheiten wie LGBTI-Personen werden eingeschränkt. Defizite bei der Unabhängigkeit der Justiz verhindern oft einen effektiven Rechtsschutz dagegen.
Das Argument „Kinderschutz“ wird als Rechtfertigung für die Diskriminierung von LGBTI-Personen missbraucht. Frauenrechte sind zwar formell garantiert, Einschränkungen auf ein traditionelles Rollenbild gewinnen aber an Popularität. Mit Blick auf die „traditionelle“ Familie wurde Anfang 2017 das Strafmaß für häusliche Gewalt abgemildert. Aus dem Nordkaukasus werden Fälle von Zwangsehen und sogenannten „Ehrenmorden“ gemeldet. Besonders prekär ist die Lage in Tschetschenien. Berichte über Inhaftierung, Folter und Ermordung von LGBTI-Personen wurden nicht angemessen aufgeklärt. (…)
Im Rahmen der OSZE hat Deutschland mit weiteren Staaten den „Moskauer Mechanismus“ eingeleitet, damit unabhängige Experten Vorwürfe unter anderem der Verfolgung von LGBTI-Personen in Tschetschenien untersuchen können.
Serbien
S. 230: Bei der Bekämpfung von Homophobie gab es weitere Fortschritte. Die fünfte Belgrader „Pride Parade“ in Folge ohne Zwischenfälle im September 2018 sowie die Ernennung einer offen lesbischen Ministerpräsidentin im Juni 2017 stehen für eine zunehmende Normalisierung. (…)
Das AA fördert die Verbesserung der Menschenrechtslage in Serbien, unter anderem durch Projekte zur Stärkung von LGBTI, zur Verbesserung der Lage von Journalistinnen und Journalisten sowie zur besseren Integration von Minderheiten.
Simbabwe
S. 232: Die größte LGBTI-Interessenvereinigung kann weitgehend ungehindert agieren. Homosexuelle Handlungen unter Männern sind zwar nach wie vor unter Strafe gestellt, doch gab es in den letzten Jahren de facto keine Gerichtsverfahren gegen Homosexuelle auf Grund der relevanten Strafrechtsbestimmungen.
Thailand
S. 241: Es herrscht gesetzliche Gleichbehandlung der Geschlechter und relativ große Toleranz gegenüber LGBTI.
Türkei
S. 246: Ebenso werden Freiräume von LGBTI-Verbänden eingeschränkt. Die “Gay Pride Istanbul“ wird seit dem Jahr 2015 jedes Jahr verboten, zudem gelten Verbote für LGBTI-Veranstaltungen in Ankara und weiteren Provinzen.
Usbekistan
S. 249: LGBTI-Rechte (auch gesellschaftlich) stark tabuisiert