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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Was hat die Bundesregierung für den Schutz der Menschenrechte im Ausland getan?

13. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung

Zusammenfassung der Aktivitäten im Ausland mit Bezug auf Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität: Menschenrechte in der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik (B), die Berichte aus einzelnen Ländern (C) und Aktionsplan Menschenrechte (D)

Was hat die Bundesregierung für den Schutz der Menschenrechte im In- und Ausland getan? Für den Zeitraum vom 01. Oktober 2016 bis zum 30. September 2018 berichtet sie das im 13. Menschenrechtsbericht. Der ebenfalls im Bericht enthaltene „Aktionsplan Menschenrechte“ stellt die Prioritäten der Bundesregierung für den Zeitraum 2019/20 vor.

Unter Federführung des Auswärtigen Amtes beteiligten sich zahlreiche Ressorts an der Erstellung des Berichts. Er wurde vom Bundeskabinett am 13. Februar 2019 beschlossen.

In diesem Artikel dokumentieren wir die Aktivitäten der Bundesregierung mit Bezug auf Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität im Ausland (Menschenrechte in der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik (B), die Berichte aus einzelnen Ländern (C) und Aktionsplan Menschenrechte (D)).

In einem weiteren Artikel zeigen wir die von der Bundesregierung aufgeführten Tätigkeiten im Inland (A) auf.

  • (B) Menschenrechte in der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik

    (B) Menschenrechte in der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik

    B 1
    Menschenrechte in den bilateralen und multilateralen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union.

    S. 77f: Deutschland setzt sich, häufig mit Partnern innerhalb und außerhalb der EU, für alle Kernthemen der internationalen Menschenrechtspolitik ein, das heißt:

    • für die Rechte von indigenen Völkern, Minderheiten oder von besonders benachteiligten Gruppen: Religiös oder ethnisch motivierte Verfolgung oder Benachteiligung, Diskriminierung aufgrund von Krankheit (z. B. HIV/AIDS), einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder anderer Merkmale finden vielerorts statt. Die Bundesregierung tritt konsequent für den Grundsatz der Nicht-Diskriminierung und die Rechte besonders benachteiligter Personengruppen ein, beispielsweise im Rahmen des VN-Menschenrechtsrats, als Gastgeber von internationalen Expertenseminaren und durch die Unterstützung der „Charta der Vielfalt“.

     

    B 2
    Der Menschenrechtsansatz in der deutschen Entwicklungspolitik

    S. 90: Ferner unterstützt das BMZ seit dem Jahr 2015 den „Nordic Trust Fund“ (NTF), der eine stärkere Orientierung der operativen Arbeit der Weltbank an Menschenrechten zum Ziel hat. Relevante Aspekte der analytischen und operativen Arbeit der Weltbank orientieren sich mittlerweile zunehmend an menschenrechtlichen Vorgaben. Einige Projekte haben bereits zu einem institutionellen Wandel innerhalb der Weltbank geführt, bspw. zur Verabschiedung einer „Strategie zur sexuellen Orientierung und Geschlechteridentität“ (SOGI).

    Einsatz für die Rechte sexueller Minderheiten
    S. 96: Deutsche Entwicklungszusammenarbeit setzt sich ferner für die Verwirklichung der Menschenrechte von LGBTI-Personen ein. Sexuelle Minderheiten werden vor allem durch die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen unterstützt. Im Mittelpunkt stehen dabei der Menschenrechtsschutz und der Aufbau von Netzwerken.
    In der Ukraine fördert das Vorhaben „HIV/AIDS-Beratung und Institutionenförderung“ den Aufbau eines Netzwerkes von Eltern und Freunden von Homosexuellen. Die Initiative organisiert unter anderem länderübergreifende Seminare und Trainings, Ausstellungen, Konferenzen sowie Studienreisen, um Diskriminierung entgegenzuwirken, Respekt für die Rechte von LGBTI-Personen zu verbessern und zu toleranteren Einstellungen gegenüber LGBTI in der Gesellschaft beizutragen. Auch öffentliche Institutionen werden in Toleranz-Fortbildungen einbezogen, die in Kooperation mit dem ukrainischen Bildungsministerium umgesetzt werden.

    B 3
    Zusammenarbeit mit dem Europarat, der OSZE und den Vereinten Nationen

    Deutschland in der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung des VN-Menschenrechtsrats
    S. 107: In den Empfehlungen wurde eine große Bandbreite von Themen angesprochen, insbesondere wurde Deutschland aufgerufen zu stärkeren Anstrengungen im Kampf gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder die Diskriminierung von LGBTI. Ein weiteres wiederkehrendes Thema war die Gleichberechtigung der Geschlechter und der Schutz von Frauen vor Gewalt.

    B 4
    Bürgerliche und politische Rechte

    S. 111: Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität ist ein im Koalitionsvertrag und im Nationalen Aktionsplan Menschenrechte festgeschriebener wichtiger Bestandteil des Menschenrechtsschutzes auch in der Außenpolitik. Der völkerrechtlich in Zivil- und Sozialpakt verankerte Schutz vor Diskriminierung gilt unteilbar und unveräußerlich auch für Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität in ihren Menschenrechten verletzt werden. Gefördert und geschützt werden unter dem Schlagwort LGBTI (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle) alle Formen sexueller Orientierung, die Diskriminierungen unterliegen. Der VN-Menschenrechtsrat hat auf seiner 32. regulären Sitzung im Juni 2016 beschlossen, einen Unabhängigen Experten einzusetzen, der sich Fragen der Gewalt und Diskriminierung gegen Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechteridentität widmet und der mit seinen regelmäßigen Berichten das LGBTI-Dossier fest auf der Tagesordnung des Rats etabliert hat. Deutschland hat diese von einer Gruppe von lateinamerikanischen Staaten vorgeschlagene Resolution miteingebracht. Eine Resolution gegen „extralegale Hinrichtungen“ in der VN-Generalversammlung verurteilt ausdrücklich jede Hinrichtung aufgrund sexueller Orientierung.

    Deutschland setzt sich weltweit gegen die Kriminalisierung von Homosexualität ein. Weltweit ist derzeit entgegen geltendem Völkerrecht Homosexualität nach wie vor in ca. 80 Ländern strafbar. In Afghanistan, Iran, Jemen, Mauretanien, Nigeria, Saudi-Arabien, Sudan und den Vereinigten Arabischen Emiraten können gleichgeschlechtliche Handlungen mit der Todesstrafe geahndet werden.

    Der 17. Mai wurde unter der englischen Abkürzung IDAHO zum Internationalen Tag gegen Homophobie und Transphobie erklärt. Deutschland und zahlreiche weitere Staaten nutzen diesen Tag, um durch Presseerklärungen und Veranstaltungen Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken.

    Die EU-Leitlinien zum Schutz der Rechte von LGBTI-Personen („Guidelines to Promote and Protect the Enjoyment of all Human Rights by Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender and Intersex (LGBTI) Persons“) stellen die Grundlage für das Handeln der EU und der EU-Mitgliedsstaaten zum Schutz der Menschenrechte von LGBTI in Drittstaaten dar. Sie enthalten grundsätzliche Erwägungen sowie konkrete Maßnahmenkataloge, die bei allen geplanten Maßnahmen in diesem Bereich berücksichtigt werden sollten.

    Bei vielen Mitgliedstaaten der VN ist eine offene und sachliche Diskussion über Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität zum Teil immer noch nicht möglich, da das Thema weiterhin stark tabuisiert ist. Andererseits haben auf Ebene der VN bislang insgesamt über 90 Staaten Erklärungen gegen die Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität unterzeichnet. Neben westlichen Ländern setzen sich insbesondere auch lateinamerikanische Staaten für das Thema ein. Die Bundesregierung förderte im Zusammenhang mit LGBTI-Anliegen im Jahr 2017 mehrere Menschenrechtsprojekte, unter anderem in der Guatemala, Montenegro, Nigeria, Türkei und Tunesien. Zudem unterstützte das Auswärtige Amt im Oktober 2016 eine internationale Konferenz zu LGBTI in Pristina und im Jahr 2017 erneut zwei internationale Konferenzen in Berlin zu zivilgesellschaftlichen Freiräumen mit Fokus auf LGBTI. Im Jahr 2018 fördert die Bundesregierung LGBTI-Projekte unter anderem in Mazedonien, Nepal, Sri Lanka und Tunesien.

    S. 116: Um die Arbeit von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern in ihren eigenen Ländern zu stärken und weltweit einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, wurde im April 2016 vom damaligen Bundesaußenminister Dr. Steinmeier und seinem französischen Amtskollegen Ayrault der Deutsch-Französische Preis für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ausgelobt. Mit dem Preis werden jährlich Persönlichkeiten ausgezeichnet, die sich in den verschiedensten Bereichen – wie etwa Einsatz für Frauenrechte, Abschaffung der Todes-strafe oder Rechte von LGBTI – für den Schutz der Menschenrechte und die Förderung der Rechtsstaatlichkeit einsetzen.

    B 5
    Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

    S. 119: In zahlreichen Ländern ist das Recht auf höchstmögliche körperliche und geistige Gesundheit einschließlich des Rechts auf universellen diskriminierungsfreien Zugang zu medizinischer Versorgung von guter Qualität noch nicht ausreichend verwirklicht. Gerade das Recht auf Nichtdiskriminierung wird dabei häufig verletzt: Frauen und Mädchen, Kranke (z.B. Lepra-Kranke) und HIV-positive Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) sind häufig erheblicher Stigmatisierung und Diskriminierung ausgesetzt. Dies führt, ebenso wie die Marginalisierung von Menschen in Armut und/oder besonderen Risiken ausgesetzten Bevölkerungsgruppen, dazu, dass die betroffenen Personen ihr Recht auf Gesundheit nicht wahrnehmen können. Die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechteridentität stellt eine zentrale Barriere für den Zugang zu effektiver Information, Prävention und Behandlung von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen dar.

    Im Berichtszeitraum hat die Bundesregierung den Prozess hin zu einer durchgängigen Verankerung des Menschenrechtsansatzes im Gesundheitsbereich fortgesetzt. Wichtig sind dabei die vom VN-Sozialpaktausschuss vorgegebenen Kriterien für die Erfüllung des Rechts auf Gesundheit: Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Annehmbarkeit und Qualität. Die Bundesregierung hat sich für ein explizites Gesundheitsziel in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung eingesetzt.

    B 6
    Frauen- und Kinderrechte

    S. 130: jährlich tagende Frauenrechtskommission (FRK)
    Deutschland war von 1997 bis 2017 ununterbrochen Mitglied der FRK und wird ab April 2019 wieder Mitglied sein. (…) Während der Verhandlungen zeigte sich die offene Spaltung der internationalen Gemeinschaft in Bezug auf Themen wie z.B. sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte/Sexualerziehung, Rolle und Stellenwert von Familie, der einzelnen Familienmitglieder und einer gleichberechtigten Aufteilung von Haus- und Pflegearbeit, der Beteiligung von Zivilgesellschaft einschließlich Sprache zu Menschenrechtsverteidigerinnen, LGBTI, die Beteiligung von Mädchen bei der Entscheidungsfindung und Gesundheitsfragen, Finanzierungsquellen sowie Sprache zu Diskriminierung. Die Schlussfolgerungen sind, trotz der schwierigen multilateralen Verhandlungsdynamik, positiv zu bewerten. So konnten sich die Mitgliedsstaaten zum Beispiel in Bereichen wie Diskriminierung, Gewalt, Familie, Bildung, Gesundheit und Zivilgesellschaft sowie zu einer Benennung von Mädchen in den Teilhabeparagrafen überhaupt bzw. auch auf neue Sprache einigen.

  • (C 2) Menschenrechte weltweit - Länder A-Z

    (C 2) Menschenrechte weltweit - Länder A-Z

    Albanien
    S. 163: In der albanischen Gesellschaft ist die Akzeptanz von LGBTI gering. Die meisten LGBTI halten ihre sexuelle Orientierung geheim.

    Äquatorialguinea
    S. 165f: Es gibt keine aktive Verfolgung von LGBTI-Personen, deren Rechte jedoch massiv eingeschränkt bleiben. (…)Die Bundesregierung strebt eine Intensivierung der Beziehungen an und setzt dabei auf einen umfassenden, kritischen politischen Dialog, der Menschenrechte einschließt. Projekte zur Verbesserung der Menschenrechtssituation (unter anderem Frauenrechte, LGBTI-Rechte) und der Gesundheitsversorgung werden durchgeführt.

    Armenien
    S. 168: Mit Mitteln des Auswärtigen Amts wurden Projekte zur Förderung der Frauenrechte, des Schutzes von LGBTI und der Menschenrechte in den Streitkräften gefördert.

    Bosnien-Herzegowina
    S. 172: LGBTI werden seit dem Jahr 2016 vom Antidiskriminierungsgesetz erfasst, leiden aber trotz dessen häufig unter Diskriminierungen.

    Cote d’Ivorie
    S. 178: Die Bundesregierung hat im Berichtszeitraum Reformen bei der ivorischen Polizei und Projekte von internationalen und Nichtregierungsorganisationen gegen weibliche Genitalverstümmelung, zur Stärkung von LGBTI- und Kinderrechten sowie im Bereich Aussöhnung und Prävention irregulärer Migration unterstützt.

    El Salvador
    S. 181: LGBTI-Personen sind Diskriminierung und gewalttätigen Übergriffen (auch Mordaktionen) ausgesetzt, vor allem in den von den Jugendbanden kontrollierten Gegenden. Es mangelt an Mitteln zur Umsetzung der neuen Gesetze zum Schutz von LGBTI-Personen und Förderung ihrer Rechte.

    Haiti
    S. 187: Gesellschaftliche Diskriminierung gibt es in weiten Teilen der Bevölkerung. Dies betrifft soziale Minderheiten, speziell die LGBTI-Gemeinde. Eine ernsthafte Auseinandersetzung staatlicherseits damit findet bisher nicht statt. Die Kirchen haben in diesem Zusammenhang keinen positiven Einfluss.

    Honduras
    S. 188: Die Menschenrechtslage in Honduras ist nach wie vor besorgniserregend. Die honduranische Regierung ist nicht in der Lage, ihren Bürgern das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu garantieren. Trotz eines Rückgangs der Tötungsdelikte um 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr war die Zahl von 42 Tötungen pro 100.000 Einwohner im Jahr 2017 immer noch inakzeptabel hoch. Zu den gefährdeten Gruppen zählen besonders Menschenrechts- und Umweltaktivistinnen und -aktivisten, Journalistinnen und Journalisten, LGBTI sowie Vertreterinnen und Vertreter indigener Gruppen.

    Indonesien
    S. 191: Menschenrechtsfragen, darunter die Situation in Papua, Religionsfreiheit, LGBTI-Rechte und die Anwendung der Todesstrafe, werden von der Bundesregierung regelmäßig in bilateralen Begegnungen angesprochen. Das Auswärtige Amt förderte im Jahr 2017 ein Projekt zur Stärkung von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern im Bereich „Sexual Orientation and Gender Identity“.

    Kambodscha
    S. 196: Es gibt keine rechtliche Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen, Angehörigen nationaler, ethnischer, religiöser Minderheiten oder LGBTI. Die Verfassung verbietet Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe.

    Kamerun
    S. 197: Die größten menschenrechtlischen Probleme bleiben das willkürliche Vorgehen von Sicherheitskräften und Justiz, Lynchjustiz, lebensbedrohliche Haftbedingungen bei erheblicher Überbelegung der Gefängniskapazitäten, weitverbreitete Diskriminierung von Frauen, Diskriminierung von Menschen mit gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung.
    Die strategischen Prioritäten der EU für Kamerun für die Periode 2016 bis 2020 in den Bereichen Demokratie und Menschenrechte sind: Konsolidierung von Demokratie und des Wahlumfeldes, Schutz von besonders schützenswerten Gruppen, insbesondere Frauen, Kinder, ethnische Minderheiten und LGBTI, Abschaffung der Todesstrafe und Verbesserung des Justizsystems, Verbesserung des Zugangs zu grundlegenden sozialen Leistungen sowie Stärkung der sozialen und ökologischen Verantwortung von Unternehmen.
    Bilateral engagiert sich die deutsche Botschaft insbesondere in den Bereichen Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Korruptionsbekämpfung, Rechtssicherheit und Verbesserungen in Justiz und Polizeiapparat, Rechte der Frau sowie Rechte sexueller Minderheiten. Im Jahr 2017 wurden je ein Projekt im Bereich Frauenrechte und im Bereich Netzwerkbildung unterstützt, im Jahr 2018 je ein Projekt im Bereich Frauenrechte und LGBTI.

    Kirgisistan
    S. 201: Schwerpunkte des Menschenrechtsdialogs der EU mit Kirgisistan am 26. Juni 2018 in Bischkek waren weiterhin Medienfreiheit, Folterbekämpfung sowie Minderheiten-, Frauen-, Kinder- und LGBTI-Rechte.

    Kosovo
    S. 203: So ist die Umsetzung der Verfassung und die konsequente Verfolgung von Übergriffen auf Journalistinnen und Journalisten, LGBTI und aus ethnischen Gründen Verfolgten nicht durchgehend gewährleistet.

    Laos
    S. 206: Zur sexuellen Orientierung gibt es weder einschränkende noch antidiskriminatorische Gesetzesvorschriften. Obwohl wie in den Nachbarländern eine Transsexuellenszene existiert, werden LGBTI-Themen als kulturfremd empfunden.

    Malaysia
    S. 207: Die problematische Situation sexueller Minderheiten in Malaysia wurde durch die beiden (politisch motivierten) Prozesse gegen Oppositionsführer Anwar Ibrahim wegen angeblicher homo-sexueller Handlungen weltweit bekannt. In allen ethnischen Gruppen sind gleichgeschlechtliche Beziehungen stigmatisiert bzw. bei den Muslimen mit einem religiösen Tabu belegt. Im September 2018 wurden zwei Frauen wegen lesbischer Handlungen zu je sechs Stockschlägen verurteilt, die Strafe wurde öffentlich vollzogen.

    Mali
    S. 210: Sie garantiert Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit und verbietet Diskriminierung, allerdings nicht auf Basis sexueller Orientierung und Genderidentität. Homosexualität ist nicht strafbar, aber gesellschaftlich tabuisiert.

    Mazedonien
    S. 213: Am 10. Dezember 2017 wurde Herrn Bekim Asani der Deutsch-Französische Menschenrechtspreis verliehen für sein Engagement für die Inklusion von LGBTI Personen, für den interethnischen Dialog in der Stadt Tetovo sowie für Frauenrechte, Rechte von Sinti und Roma und für mehr Rechte von Straßenkindern.

    Montenegro
    S. 216: Die seit dem Jahr 2013 jährlich in Podgorica stattfindenden „Gay Pride“-Paraden der LGBTI-Gruppen finden nach anfänglichen Protesten mittlerweile zwar nach wie vor mit großer Polizei-präsenz, aber ohne größere Beeinträchtigungen statt. Außerhalb der Hauptstadt überwiegt jedoch eine patriarchalische und sehr konservative Werteauffassung. Eine nicht-heterosexuelle Orientierung wird entschieden abgelehnt. Mittlerweile liegt ein Gesetzesentwurf zur Legalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften vor.

    Ruanda
    S. 227: Homo- und Transgendersexualität [sic] sind zwar nicht gesetzlich verboten, jedoch sind LGBTI gesellschaftlich stigmatisiert.

    Russland
    S. 228f.: Die Lage der Menschenrechte in der Russischen Föderation gibt weiterhin Grund zur Besorgnis. Besonders die Rechte von NRO, Oppositionellen und Minderheiten wie LGBTI-Personen werden eingeschränkt. Defizite bei der Unabhängigkeit der Justiz verhindern oft einen effektiven Rechtsschutz dagegen.
    Das Argument „Kinderschutz“ wird als Rechtfertigung für die Diskriminierung von LGBTI-Personen missbraucht. Frauenrechte sind zwar formell garantiert, Einschränkungen auf ein traditionelles Rollenbild gewinnen aber an Popularität. Mit Blick auf die „traditionelle“ Familie wurde Anfang 2017 das Strafmaß für häusliche Gewalt abgemildert. Aus dem Nordkaukasus werden Fälle von Zwangsehen und sogenannten „Ehrenmorden“ gemeldet. Besonders prekär ist die Lage in Tschetschenien. Berichte über Inhaftierung, Folter und Ermordung von LGBTI-Personen wurden nicht angemessen aufgeklärt. (…)
    Im Rahmen der OSZE hat Deutschland mit weiteren Staaten den Moskauer Mechanismus eingeleitet, damit unabhängige Experten Vorwürfe unter anderem der Verfolgung von LGBTI-Personen in Tschetschenien untersuchen können.

    Serbien
    S. 230: Bei der Bekämpfung von Homophobie gab es weitere Fortschritte. Die fünfte Belgrader „Pride Parade“ in Folge ohne Zwischenfälle im September 2018 sowie die Ernennung einer offen lesbischen Ministerpräsidentin im Juni 2017 stehen für eine zunehmende Normalisierung. (…)
    Das AA fördert die Verbesserung der Menschenrechtslage in Serbien, unter anderem durch Projekte zur Stärkung von LGBTI, zur Verbesserung der Lage von Journalistinnen und Journalisten sowie zur besseren Integration von Minderheiten.

    Simbabwe
    S. 232: Die größte LGBTI-Interessenvereinigung kann weitgehend ungehindert agieren. Homosexuelle Handlungen unter Männern sind zwar nach wie vor unter Strafe gestellt, doch gab es in den letzten Jahren de facto keine Gerichtsverfahren gegen Homosexuelle auf Grund der relevanten Strafrechtsbestimmungen.

    Thailand
    S. 241: Es herrscht gesetzliche Gleichbehandlung der Geschlechter und relativ große Toleranz gegenüber LGBTI.

    Türkei
    S. 246: Ebenso werden Freiräume von LGBTI-Verbänden eingeschränkt. Die “Gay Pride Istanbul“ wird seit dem Jahr 2015 jedes Jahr verboten, zudem gelten Verbote für LGBTI-Veranstaltungen in Ankara und weiteren Provinzen.

    Usbekistan
    S. 249: LGBTI-Rechte (auch gesellschaftlich) stark tabuisiert

  • (D) Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung 2019-2020

    (D) Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung 2019-2020

    Der Aktionsplan stellt die Prioritäten der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung für die Jahre 2019 bis 2020 dar.

    Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität bekämpfen (Punkt 14)

    • S. 267: Die Bundesregierung wird sich gegen jegliche Benachteiligung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität einsetzen. Auf bilateraler wie auf multilateraler Ebene wird sie deutlich gegen die Kriminalisierung von Homosexualität eintreten und sich auf internationaler Ebene für einen Fortschritt bei der Kodifizierung zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität einsetzen. Dabei stimmt sie sich eng mit den Partnern in der im Juli 2016 in Montevideo gegründeten Equal Rights Alliance ab und bringt sich als Mitglied aktiv in die Core Group für LGBTI-Rechte in New York Die Bundesregierung wird die Yogyakarta-Prinzipien über die Anwendung von Menschenrechten in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität fördern und die Umsetzung der EU-Leitlinien zum Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen unterstützen.
    • Die Bundesregierung wird weiterhin Menschenrechtsprojekte fördern, die geeignet sind, bestehende Vorurteile und Diskriminierung und Hemmnisse bei der Anzeige von Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität abzubauen. Auf nationaler Ebene wird sie sich dafür einsetzen, Vertreter von Organisationen, die sich für von Hasskriminalität besonders betroffene Gruppen einsetzen, breiter mit den zuständigen Polizeien zu vernetzen. Durch die Aufnahme des Themenfeldes in den im Jahr 2017 veröffentlichten überarbeiteten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus wurden die Bemühungen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Homo- und Transfeindlichkeit weiter konkretisiert und intensiviert.