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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Was hat die Bundesregierung für den Schutz der Menschenrechte im Inland getan?

13. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung

Zusammenfassung der Aktivitäten im Inland mit Bezug auf Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität: Menschenrechte in Deutschland und im Rahmen der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik der Europäischen Union und Aktionsplan Menschenrechte

Was hat die Bundesregierung für den Schutz der Menschenrechte im In- und Ausland getan? Für den Zeitraum vom 01. Oktober 2016 bis zum 30. September 2018 berichtet sie das im 13. Menschenrechtsbericht. Der ebenfalls im Bericht enthaltene „Aktionsplan Menschenrechte“ stellt die Prioritäten der Bundesregierung für den Zeitraum 2019/20 vor.

Unter Federführung des Auswärtigen Amtes beteiligten sich zahlreiche Ressorts an der Erstellung des Berichts. Er wurde vom Bundeskabinett am 13. Februar 2019 beschlossen.

In diesem Artikel dokumentieren wir die Aktivitäten der Bundesregierung mit Bezug auf Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität im Inland (Menschenrechte in Deutschland und im Rahmen der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik der Europäischen Union (A) und Aktionsplan Menschenrechte (D).

In einem weiteren Artikel zeigen wir die von der Bundesregierung aufgeführten Tätigkeiten im Ausland (B und C) auf.

  • (A 1) Bürgerliche und politische Rechte

    (A 1) Bürgerliche und politische Rechte

    Schutz vor Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität

    S. 9: Mit dem „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ vom 20. Juli 2017, in Kraft getreten am 1. Oktober 2017, hat Deutschland die rechtliche Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare beendet. Paare können nunmehr unabhängig von ihrem Geschlecht die Ehe miteinander eingehen. Gleichgeschlechtliche Paare, die bis zum 30. September 2017 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, können diese Lebenspartnerschaft auf Wunsch in eine Ehe umwandeln.

    In dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben sieht die Bundesregierung in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 – 1 BvR 2019/16 – eine weitere Geschlechtsoption für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vor. Danach sollen diese Personen neben dem Geschlechtseintrag „weiblich“ oder „männlich“ oder einer Beurkundung der Geburt ohne eine Geschlechtsangabe auch mit der Bezeichnung „divers“ ins Register eingetragen werden können. Voraussetzung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Durch eine weitere Erklärung können sie bei nachträglicher Änderung des Geschlechtseintrags ihren Vornamen dem beurkundeten Geschlecht anpassen. Über weitere Regelungen wird innerhalb der Bundesregierung diskutiert.

    Schutz von geflüchteten Kindern

    S. 42: Die unter gemeinsamer Federführung des BMFSFJ und UNICEF gegründete Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften hatte im Sommer 2016 erstmalig Mindeststandards zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften veröffentlicht. Mit Unterstützung von 30 Organisationen und Verbänden, unter anderem „Save the Children“ und „PLAN“, sowie Bewohnerinnen und Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften wurden diese Mindeststandards überarbeitet und im Jahr 2017 in einer Neuauflage publiziert. (...) Es wurden insbesondere auch Annexe zu geflüchteten Menschen mit Behinderung sowie die Gruppe der geflüchteten LGBTI erstellt.

  • (A 7) Bekämpfung von Rassismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit

    (A 7) Bekämpfung von Rassismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit

    S. 63: Die Bundesregierung hat deshalb am 14. Juni 2017 einen neuen „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus – Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen Diskriminierungen“ (NAP) beschlossen. (...) Vor dem Hintergrund von Polarisierungen und Radikalisierungen in Teilen der Gesellschaft, unter anderem in den Asyldebatten oder bei Anfeindungen gegenüber betroffenen Gruppen, wie z.B. Juden, Sinti und Roma, Muslimen, Schwarzen Menschen oder lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Personen, ist es eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich diesen Phänomenen fortwährend entgegen zu stellen. (…) Der NAP gegen Rassismus ist nicht als statisches Programm zu verstehen, sondern – im Rahmen der föderalen Zuständigkeit – eine Rahmensetzung seitens der Bundesregierung, offengehalten für weitere Diskurse im Sinne eines politischen Projekts.

    S. 64f: Sowohl im Bereich des Aufbaus nachhaltiger zivilgesellschaftlicher Strukturen, als auch im Bereich der Modellprojekte werden verschiedene Maßnahmen [im Bundesprogramm Demokratie leben] gefördert, die sich zentral mit präventiv-pädagogischen Maßnahmen gegen Rassismus, aktuelle Formen des Antisemitismus, Antiziganismus, LGBTI-Feindlichkeit sowie antimuslimischen Rassismus befassen. (…)
    Insgesamt werden 35 zivilgesellschaftliche Träger in ihrer Strukturentwicklung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt. Seit dem Jahr 2017 wurden zudem neue Themen- und Strukturfelder in die Förderung aufgenommen, die auch „Rassismusprävention sowie Empowerment Schwarzer Menschen“ und „Akzeptanzförderung und Empowerment für lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle bzw. -geschlechtliche Menschen“ einbeziehen.

     

    Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität sind Teil der Menschenrechte und stellen zentrale Aspekte der Persönlichkeit dar. Viele Menschen erleiden jedoch aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und ihrer Geschlechtsidentität Diskriminierung. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität beendet wird. Innerhalb der Bundesregierung ist das BMFSFJ koordinierend für Fragestellungen und Aufgaben im Hinblick auf lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle und transgeschlechtliche sowie intergeschlechtliche Menschen zuständig.

    Seit dem 1. Oktober 2017 können schwule und lesbische Paare in Deutschland heiraten und gemeinsam Kinder adoptieren und wurden dadurch in ihren Rechten gestärkt. Die Öffnung der Ehe für alle war ein Meilenstein in der rechtlichen Gleichstellung homosexueller Paare.

    Ferner trat am 22. Juli 2017 das Gesetz zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach § 175 StGB und § 151 StGB DDR Verurteilten in Kraft. Das Gesetz spricht den Opfern des § 175 StGB eine einmalige Entschädigung von 3000 Euro für jede Verurteilung, sowie zusätzlich 1500 Euro für jedes angefangene Haftjahr zu. Entschädigungsansprüche können in einem sehr niedrigschwelligen Verfahren beim Bundesamt für Justiz mit Inkrafttreten des Gesetzes geltend gemacht werden. Um über diese Möglichkeit und die damit verbundenen Modalitäten der Antrag-stellung zu informieren, wurde im zweiten Halbjahr 2017 mit Mitteln des BMFSFJ eine Beratungshotline der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) e.V. gefördert.

    Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 - 1 BvR 2019/16 - und deren Umsetzung wurde bereits in Abschnitt A 1 (Zwischenüberschrift: Schutz vor Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität) eingegangen.

    S. 70: Straftaten sind für Zwecke dieser Statistik dann der Hasskriminalität zuzuordnen, wenn bei Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität, politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, ihres äußeren Erscheinungsbildes oder sozialen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.

  • (D) Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung 2019-2020

    (D) Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung 2019-2020

    Der Aktionsplan stellt die Prioritäten der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung für die Jahre 2019 bis 2020 dar.

    Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität bekämpfen(Punkt 14)

    • S: 267: Die Bundesregierung wird sich gegen jegliche Benachteiligung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität einsetzen. Auf bilateraler wie auf multilateraler Ebene wird sie deutlich gegen die Kriminalisierung von Homosexualität eintreten und sich auf internationaler Ebene für einen Fortschritt bei der Kodifizierung zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität einsetzen. Dabei stimmt sie sich eng mit den Partnern in der im Juli 2016 in Montevideo gegründeten Equal Rights Alliance ab und bringt sich als Mitglied aktiv in die Core Group für LGBTI-Rechte in New York Die Bundesregierung wird die Yogyakarta-Prinzipien über die Anwendung von Menschenrechten in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität fördern und die Umsetzung der EU-Leitlinien zum Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen unterstützen.
    • Die Bundesregierung wird weiterhin Menschenrechtsprojekte fördern, die geeignet sind, bestehende Vorurteile und Diskriminierung und Hemmnisse bei der Anzeige von Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität abzubauen. Auf nationaler Ebene wird sie sich dafür einsetzen, Vertreter von Organisationen, die sich für von Hasskriminalität besonders betroffene Gruppen einsetzen, breiter mit den zuständigen Polizeien zu vernetzen. Durch die Aufnahme des Themenfeldes in den im Jahr 2017 veröffentlichten überarbeiteten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus wurden die Bemühungen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Homo- und Transfeindlichkeit weiter konkretisiert und intensiviert