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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität in Landesverfassungen aufnehmen

In vier Landesverfassungen ist bereits ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität bzw. Orientierung verankert: Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen. Als fünftes Bundesland kommt nun das Saarland hinzu.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) will die Gleichstellung und den rechtlichen Schutz vor Diskriminierung in den Ländern weiter voranbringen.

In vier Landesverfassungen ist bereits ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität bzw. Orientierung verankert: Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen. Als fünftes Bundesland kommt nun das Saarland hinzu. Alle politischen Kräfte im saarländischen Landtag treten einstimmig für diese Verfassungsergänzung ein. Die Regierungsfraktionen CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hatten dazu einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. SPD und Die Linke sind dieser Initiative beigetreten.

Dieses Beispiel sollte Schule machen. Der LSVD-Verbandstag fordert Landesregierungen, Landtagsfraktionen und Landtagsabgeordnete auf, sich dafür einzusetzen, bestehende Gleichbehandlungsartikel in den jeweiligen Landesverfassungen um das Merkmal der „sexuellen Identität“ zu erweitern.

Die Landesverbände des LSVD werden gebeten, entsprechende Initiativen anzuregen und zu unterstützen.

(beschlossen auf dem 23. LSVD-Verbandstag am 03.04.2011 in Köln)

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