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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Materialien zum Thema Intersexualität / Intergeschlechtlichkeit

Informationen, Gesetze, Gesetzentwürfe und -intiativen

Informationen, Studien, Gesetze, Gesetzentwürfe und -intiativen

Interflagge - Flagge für intersexuelle / intergeschlechtliche Menschen - Inter*Pride
  1. Informationen und Studien
  2. Verfassungsbeschwerde
  3. Europäisches Parlament
  4. Bundesebene
  5. Länderebene

1. Informationen und Studien

EU-Grundrechteagentur (FRA)

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Deutscher Ethikrat

Bundesärztekammer

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften in Deutschland (AWMF)

  • Leitlinie zum Umgang mit "Varianten der Geschlechtsentwicklung" vom 19.08.2016. Unter "Varianten der Geschlechtsentwicklung" werden Diagnosen zusammengefasst, bei denen die körperlichen Kennzeichen für Männlichkeit oder Weiblichkeit wie Chromosomen, Keimdrüsen oder äußerliche Geschlechtsmerkmale keine eindeutige Zuordnung zulassen.
  • Früher wurden diesbezüglich die Begriffe "Intersexualität" oder "Hermaphroditismus/Pseudohermaphroditismus" verwandt. Diese Begrifflichkeiten wurden 2005 mit der Einführung des Begriffs "disorders of sex development" (DSD) abgelöst.

Pro Familia

Ulrike Klöppel

Bundesvereinigung Trans* e.V. (BVT*) (Hrsg.)

  • Dritte Option beim Geschlechtseintrag für alle? - Berlin, 2019 - Autor*innen: Dr. Josch Hoenes, Dr. Arn Sauer, Dr. des. Tamás Jules Fütty. Die Ergebnisse eine Online-Umfrage unter 1.544 transgeschlechtlichen und nicht-binären Menschen verweisen auf ein breites Spektrum an Geschlechtsidentitäten

Weitere

2. Verfassungsbeschwerde

Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Personenstandsgesetz mit Bezug auf Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen (vom 10.10.2017)

1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die geschlechtliche Identität. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.

2. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt auch Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts.

3. Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, werden in beiden Grundrechten verletzt, wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt.

  • BVerfG, Beschl. v. 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16 
  • Vorinstanz: Das Personenstandsgesetz lässt eine Eintragung wie "inter" oder "divers" als Angabe des Geschlechts im Geburtenregister nicht zu. BGH, Beschl. v. 22.06.2016 - XII ZB 52/15; NJW 2016, 2885, m. Anm. Franziska Brachthäuser, Juana Remus, 2887; FamRZ 2016, 1580, m. Anm. Wolf Sieberichs, 1582; StAZ 2016, 269, m. Anm. Jens T. Theilen, StAZ 295, und Aufs. Anatol Dutta, Tobias Helms, StAZ 2017, 98-; FuR 2016, 712; JZ 2016, 1067, m. Anm. Judith Froese, 1069; MDR 2016, 1090; FGPrax 2016, 236; Anm. Manfred Rehborn, GesR 2016, 555
  • Vorinstanz: Das Geschlecht eines Kindes ist mit "weiblich" oder "männlich" oder ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen. Die Angabe des Geschlechts mit "inter" oder "divers" ist nicht zulässig. OLG Celle, Beschl. v. 21.01.2015 - 17 W 28/14; StAZ 2015, 107
  • Stellungnahme des LSVD vom 17.11.2016 zu der Verfassungsbeschwerde
  • Der BGH hat in seinem Urteil vom 22.06.2017 unter Rn 23 außerdem ausgeführt: § 22 Abs. 3 PStG findet nicht nur Neueintragungen Anwendung, sondern die Geschlechtsangabe kann auch noch nachträglich gestrichen werden, weil es sich um die Berichtigung eines unzutreffenden Sachverhalts handelt.

3. Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament hat am 14.02.2019 die erste Resolution zu den Menschenrechten intergeschlechtlicher Menschen angenommen. Darin werden normalisierende Operationen und Behandlungen scharf verurteilt und die zügige gesetzliche Anerkennung der körperlichen Unversehrtheit von intergeschlechtlichen Menschen gefordert.

4. Bundesebene

19. Wahlperiode (2017 - 2021)

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Stand: 08.05.2019)

Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur "Dritten Option" beim Geschlechtseintrag

Personenstands- sowie familienrechtliche Situation Intersexueller

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben - Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Stand: 29.05.2018)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben - Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 429/18 v. 07.09.2018)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben - BT-Drs. 19/4669 v. 01.10.2018

Selbstbestimmung, Gleichbehandlung, körperliche Unversehrtheit – Die Grund- und Menschenrechte zur geschlechtlichen Vielfalt gewährleisten - Antrag der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 19/4828 v. 10.l0.2018)

Entschließung des Bundesrates für ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen (BR-Drs. 226/18 v. 30.05.2018)

Gesetzliche Verankerung der Unzulässigkeit aufschiebbarer geschlechtsangleichender medizinischer Eingriffe an Kindern

Kosten und Umsetzung Drittes Geschlecht

Auswirkungen und Umsetzung des Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben („Dritte Option“)

Stopp der geschlechtszuweisenden Operationen an Kindern

18. Wahlperiode (2013 - 2017)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV-ÄndVwV) - BR-DRs. 29/14 v. 30.01.2014 - Einschlägig sind die Änderungsvorschläge Abschnitte 21 (Nr. 22.1 und 22.2 neu) und 22 (Nr. 27.8.1 neu)

Die PStG-VwV-ÄndVwV ist vom Bundesministerium des Innern entsprechend dem Beschluss des Bundesrats vom 14.03.2014 am 03.06.2014 erlassen worden.    

Zwischen Geschlecht – Zur sozialen Lage Transsexueller, Intersexueller und Transgender

17. Wahlperiode (2009 - 2013)

Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vom 23. Februar 2012: Intersexualität (identisch: BT-Drs 17/9088 v. 14. 02. 2012)

Umsetzung der den Bereich Medizin betreffenden Empfehlungen des Deutschen Ethikrats aus der Stellungnahme zur Intersexualität

Einfügung des Absatzes 3 in § 22 PStG: (3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.  

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV-ÄndVwV) - BR-DRs. 29/14 v. 30.01.2014 - Einschlägig sind die Änderungsvorschläge Abschnitte 21 (Nr. 22.1 und 22.2 neu) und 22 (Nr. 27.8.1 neu)

Grundrechte von intersexuellen Menschen wahren - Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (BT-Drs 17/5528 v. 13.04.2011)

Grundrechte von intersexuellen Menschen wahren - Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (BT-Drs. 17/12851 v. 20. 03. 2013)
Grundrechte von intersexuellen Menschen wahren - Antrag der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 17/12859 v. 20. 03. 2013)
Rechte von intersexuellen Menschen stärken - Antrag der Fraktion der SPD (BT-Drs. 17/13253 v. 24.04.2013)

Rechte und Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle minderjährige Menschen

5. Länderebene

Hamburg

Große Anfrage der Hamburger Fraktion DIE LINKE und Anwtort des Senats: Zwischengeschlechtliche Menschen - Drucksache 19/1993 v. 13.02.09  

Große Anfrage der Hamburger SPD und Antwort des Senats: Zwischengeschlechtliche Menschen - Drucksache 19/2413 v. 24.03.09

  • Plenarberatung Plenarprotokoll 19/25 01.04.2009, S. 1528 - 1529, 1535 - 1536
    Beschluss: Überweisung an Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz (auf Antrag der SPD-Fraktion)
  • Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz, Ausschussprotokoll 19/10 v. 29.04.2009, Seite 3 - 46
  • Ausschussbericht Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz Drucksache 19/3438 v. 30.06.2009

Gemeinschaftlicher Antrag aller Hamburger Fraktionen: Intersexualität - Gesellschaftliches Bewusstsein schaffen sowie Betroffene und deren Familien stärken - Drucksache 19/4095 v. 16.09.2009

Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, Piraten und der Abgeordneten des SSW: Rechte von trans- und intersexuellen Menschen stärken - LT-Drs. 18/4842 (neu) v. 16.11.2016

  • Plenarprotokoll 18/133 v. 17.11.2016