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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

LSVD Thüringen im ZDF-Fernsehrat vertreten

Angemessene Vertretung von LSBTI in allen öffentlich-rechtlichen Medien notwendig

Pressemitteilung vom 20.05.2016

Anlässlich der Beauftragung des Lesben- und Schwulenverbands Thüringen eine Vertretung in den ZDF-Fernsehrat zu entsenden, erklärt Henny Engels, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik werden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LSBTI) im ZDF-Fernsehrat Sitz und Stimme bekommen. Heute haben die Abgeordneten des Thüringer Landtages auf Initiative der Landesregierung den LSVD Thüringen beauftragt, eine Vertretung in den ZDF-Fernsehrat zu entsenden. Das freut den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sehr. Der LSVD Thüringen wird seine langjährige Vorstandsfrau Jenny Renner nominieren. Das ist eine gute Wahl. Renner ist eine kompetente und geeignete Vertretung aus Thüringen und in der Community gut vernetzt.

Die Entsendung hat Vorbildfunktion für die Gremien aller öffentlich-rechtlichen Medien, die noch keine angemessene Vertretung von LSBTI haben. Die heutige Vielfalt unserer Gesellschaft muss sich endlich auch in den Rundfunk- und Fernsehräten abbilden. Der LSVD wird sich weiter dafür einsetzen, dass es dort eine gleichberechtigte und ausgewogene Interessenvertretung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen gibt.

Die Förderung der Akzeptanz von LSBTI ist elementar für eine demokratische und offene Gesellschaft, die selbstbestimmte Lebensentwürfe schützt und ermöglicht. Es ist ausdrückliche Aufgabe der öffentlichen-rechtlichen Medien auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinzuwirken und ein umfassendes Bild der deutschen Gesellschaft zu vermitteln.

Hintergrund

2015 fand eine Kampagne des LSVD, dass LSBTI endlich im ZDF-Fernsehrat vertreten sein müssten, viel Unterstützung und hatte letztlich Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem am 25.3.2014 veröffentlichten Urteil zum ZDF-Staatsvertrag deutlich gemacht, dass die bisherige Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates dem Grundsatz der Vielfaltsicherung nicht genügt. In dem Urteil heißt es u.a.: „Die Zusammensetzung der Kollegialorgane muss darauf ausgerichtet sein, Personen mit möglichst vielfältigen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens zusammenführen“ (BVerfG, 1 BvF 1/11 Rz. 39). Im März 2015 hatte sich der Freistaat Thüringen entschlossen, eine LSBTI-Vertretung in den ZDF-Fernsehrat zu entsenden. So wurde es in letzter Minute im neuen ZDF-Staatsvertrag verankert.

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zuständiges Vorstandsmitglied

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