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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Homosexuellen-Verfolgerstaaten sind keine „sicheren Herkunftsländer“

LSVD protestiert gegen Gesetzentwurf zu Algerien, Marokko und Tunesien

Pressemitteilung vom 02.02.2016

Zum Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, die Länder Algerien, Marokko und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen, erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die geplante Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien zu so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“ ist eine menschenrechtliche Bankrotterklärung. In allen drei Ländern gibt es politische Verfolgung, sind nicht zuletzt Schwule und Lesben massiven Verfolgungen ausgesetzt. In Algerien, Marokko und Tunesien ist einvernehmliche Sexualität unter Erwachsenen gleichen Geschlechts mit hohen Gefängnisstrafen bedroht.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) protestiert dagegen, dass die Bundesregierung mit ihren Vorstoß die weltweiten Bemühungen um die Entkriminalisierung von Homosexualität mit Füßen tritt. Wer Algerien, Marokko und Tunesien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt, rechtfertigt die Verfolgung Homosexueller. Er macht sich mitschuldig, dass dort Menschen politisch verfolgt, eingesperrt und misshandelt werden, nur weil sie anders lieben.

Es ist unfassbar, dass die SPD die Hand dazu reicht. Wir erwarten von SPD, Linken und Bündnis 90/Die Grünen, dass sie die Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ spätestens im Bundesrat stoppen. Von CDU/CSU, die die politische Hauptverantwortung tragen für die frühere menschenrechtswidrige Strafverfolgung von Homosexualität in der Bundesrepublik, ist hier offenbar nicht zu erwarten, dass ihnen die Grundrechte Homosexueller irgendetwas bedeuten.

Das Bundesverfassungsgericht verlangt klar und eindeutig: „Für die Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunftsstaat muss Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen“ (BVerfGE 94, 115). Für die Bevölkerungsgruppe der Lesben und Schwulen besteht diese Sicherheit in Algerien, Marokko und Tunesien in keiner Weise. Denn die homophoben Strafgesetze werden auch angewandt, wie selbst die Bundesregierung einräumen musste.

Verbunden mit dem ebenfalls empörenden Asylrechtseinschränkungen im „Asylpaket II“ wie der Einführung von Schnellverfahren und der Lagerpflicht für Schutzsuchende aus so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“ wird damit das Asylrecht zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt.

Das ist eine perfide Instrumentalisierung der Ereignisse in der Silvesternacht in Köln. Sexistischen Übergriffen muss mit Prävention, guter Polizeiarbeit und konsequenter Strafverfolgung entschieden entgegengetreten werden und nicht damit, dass ausgerechnet Menschen, die vor sexistischer und homophober Verfolgung zu uns flüchten, der Schutz abgeschnitten wird.

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