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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Anpassung von ELSTAM an die Gleichstellung der Lebenspartner/innen mit Ehegatten im Einkommensteuerrecht

Wichtiger Hinweis für alle Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, die die Steuerklasse I behalten möchten oder die ihre Steuerklassen haben ändern lassen

Pressemitteilung vom 18.08.2015

Nach § 2 Abs. 8, 38b Abs. 1 Nr. 4 EStG (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/) gehören Lebenspartner/innen genauso wie Ehegatten in die Steuerklasse IV. Gleichwohl werden Lebenspartner/innen im ELSTAM-System der Finanzverwaltung noch immer mit der Steuerklasse I für Ledige geführt, obwohl die gesetzliche Gleichstellung der Lebenspartner/innen mit Ehegatten schon im Juli 2013 in Kraft getreten ist. Die Steuerverwaltung hat es noch immer nicht geschafft, ihre EDV an die Gleichstellung anzupassen. Woran das liegt, kann ich nicht beurteilen. Neuerdings wird behauptet, die Finanzverwaltung müsse das Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015 abwarten, dann werde auch ELSTAM entsprechend umgestellt.

Wie die Finanzämter bisher verfahren sind, wenn Lebenspartner/innen beantragt haben, ihre Steuerklasse in III / V oder in IV/IV mit Faktor zu ändern, können Sie hier nachlesen: www.lsvd.de, Menüpunkte -> Recht -> Ratgeber - Steuerrecht -> Lohnsteuerklassen -> 4.3. Verfahren der Finanzämter.

Danach musste das Finanzamt den ELSTAM-Abruf sperren und den Lebenspartner/innen für ihre Arbeitgeber Bescheinigungen über die geänderten Steuerklassen übersenden.

Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, die verhindern wollen, dass ihre Arbeitgeber über die Steuerklassen erfahren, dass sie verpartnert sind, haben nach § 38b Abs. 3 EStG die Möglichkeit, beim Finanzamt zu beantragen, dass sie die Steuerklasse I für Ledige bei der automatischen Umstellung des ELSTAM-Systems behalten, siehe www.lsvd.de, Menüpunkte -> Recht -> Ratgeber - Steuerrecht -> Lohnsteuerklassen ->  7. Geheimhaltung der Verpartnerung vor dem Arbeitgeber. Einen solchen Antrag haben viele Lebenspartner gestellt.

Das Bundesministerium der Finanzen hat dem LSVD mit Schreiben vom 12.02.2014 (Link: http://www.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Recht3/BMF-ELSTAM-Antwort-140212.pdf) zugesichert, dass bei der Umstellung des ELSTAM-Systems die beantragten Steuerklassen beibehalten werden. Aufgrund meiner schlechten Erfahrungen mit den Finanzämtern bezweifele ich aber, ob das tatsächlich klappen wird. Alle Betroffenen sollten sich deshalb schon jetzt bei https://www.elsteronline.de/ anmelden und die Abfrage von ELSTAM freischalten lassen, damit Sie nach der Umstellung nachprüfen können, ob Ihre Steuerklassen dort richtig angezeigt werden.

Wenn die Umstellung erfolgt ist, werde ich darauf mit einem Newsletter noch einmal hinweisen.
Ich nehme an, dass die Finanzverwaltung für die Umstellung ihres ELSTAM-Systems nicht mehr als zwei Jahre gebraucht hätte, wenn die Gleichstellung Ehegatten betroffen hätte.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Bruns
E-Mail: recht@lsvd.de

LSVD-Bundesverband

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