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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Menschenrechte für Lesben und Schwule – Deutschland fällt international weiter zurück

Entscheidungen in Mexiko und Österreich

Pressemitteilung vom 13.08.2015

Anlässlich der Ankündigung des österreichischen Justizministers, alle Verurteilungen wegen Homosexualität aufzuheben, sowie des Urteils des mexikanischen Verfassungsgerichts, dass ein Adoptionsverbot für Lesben und Schwule verfassungswidrig ist, erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband begrüßt die Entscheidungen in Mexiko und Österreich. Wir fordern die Bundesregierung und Kanzlerin Merkel dazu auf, sich daran ein Beispiel zu nehmen. In Deutschland müssen Lesben und Schwulen endlich gleiche Rechte zugestanden und alle für einen Rechtsstaat schändlichen Urteile nach § 175 wegen homosexueller Handlungen aufgehoben werden. Dieses Unrecht dauert schon viel zu lange. Was die Verwirklichung von gleichen Rechten, Vielfalt und Respekt für Lesben und Schwule angeht, wird Deutschland im europaweiten Vergleich inzwischen nach hinten durchgereicht.

Das mexikanische Verfassungsgericht hat gestern klargestellt, dass ein Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare gegen die Verfassung verstößt. Seit Juni 2015 gibt es dort bereits landesweit die #EheFürAlle. In Deutschland wird eine vollständige Gleichstellung im Adoptionsrecht sowie die Eheöffnung für Lesben und Schwule von CDU / CSU und Kanzlerin Merkel blockiert. Argumente fehlen, stattdessen wird diese Diskriminierung mit Bauchgefühlen und Ressentiments verteidigt. Wir wollen keine Sonderrechte, sondern Gleichstellung. „Unterschiede zwischen Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht“- das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil, die Gleichstellung bei der Sukzessivadoption bereits klargestellt. Das gilt auch für das gemeinschaftliche Adoptionsrecht. Die Regierung Merkel setzt sich darüber jedoch kaltschnäuzig hinweg und möchte sich die Verfassungsfeindlichkeit ihrer Familienpolitik lieber erneut vom Bundesverfassungsgericht bestätigen lassen.

In Österreich hat Justizminister Brandstetter gestern angekündigt, alle Verurteilungen wegen Homosexualität aufzuheben. In Deutschland dagegen sind die Opfer homophober Strafverfolgung nach 1945 weder rehabilitiert noch entschädigt. Dass der Nazi-§175 in der Bundesrepublik Deutschland 20 Jahre lange unverändert in Kraft blieb, dass auch im demokratischen Staat Menschen im Gefängnis landeten, nur weil sie anders liebten, das ist ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaates. Die antihomosexuellen Strafbestimmungen waren von Anfang an grundgesetzwidrig. Die auf verfassungswidrigen Grundlagen ergangenen Urteile können und müssen aufgehoben werden. Und zwar schnell. Damit Verfolgten noch zu ihren Lebzeiten Gerechtigkeit widerfährt. Es ist keine Schwächung des Rechtsstaats, wenn er seine Fehler korrigiert, ganz im Gegenteil. Es kostet ihn nichts, es kostet nur Überwindung.

LSVD-Bundesverband

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Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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