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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Adoptionshilfegesetz geändert: Verschärfung der Diskriminierung lesbischer Familien abgewendet

Modernes Abstammungsrecht muss jetzt kommen

Nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss wurde das Adoptionshilfe-Gesetz im Dezember 2020 in einer neuen Fassung verabschiedet. Jetzt muss zum Abstammungsrecht von Bundesjustizministerin Lambrecht endlich ein mutiger Entwurf kommen.

Kein Kind sollte aufgrund seiner Familienform diskriminiert werden. Die Modernisierung des Abstammungs- und Familienrechts für die volle Anerkennung von Regenbogenfamilien ist eine der LSVD-Kernforderungen

Nach Weggang von Barley passierte unter Lambrecht nichts mehr

Tatsächlich legte die damalige Justizministerin Katarina Barley im Frühjahr 2019 einen Diskussionsentwurf für eine Reform vor. Da er nur für einige Formen von Regenbogenfamilien Rechts­sicher­heit bringen würde und hinsichtlich der Anfechtungsrechte sehr deutlich zwischen ärztlich assistierter Reproduktion und privaten Samen­spenden unterschied, ging er uns zwar nicht weit genug.

Allerdings sah er wenigstens für die Zwei-Mütter-Familie eine Mit-Mutterschaft aufgrund der Ehe oder der Mutterschaftsanerkennung vor. Beide Frauen könnten so von Geburt an rechtlich anerkannte Eltern ihres Kindes werden. Das demütigende Verfahren der Stiefkindadoption zur Absicherung der rechtlichen Elternschaft wäre obsolet.

Doch statt an dem Entwurf weiterzuarbeiten, passierte im Justizministerium seit dem Weggang von Barley nach Brüssel lange Zeit gar nichts. Schreiben blieben unbeantwortet, über 65.000 Unterschriften für unsere gemeinsam mit All Out gestartete Petition „Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien“ interessierten nicht. Nachfolgerin Christine Lambrecht hüllte sich bis Herbst 2020 in Schweigen und versprach dann eine Änderung. Einen Fahrplan gibt es aber weiter nicht.

Statt Verbesserung durch Reform, Verschlechterung durch das Adoptionshilfe-Gesetz

Stattdessen brachten Bundesregierung und Bundestag das Adop­tions­­hilfe-Gesetz auf den Weg. Neben durchaus sinnvollen Rege­lungen beinhaltete es eine Neuregelung der Stiefkindadoption, die die Rechtslage für Zwei-Mütter-Familien dramatisch verschärft hätte.

Sie sind bereits jetzt die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die durch die Notwendigkeit eines förmlichen Adoptionsverfahrens ihre Eignung als Eltern gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nachweisen müssen. Sie sollten nun zusätzlich auch eine verpflichtende Beratung absolvieren.

Dagegen liefen wir Sturm. Insbesondere Rechtsanwalt Dirk Siegfried und Gabriela Lünsmann aus dem LSVD-Bundesvorstand kritisierten in zahl­­rei­chen Gesprächen mit Fachpolitiker*­innen, in Stellung­nahmen und in der Anhörung vor dem Familienausschuss die geplante Verschär­fung der Dis­kriminierung.

Wir legten sogar einen Formulie­­rungs­vor­schlag vor, mit dem Zwei-Mütter-Familien vom Anwendungsbereich des Ge­setzes ausgeklammert werden könnten.

Aber Bundesfamilienministerin Giffey versäumte es als zuständige Ministerin, ihrer oft erklärten Unterstützung von Regenbogenfamilien Taten folgen zu lassen. Mit den Stimmen von Union und SPD wurde das Gesetz im Bundestag verabschiedet. Wir waren fassungslos: Sehenden Auges sollten Zwei-Mütter-Familien zu Leidtragenden der derweil im Justizministerium verschleppten Reform des Abstammungsrechts gemacht werden.

Bundesrat stoppt diskriminierendes Gesetzesvorhaben

Allerdings war das Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig. Erneut appellierten wir bei den Landesregierungen, die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien nicht noch zu verschärfen und das Gesetz so nicht passieren zu lassen. Erst hier fanden wir Gehör.

Die Länder­kammer verweigerte dem Gesetz wegen der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien seine Zustimmung. Baden-Württembergs Sozial­minister Manfred Lucha und der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt sprachen hier in der Bundesratsdebatte deutliche Worte in Richtung Bundesregierung.

Nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss wurde das Gesetz im Dezember in einer neuen Fassung verabschiedet. Die befürchtete Verschärfung der Diskriminierung lesbischer Elternpaare ist nun endgültig vom Tisch.

Jetzt muss zum Abstammungsrecht von Bundesjustizministerin Lambrecht endlich ein mutiger Entwurf kommen. Hier liegt die Hauptverantwortung. Ob Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehr­elternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern – wir brauchen die rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen.

Markus Ulrich
LSVD-Pressesprecher

Der Beitrag erschien auch in der neuen Ausgabe der LSVD-Zeitschrift respekt! vom Februar 2021.

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