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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Bundesverdienstkreuz für den Kampf um die Rechte von Trans*, Schwulen und Lesben

Pressemitteilung vom 22.03.2015

Anlässlich der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Maria-Sabine Augstein erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gratuliert Maria Sabine Augstein aufs Herzlichste zu ihrer Ehrung mit dem Bundesverdienstkreuz. Damit wird ihr jahrzehntelanger Einsatz und Verdienst für die Akzeptanz und Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender anerkannt und gewürdigt. Wir kennen und schätzen sie als Vorreiterin, Wegbegleiterin und Unterstützerin für eine gerechtere, demokratischere und offenere Gesellschaft, die selbstbestimmte Lebensentwürfe schützt und ermöglicht.

Maria Sabine Augstein ist seit 1979 als Anwältin tätig und hat sieben erfolgreiche Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bestritten. Ihr Schwerpunkt sind die Rechtsprobleme von Transsexuellen. Fünfmal hat das Bundesverfassungsgericht einzelne Vorschriften aus dem 1980 verabschiedeten Transsexuellengesetz (TSG) für verfassungswidrig erklärt. Vier dieser Entscheidungen hat Maria Sabine Augstein erfochten.

Aber auch für gleichgeschlechtliche Paare erkämpfte sie mehr Gleichberechtigung. So führte ihre Arbeit zu Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes, die als historisch einzustufen sind. Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Gleichstellung im Einkommensteuerrecht und beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag geht auf Verfassungsbeschwerden von Maria Sabine Augstein zurück.

Schon 1984 formuliert sie in der EMMA, was heute unter der Kampagne „Öffnung der Ehe“ gefordert wird: „Der Artikel 6 des Grundgesetzes enthält ein Recht auf Eheschließung mit der gewählten Partnerin/dem gewählten Partner.“ Stand sie damals mit dieser Meinung fast allein auf weiter Flur, sind heute alle Parteien - außer der generell ablehnenden CDU/CSU - der Meinung, dass eine Öffnung der Ehe durch bloße Änderung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Eheschließung möglich ist, ohne dass zusätzlich das Grundgesetz geändert werden muss. Alleine zu kämpfen schreckt sie ebenso wenig ab wie die Frage, wie viele vom juristischen Erfolg profitieren. „Je kleiner die Minderheit, desto wichtiger ist die Gegenwehr. Grundrechte und Menschenwürde sind keine Frage der großen Zahl.“, erklärt sie in einem Interview 2008.

Eine Geschichte-Macherin ist sie auch für unseren Verband. 1998 trat sie in den damaligen Schwulenverband (SVD) ein und organisierte gemeinsam mit ihrer Frau Inea Gukema-Augstein und vielen anderen engagierten Mitstreiterinnen die erste große Eintrittswelle von lesbischen Frauen. 1999 wurde die Umbenennung des SVD in den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) beschlossen. So hat sie auch dafür gesorgt, dass die Geschichte unseres Verbandes heute eine andere ist als vor ihrem Eintritt. Dafür möchten wir ihr danken.

LSVD-Bundesverband

Pressekontakt

Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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