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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Vor 20 Jahren: Streichung von § 175 StGB

Rehabilitierung der Opfer und volle Gleichstellung

Pressemitteilung vom 10.06.2014

Am 11. Juni 1994 wurde § 175 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Zwanzig Jahre nach der Streichung von 175 StGB müssen die Opfer der strafrechtlichen Verfolgung von Homosexualität endlich rehabilitiert und entschädigt werden. Weit über 50.000 Männer wurden in der Bundesrepublik nach 1949 wegen homosexueller Handlungen verurteilt. Bis heute sind die Urteile nicht aufgehoben worden, die Menschen nicht rehabilitiert. Diese schweren Menschenrechtsverletzungen an schwulen Männern im demokratischen Staat müssen endlich umfassend aufgearbeitet werden.

§ 175 steht als Symbol für die Unterdrückung, Verfolgung und Einkerkerung von Menschen nur weil sie anders liebten. Seine endgültige Beseitigung war ein Meilenstein in der Geschichte der Bürgerrechte. 45 Jahre Kampf waren notwendig, bis dieses antihomosexuelle Sondergesetz endlich abgeschafft werden konnte.

Gerade angesichts der brutalen Verfolgungsgeschichte gegenüber homosexuellen Menschen ist es unfassbar, dass starke politische Kräfte bis heute volle Gleichstellung bekämpfen und selbst eine angemessene Behandlung von Homosexualität im Schulunterricht massiv anfeinden. Vorurteile und Homophobie sind weiterhin virulent.

Die richtige Konsequenz aus der Geschichte des § 175 muss lauten: Endlich volle rechtliche Gleichstellung durch Öffnung der Ehe. Nur wenn Deutschland in der eigenen Gesetzgebung gleiches Recht für alle schafft, kann es auch international glaubwürdig gegen Menschenrechtsverletzungen auftreten.

LSVD-Bundesverband

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