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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Lebenspartnerschaften sind genauso gemeinnützig wie die Ehe

Die Union will das aber nicht im Gesetz lesen

Pressemitteilung vom 04.06.2014

Zur zweiten und dritten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Es ist eine Frechheit, dass die Union schon wieder Wege gefunden hat, sich über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinweg zu setzen. Die SPD als Koalitionspartner  von Frau Merkel erinnern wir erneut an ihr Versprechen: „100% Gleichstellung nur mit uns“. Kaum in der Regierung, heißt das jetzt: „Soviel Gleichstellung wie die Union zulässt.“

Deshalb fordern wir die Abgeordneten auf, im Bundestag stattdessen den Anträgen der Opposition zuzustimmen, die die Umsetzung der Verfassungsgerichtsrechtsprechung garantieren.

Im Regierungsentwurf wird behauptet, die vollständige Gleichbehandlung solle in allen steuerlichen Belangen hergestellt werden. Tatsächlich aber hat die Union wieder eine bürokratische Hürde errichtet. Vereine, die sich für den Schutz von Ehe und Familien einsetzen, sind gemeinnützig und damit steuerlich begünstigt. Dem Einsatz für den Schutz von Lebenspartnerschaften wird von der Großen Koalition dagegen weiter die Gemeinnützigkeit verweigert.

Ebenso diskriminierend wie familienfeindlich ist es, dass die steuerliche Gleichstellung beim Kindergeld nicht rückwirkend erfolgt. Aus ideologischer Verbissenheit wird zu Lasten der Kinder in Regenbogenfamilien Politik gemacht. Das ist einfach nur schäbig.

Dieses hartnäckige Beharren auf Diskriminierung zeigt auch Wirkung im Alltag. So ist es den Finanzbehörden immer noch nicht gelungen, die EDV umzustellen und neutrale Formulare zu entwickeln. Wenn das Finanzamt die gemeinsame Veranlagung endlich anerkannt hat, geht der Bescheid an „Frau Peter Mustermann“ oder „Herrn Barbara Musterfrau“. Ein Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist das Steuersystem immer noch Ausdruck fortgesetzter Diskriminierung von Lesben und Schwulen.

LSVD-Bundesverband

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