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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Grundgesetz statt Bauchgefühl. Gemeinsames Adoptionsrecht jetzt!

Protestaktion vor dem Kanzleramt am 22. Mai 2014 ab 17:00 Uhr

Pressemitteilung vom 15.05.2014

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ruft zur Protestaktion vor dem Bundeskanzleramt auf. Anlass ist die 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption. Der Bundestag debattiert und beschließt darüber am 22. Mai abends.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ruft zur Protestaktion gegen die Fortschreibung der Diskriminierung im Adoptionsrecht auf. Der von der großen Koalition vorgelegte Gesetzentwurf zum Adoptionsrecht für Eingetragene Lebenspartnerschaften ist halbherzig und vollkommen unzureichend. Gleichgeschlechtliche Paare werden weiterhin vom vollen gemeinschaftlichen Adoptionsrecht ausgeschlossen.

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht nach Anhörung zahlreicher Fachleute 2013 ausdrücklich festgestellt: „Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht.“ Darüber setzt sich die Regierung Merkel kaltschnäuzig hinweg.

Dagegen protestieren wir vor dem Bundeskanzleramt. Wir machen deutlich: Wer gleichgeschlechtlichen Paaren pauschal das gemeinschaftliche Adoptionsrecht verweigert, schürt in gefährlicher Weise homophobe Vorurteile. Dieses Fortschreiben von Diskriminierung würdigt auch bestehende Regenbogenfamilien herab, die Eltern wie die Kinder. Hier wird ideologische Politik zulasten des Kindeswohls gemacht.

Kanzlerin Merkel hat bekundet, dass sie sich persönlich damit „schwertue“, wenn lesbische und schwule Paare Kinder adoptieren. Ein Argument kann sie nicht nennen. Maßstab für verantwortliche Politik muss aber das Grundgesetz sein, nicht ein persönliches Bauchgefühl. Gesetze dürfen nicht auf Vorurteilen fußen. Wir fordern mit der Protestaktion die Bundestagsabgeordneten auf, Verantwortung für die Verfassung und den Schutz gleichgeschlechtlicher Familien zu übernehmen und am 22. Mai für ein Ende der Diskriminierung im Adoptionsrecht zu stimmen.

Grundgesetz statt Bauchgefühl. Gemeinsames Adoptionsrecht jetzt!

Wann?     Donnerstag, den 22. Mai 2014, 17:00 Uhr
Wo?         Vor dem Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1

LSVD-Bundesverband

Pressekontakt

Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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