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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Rechtsklarheit für alle schaffen

Schluss mit den halben Sachen im Adoptionsrecht

Pressemitteilung vom 20.03.2014

Der Bundestag berät heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption (18/841) sowie die von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwürfe zum gemeinsamen Adoptionsrecht (18/577) und zum Europäischen Übereinkommen über die Adoption (18/842). Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert endlich Rechtsklarheit im Adoptionsrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass die Benachteiligung eingetragener Lebenspartnerschaften verfassungswidrig ist. Und das gilt auch für das Adoptionsrecht: „Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht; insbesondere sind beide Partnerschaften gleichermaßen auf Dauer angelegt und rechtlich verfestigt“, heißt es in der Entscheidung, die die Regierung jetzt vorgibt umzusetzen.

Tatsächlich ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung halbherzig und vollkommen unzureichend. Nun sollen also Ehegatten nur gemeinsam aber nicht einzeln und Lebenspartner nur einzeln und auch nacheinander aber nicht gemeinsam adoptieren können? Das ist bürokratischer Unsinn, der nur dazu beiträgt, die verfassungswidrige Diskriminierung der Lebenspartnerschaft möglichst lange aufrecht zu erhalten.

Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages auf, den Regierungsentwurf im Gesetzgebungsverfahren hin zur vollen Gleichstellung nachzubessern. Mit den Gesetzentwürfen der Fraktion der Grünen gibt es schon entsprechende Vorlagen im Parlament. Sie setzen das vom LSVD geforderte gemeinsame Adoptionsrecht um und liefern die Grundlagen zur längst fälligen Ratifizierung des aktuellen Europäischen Übereinkommens zur Adoption von 2008.

Regenbogenfamilien brauchen ein gemeinsames Adoptionsrecht. Alles andere sind halbe Sachen, die auf Kosten der Kinder gehen.

LSVD-Bundesverband

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