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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Jetzt Petition unterschreiben: Grundgesetz für Alle

Debatte um Änderung von Artikel 3 für eine Verankerung des Diskriminierungsschutzes nutzen

Pressemitteilung vom 25.02.2021

Die Fraktionen des Deutschen Bundestags beraten zurzeit über eine Änderung von Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz. Neben der Ersetzung des Rassebegriffs ist es von historischer Bedeutung, in diesem Zuge endlich einen Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen zu verankern. Daher ruft der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) dazu auf, die Petition der Initiative „Grundgesetz für Alle“ zu unterschreiben.

Als Teil der Initiative „Grundgesetz für Alle“ und zusammen mit über 100 Organisationen und prominenten Persönlichkeiten unterstützt der LSVD den Appell zur Ergänzung des Artikel 3 Grundgesetzes. Darin wird der bereits vorliegenden Gesetzentwurf zur Ergänzung des Art. 3 (3) GG um das Merkmal der sexuellen Identität sehr begrüßt. Er hat eine wesentliche Forderung der queeren Community in den Deutschen Bundestag getragen. In der Anhörung des Rechtsausschusses wurde er von allen geladenen Sachverständigen und zahlreichen Abgeordneten aus Regierungskoalition und Opposition nachdrücklich unterstützt.

Die weit fortgeschrittene parlamentarische Beratung und die große Unterstützung seitens der Landesregierungen bieten eine einmalige und realistische Gelegenheit, im Zuge der nun geplanten Änderung des Rassebegriffs endlich auch queeren Menschen einen Schutz im Wortlaut der Verfassung zu garantieren. Dies ist mehr als 70 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes überfällig!

Die in Art. 3 (3) GG bereits aufgeführten Diskriminierungsmerkmale sind eine Lehre aus der menschenverachtenden Politik und Verfolgung durch den Nationalsozialismus. Trotz ihrer systematischen Verfolgung unter der NS-Diktatur finden queere Menschen jedoch bis heute keine Erwähnung.

Die sexuelle Identität ist bislang durch keines der in Art. 3 (3) GG benannten Merkmale geschützt. Auf Basis des bis heute unveränderten Wortlauts des Grundgesetzes billigte das Bundesverfassungsgericht noch in den 1950er und 1970er Jahren die strafrechtliche Verfolgung homosexueller und bisexueller Männer. Eine Ergänzung des Art. 3 (3) GG ist daher notwendig, um einen dauerhaften Diskriminierungsschutz zu sichern.

Auch einen Schutz der geschlechtlichen Identität leitet das Bundesverfassungsgericht nur indirekt und nicht immer einheitlich aus dem Merkmal Geschlecht ab. Eine Klarstellung des vollumfänglichen Schutzes auch der geschlechtlichen Identität in Art. 3 (3) GG ist deswegen notwendig.

Künftig müssen sich alle Menschen auf den verfassungsmäßigen Schutz durch das Grundgesetz verlassen können. Die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen darf niemals Grund zur Diskriminierung sein. Eine Änderung des Art. 3 (3) GG ohne Berücksichtigung eines solchen Diskriminierungsschutzes wäre ein verheerendes Signal für die queere Community und deren Familien. Nie wieder dürfen politische und gesellschaftliche Stimmungslagen zur Gefahr für die Freiheit und Würde des Einzelnen werden.

Weiterführende Informationen finden sich auf der Webseite der Initiative www.grundgesetz-fuer-alle.de.

Artikel 3 Grundgesetz ergänzen

LSVD-Bundesverband

Pressekontakt

Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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