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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Umpolungstherapien wollen Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit "heilen"

Chronik für ein Verbot von Konversionsbehandlungen für Homosexualität, Bisexualität und Transgeschlechtlichkeit

Homosexualität, Bisexualität, Transgeschlechtlichkeit und Intergeschlechtlichkeit bedürfen keiner Therapie oder Behandlung. Trotz gesetzlichem Verbot finden gefährliche Heilungs- und Konversionsangebote weiterhin hinter verschlossenen Türen statt. Das Gesetz muss nachgeschärft und effektive Präventionsmaßnahmen müssen entwickelt werden.

Konversionsbehandlungen an Lesben, Schwulen, Bisexuellen und trans* Personen sollen endlich verboten werden

Homosexualität, Bisexualität, Transgeschlechtlichkeit und Intergeschlechtlichkeit bedürfen keiner Therapie oder Behandlung. Dennoch werden insbesondere in religiös-fundamentalistischen Zusammenhängen sogenannte „Konversions“-, „Umpolungs-" oder „Reparativ“-Therapien angeboten, die ausgehend von einer Abwertung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt auf eine Änderung von gleichgeschlechtlichem Sexualverhalten sowie der lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgeschlechtlichen oder intergeschlechtlichen Identität abzielen.

Nach vielen Jahren Aufklärungsarbeit und politischer Überzeugungsarbeit wurde 2020 endlich ein gesetzliches Verbot für gefährliche Heilungs- und Konversionsangebote verabschiedet. Doch Erfahrungsberichte sowie Ergebnisse aus Umfragen zeigen, dass auch mehrere Jahre nach Inkrafttreten des Verbots Konversionsmaßnahmen weiterhin stattfinden.

Die Bundesregierung, die Landesregierungen und alle zuständigen Behörden müssen öffentlich vor solchen, die psychische Gesundheit gefährdenden Pseudo-Therapien warnen und dafür Sorge tragen, dass Menschen nicht in solche „Behandlungen“ gedrängt werden. Es darf keinerlei öffentliche Förderung für Institutionen geben, die solche „Behandlungen“ anbieten. Zum Schutz aller Menschen muss das gesetzliche Verbot von Umpolungs- und Konversionstherapien nachgeschärft werden.

Die Ampelregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 vereinbart:

"Wir werden die Strafausnahmen in § 5 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen aufheben und ein vollständiges Verbot auch von Konversionsbehandlungen an Erwachsenen prüfen."

Bisher ist kein Gesetzentwurf für eine Reform vorgelegt worden (Stand: 31.12.2023).

2023

25.10.2023: Auf dem Fachtag "Konversionsbehandlungen in Deutschland: empirische Analysen und gesellschaftliche Herausforderungen" werden in Heidelberg erste Ergebnisse der Befragung „Unheilbar queer? Erfahrungen mit queer­feindlichen Haltungen in Deutschland“ vorgestellt. Diese zeigen, dass Konversionsbehandlungen trotz Verbot im bundesdeutschen Kontext verbreitet sind und auch heute noch einen langfristig schädigenden Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden queerer Menschen haben.

14.09.2023: Die Online-Broschüre "Wegweiser aus dem Transgenderkult Elternratgeber" wird von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen. Begründet wird dies u.a. damit, dass die Verhaltenstipps der Broschüre auf eine Konversion abzielten und damit sämtlichen Standards der evidenzbasierten, international anerkannten Behandlungsstandards widersprächen (Broschüre „Wegweiser aus dem Transgenderkult – Elternratgeber“ als jugendgefährdend eingestuft (lsvd.de).

Frühjahr 2023: Die Befragung „Unheilbar queer? Erfahrungen mit queer­feindlichen Haltungen in Deutschland“ wird vom Forschungsprojekt „Konversionsbehandlungen: Kontexte. Praktiken. Biografien“ durchgeführt, das von der BZgA im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums gefördert wird. An der Befragung nahmen deutschlandweit über 3500 Personen teil. Sie ist die erste weitreichende empirische Untersuchung des Phänomens Konversionsbehandlungen in Deutschland. Der LSVD hat die Befragung im Fachbeirat begleitet. Aus dem Fachbeirat hat sich eine interdisziplinäre Expert*innengruppe gebildet, die gemeinsam an einem Forderungspapier für eine Novellierung des KonvBehSchG arbeitet.

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) untersucht im Auftrag der BZgA das KonvBehSchG. Eine Befragung von rund 600 Psychotherapeut*innen und Seelsorgenden in Hamburg und Schleswig Holstein, Anfragen bei der Ärzte- und Psychotherapeutenkammer und die Auswertung der Beratungsanfragen von LIEBESLEBEN weisen dabei auf die Existenz von Konversionsbehandlungen hin - auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Verbots. Zudem zeigt sich, dass es der weiteren Bekanntmachung des Gesetzes bedarf, um dessen Ziele – Konversionsbehandlungen verhindern, Selbstbestimmung und Interessen der betroffenen Menschen stärken und gesellschaftliche Diskriminierung bekämpfen – dauerhaft zu erreichen (Queer in Deutschland - Wissen und Erfahrungen zu Konversionsbehandlungen | LIEBESLEBEN).

2022

02.08.2022: Zwei Bücher des Autors Dr. Gerard J. M. van den Aardweg werden von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen. Begründet wird dies u.a. damit, dass die in den Büchern thematisierten Methoden zu den Konversionsbehandlungen gefasst werden könnten (Jugendmedienschutz: Homosexuellenfeindliche Schriften endlich indiziert (lsvd.de). Gegen die Bücher hatte der LSVD im November 2020 gemeinsam mit Lambda ein Indizierungsverfahren eingeleitet.

17.05.2022: Das Projekt "Liebesleben" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung startet seine Telefonberatung zum Schutz vor Konversionsbehandlungen. Dabei geht es um Fragen wie: Woran erkenne ich Konversionsbehandlung? Wie gehe ich mit Erwartungen anderer um? Wer unterstützt mich dabei, so zu sein, wie ich bin? Zur Online- und Telefonberatung für Betroffene zum Schutz vor Konversionsbehandlungen.

2020

06.11.2020: Nach einer erfolgreichen LSVD-Aufklärungsaktion für alle wichtigen Onlinebuchportale sind gefährliche Anleitungen zur Selbsttherapie nicht länger erhältlich. Insbesondere LSBT-Jugendliche in homophoben und transfeindlichen Milieus werden häufig mit Büchern, Schriften und Anleitungen für eine Selbsttherapie unter Druck gesetzt. Einige dieser Materialien sind seit vielen Jahren auf dem Markt und z.B. christlichen Veranstaltungen, in Buchhandlungen oder auch in vielen Online-Shops frei erhältlich. Dazu gehören unter anderem die Werke von Autoren wie Gerard J. M. van den Aardweg, Joseph Nicolosi oder Richard Cohen. Diese Publikationen sind nicht nur im höchsten Maße kinder- und jugendgefährdend, sondern verstoßen nun auch gegen das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen.

10.09.2020: In ihrer Antwort auf eine schriftliche Frage des FDP-Bundestagsabgeordneten Jens Brandenburg, erklärt die parlamentarische Staatsministerin im Gesundheitsministerium Sabine Weiss, dass das geplante anonyme, bedarfsgerechte und mehrsprachige Beratungsangebot für Betroffene von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2021 umgesetzt werden soll. Die Strafverfolgung obliegt den Bundesländern - feste Verfahren oder Meldestellen zur Identifizierung von Anbietern von Konversionsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

23.06.2020: Das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen wird im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit in Kraft.

05.06.2020: Der Bundesrat billigt das Gesetz. Das Gesetz war kein zustimmungspflichtiges Gesetz. Bei der abschließenden Beratung nutzte die Länderkammer die Gelegenheit, in einer Entschließung noch einmal an seine frühere Stellungnahme zu erinnern, die u.a. forderte, die im Gesetz vorgesehene Ausnahmeregelung für Eltern, die diese „Behandlungen“ an ihren eigenen Kindern vornehmen, zu streichen. Die  Entschließung geht zurück auf einen Antrag des Sozialministeriums Baden-Württemberg im Gesundheitsausschuss des Bundesrates.

07.05.2020: Der Bundestag beschließt ein Gesetz zum Schutz vor sogenannten Konversionsbehandlungen und stellt Behandlungen unter Strafe, die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität abzielen. Leider ist der Gesetzgeber den weitgehend einheitlichen Empfehlungen von Fachverbänden und Community trotz eines langwierigen Beteiligungsprozesses nicht gefolgt. Es ist zu befürchten, dass aufgrund erheblicher Mängel im Gesetz ein effektiver und konsequenter Schutz für Lesben, Schwule, bisexuelle und transgeschlechtliche Menschen nicht erreicht werden kann. Der LSVD fordert Nachbesserung.

23.04.2020: Die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses wird veröffentlicht. Der Entwurf der Bundesregierung bleibt weitgehend unverändert. Allerdings spricht sich der Ausschuss für ein generelles Werbeverbot aus. Die ursprüngliche Unterscheidung in nichtöffentliche und öffentliche Werbung wird aufgegeben. Der LSVD fordert weiterhin Nachbesserung bezüglich der Einführung einer Schutzaltersgrenze von mindestens 26 Jahren sowie der Strafbarkeit von Erziehungsberechtigten bei der Mitwirkung an Konversionsinterventionen.

Zudem soll das Gesetz „am Menschen durchgeführte Behandlungen“ verbieten. Der Begriff „Behandlungen“ suggeriert ein Heilungsversprechen und ein erreichbares Behandlungsziel - daher lehnen wir ihn ab. Die Maßnahmen, die doch eigentlich verhindert werden sollen, werden dadurch verharmlost und bei Maßnahmen, die nicht unmittelbar physisch eingreifen, wie z.B. Exorzismus und/oder psychisch ansetzenden Interventionen, sind Auseinandersetzungen darüber, ob es sich um „am Menschen durchgeführte Behandlungen“ handelt, vorprogrammiert. Das ist nicht nur den Betroffenen, sondern auch der Justiz unzumutbar.

11.03.2020: Im Bundestag findet die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss statt. Als Sachverständige ist unter anderem Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des LSVD, eingeladen. Sie trägt unsere Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Für eine effektive Ächtung fordert der LSVD Nachbesserungen bezüglich der Einführung einer Schutzaltersgrenze von mindestens 26 Jahren, des Verbots nichtöffentlicher Werbung sowie der Strafbarkeit von Erziehungsberechtigten bei der Mitwirkung an Konversionsinterventionen

14.02.2020: Der Bundesrat behandelt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verbot von sogenannten Konversionsbehandlungen und empfiehlt Nachbesserungen. Der LSVD stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass sowohl die vorgesehenen Ausnahmeregelungen im Werbeverbot und als auch hinsichtlich der Strafbarkeit zu streichen sind. Der Bundesrat bittet ebenfalls um eine Überprüfung der vorgesehenen Schutzaltersgrenze. Der LSVD und das Bündnis #HomoBrauchtKeineHeilung hatten zuvor die Landesregierungen mit der Bitte angeschrieben, sich im Bundesrat für notwendige Veränderungen am Gesetzestext stark zu machen. 

2019

18.12.2019: Das Bundeskabinett beschließt das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen. Damit sollen Behandlungen an Minderjährigen verboten und unter Strafe gestellt werden, welche auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung und insbesondere die erfolgte Verschärfung bezüglich des Schutzalters. Gesundheitsminister Spahn ist hier auf die breite Kritik an der geplanten Ausnahmeregelung eingegangen. Für eine effektive Ächtung dieser Angebote fordert der LSVD jedoch Nachbesserungen bezüglich der Schutzaltersgrenze, der nichtöffentlichen Werbung sowie bei den Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Strafbarkeit. Für den LSVD ist zudem klar, dass es neben dem gesetzlichen Verbot für die effektive Ächtung ein Maßnahmenpaket braucht.

29.10.2019: Das Bundesgesundheitsministerium legt den Referentenentwurf für ein Gesetz zum Schutz vor Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität (Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität Schutz Gesetz – SOGISchutzG) vor. In seiner Stellungnahme begrüßt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) das Vorhaben, Behandlungen, welche auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind, zu verbieten. Besonders begrüßten wir, dass als eines der Ergebnisse der diesbezüglichen Fachkommission beim Bundesgesundheitsministerium auch die selbstempfundene geschlechtliche Identität Gegenstand des Referentenentwurfs ist. Wir kritisierten jedoch vorgesehene Ausnahmeregelungen bei der Durchführung für 16-18jährige, beim Werbeverbot sowie hinsichtlich der Strafbarkeit und fordern Nachbesserung.

10.09.2019: Der Abschlussbericht der vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzten Fachkommission erscheint. Die "Wissenschaftliche Bestandsaufnahme der tatsächlichen und rechtlichen Aspekte von Handlungsoptionen unter Einbeziehung internationaler Erfahrungen zum geplanten "Verbot sogenannter 'Konversionstherapien'" in Deutschland zum Schutz homosexueller Männer, Frauen, Jugendlicher und junger Erwachsener vor Pathologisierung und Diskriminierung" wird von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld herausgegeben. Darin findet sich u.a. der Aufsatz LSBTI* wirksam vor „Konversionsversuchen” schützen. Rechts- und gesellschaftspolitische Anforderungen an staatliches Handeln von Gabriela Lünsmann, Mitglied im LSVD-Bundesvorstand, sowie der Beitrag "Die Ex-Gay-Bewegung in Deutschland und ihr Einfluss auf Jugendliche" von Hartmut Rus. Der LSVD dankt der Fachkommission für ihren ausführlichen Bericht und fordert Gesundheitsminister Spahn nun dazu auf, zügig ein Gesetz vorzulegen, um die Durchführung, Bewerbung und Vermittlung dieser gefährlichen Angebote zu verbieten. 

01.09.2019 Outright International veröffentlicht "Harmful Treatment - The Global Reach of So-Called Conversion Therapy". Der Bericht versucht eine Bestandsaufnahme darüber, was als "Konversionstherapie" in der ganzen Welt bekannt ist und geht der Frage nach, welche Faktoren dazu führen, dass sich LSBTIQ*-Personen für diese schädlichen Praktiken entscheiden oder ihnen ausgesetzt werden, welches die wichtigsten Formen der "Konversionstherapie" sind und wer die Haupttäter*innen sind. Hierzu wird im Bericht festgestellt, dass Religion im Allgemeinen der am häufigsten angeführte Grund ist – mit einigen regionalen Unterschieden. Immer aber kommt der Druck auch aus den Familien. Auch private und öffentliche medizinische und psychiatrische Kliniken sind wichtige Akteur*innen, die Methoden wie die Aversionstherapie anwenden (vgl. auch Stellungnahme der Hirschfeld-Eddy Stiftung im Menschenrechtsausschuss des Bundestags vom 29.05.2023).

04.07.2019: Die Bundesregierung antwortet auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum "Umgang mit sogenannten Homo-Heilungen und Reorientierungstherapien" (BT-Drs. 19/3279 v. 04.07.2019)

12.04.2019: In der Sitzung des Bundesrats bringen die Länder Hessen, Berlin, Bremen,  das Saarland und Schleswig-Holstein den Antrag "Akzeptanz und Wertschätzung statt Pathologisierung und Diskriminierung: Menschen in ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität stärken - Konversionstherapien verbieten." ein. Darin fordern sie ein Verbot von sogenannten Konversionstherapien und fordern die Bundesregierung dazu auf, umfassende Maßnahmen für eine effektive Ächtung dieser Angebote auf den Weg zu bringen. Dieser Antrag wird am 17.05.2019 als Bundesratsbeschluss angenommen. Der LSVD begrüßt die Entscheidung des Bundesrates zum Verbot von Konversionstherapien und mahnt die Bundesregierung, diese pseudowissenschaftlichen Angebote zu verbieten und entsprechend zu sanktionieren.

10.04.2019: Bundesgesundheitsminister Spahn beruft eine Fachkommission zum Verbot der Konversionstherapien. Er macht deutlich: "Homosexualität ist keine Krankheit und nicht therapiebedürftig. Deswegen bin ich für ein Verbot der Konversionstherapie. Das rechtlich zu regeln, ist aber nicht so einfach. Doch ich bin sicher, dass die Fachkommission dazu gute und tragfähige Lösungsansätze entwickeln wird. Auf dieser Grundlage werden wir dann schnell entscheiden, wie und was wir in Deutschland umsetzen können." Die Kommission wird fachlich von der Bundesstiftung Magnus-Hirschfeld begleitet. Für den LSVD werden Bundesvorstandsmitglied Gabriela Lünsmann und Hartmut Rus vom Projekt "Mission Aufklärung" berufen. Die Fachkommission tagt im Mai und im Juni.

20.02.2019: Die Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen bringt den Antrag "Gefährlichen Pseudotherapien mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung ein Ende setzen." (BT-Drs. 19/7931 v. 20.02.2019) ein und legen einen Gesetzentwurf "Zur Ahndung von Behandlungen mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung bei Minderjährigen." (BT-Drs. 19/7932 v. 20.02.2019) vor.

2018

Juli 2018: Lucas Hawrylak startet die Petition "Verbot von Conversion Therapy („Homo-Heilung“) in Deutschland - JETZT!" richtet sich an Bundesgesundheitsminister Spahn, Bundesjustizministerin Katarina Barley und Bundesfamilienministerin Giffey. Im Oktober können bereits über 60.000 Unterschriften an Christiane Wirtz, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) übergeben werden. Die Kampagne #HomoBrauchtKeineHeilung setzt das Thema auf die politische Agenda.

04.07.2018: Die Bundesregierung antwortet auf auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE über den Umgang mit sogenannten Homo-Heilungen und Reorientierungstherapien (BT-Drs. 19/3279 v. 04.07.2018). Darin macht sie deutlich, dass die Bundesregierung beim Schutz junger Menschen vor unangemessenen und gegebenenfalls für sie schädlichen Therapie- und Beratungsangeboten insbesondere auf die frühzeitige sachgerechte Aufklärung und Information setzt. Von einem gesetzlichen Verbot ist noch nicht die Rede.

2017

24.09.2017: Der Bundestag wird neu gewählt. Der LSVD hat unter dem Motto „Blockaden brechen – Respekt wählen! Gemeinsam für Freiheit und gleiche Rechte“ sieben Forderungen zur Bundestagswahl 2017 erhoben und entsprechende Wahlprüfsteine ausgewertet und veröffentlicht. Im Bereich Gesundheitspolitik wollten wir von den Parteien wissen, ob und wie sie gegen "Umpolungs-" bzw. "Konversionstherapien" vorgehen werden. Während die Union eher vage bleibt und die AfD nicht plant, etwas gegen diese gefährlichen Angebote zu unternehmen, sprechen sich die Grünen, die Linke und die SPD für ein gesetzliches Verbot aus. Die FDP setzt auf die Unterstützung von Beratungs- und Selbsthilfe-Angeboten.

27.02.2017: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen "Sogenannte Homo-Heilung und Konversionspseudotherapien in Deutschland" (BT-Drs. 18/11334 v. 27.02.2017)

2014

15.07.2014: Sogenannte Homo-Heiler-Szene in Deutschland. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (BT-Drs. 18/2118 v. 15.07.2014)

30.05.2014: Der Deutsche Ärztetag hat sich deutlich gegen jegliche Stigmatisierung, Pathologisierung oder Benachteiligung von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung ausgesprochen und die Streichung von Diagnosekategorien, die Homosexualität pathologisieren oder die Möglichkeit von Behandlungen oder Therapien als Option nahelegen, gefordert. Dazu gehören auch so genannte "Konversions"- bzw. "reparative" Verfahren, die behaupten, Homosexualität in asexuelles oder heterosexuelles Verhalten umwandeln zu können. Diese Verfahren vermitteln nach Ansicht der Delegierten den Eindruck, dass Homosexualität eine Erkrankung sei. Sie seien nicht nur unwirksam, sondern könnten sich sogar negativ auf die Gesundheit auswirken. (Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 30.05.2014)

21.05.2014: Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Bundestagsfraktion DIE LINKE, zu den"Konversionstherapien" (BT-PlPr. 18/35 v. 21.05.2014, S. 2943B - 2945D)

2013

Oktober 2013: Auf seiner 64. Generalversammlung verurteilt der Weltärztebund (WMA) "Konversionstherapien" als Menschenrechtsverletzungen und spricht sich für die Strafbarkeit dieser Angebote aus: The WMA asserts that psychiatric or psychotherapeutic approaches to treatmentmust not focus upon homosexuality itself, but rather upon conflicts, which arise between homosexuality, and religious, social and internalised norms and prejudices.The WMA condemns so-called “conversion” or “reparative” methods. These constitute violations of human rights and are unjustifiable practices that should be denounced and subject to sanctions and penalties. It is unethical for physicians to participateduring any step of such procedures. (WMA-Statement).

Laut Dr. med Liselotte Mahler, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, wurde der Text für die Stellungnahme des Weltärztebundes von der Bundes­ärzte­kammer in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Psych- iatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) erarbeitet und gemeinsam mit der französischen Ärztekammer und der British Medical Association beim Weltärztebund eingereicht. (Beitrag im Deutschen Ärzteblatt von 2014)

20.03.2013: Entwurf eines Gesetzes zur Ahndung von Therapien mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung bei Minderjährigen. Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen (BT-Drs. 17/12849 v. 20.03.2013)

2012

November 2012: Sächsische CDU-Politiker, Ärzte und Therapeuten besuchen Werbeveranstaltung zur Heilung Homosexueller. Der Akademikerzweig der Studentenmission Deutschland (SMD) veranstaltet am 17. November 2012 im Altenpflegeheim des Diakoniewerks Martinsberg im sächsischen Pausa die Tagung „Homosexualität verstehen“ mit Dr. Christl Vonholdt veranstaltet. Hartmut Rus, Landesvorstand vom LSVD Sachsen besucht das Seminar und veröffentlicht einen Erlebnisbericht.

2011

Oktober 2011: Laut Medienberichten wird „Die Christliche Bildungsstiftung“ erstmals einen Förderpreis vergeben. Sie steht der evangelikalen KSBB (Kirchlichen Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern) nahe. Der Preis soll am 22. Oktober 2011 an Dr. Christl Vonholdt vom DIJG und Markus Hoffmann von „Wüstenstrom“ in Nürnberg verliehen werdenund ist mit jeweils 1.000 € dotiert. Laudatoren sind die Philosophieprofessorin Edith Düsing und Albrecht Fürst zu Castell-Castell. Der LSVD kritisiert die Preisvergabe.

2010

April 2010: Der LSVD klärt das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland über das Weiße Kreuz und das Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft der Offensive Junger Christen auf - beides Fachverbände der Diakonie.

2009

Frühjahr 2009: Vom 20.05. bis zum 24.05.2009 findet in der Marburger Philipps-Universität der 6. Internationale Kongress für Psychotherapie und Seelsorge statt. Veranstalterin ist die „Akademie für Psychotherapie und Seelsorge (APS)“. Als ReferentInnen waren u.a. Markus Hoffmann, Leiter des Vereins „Wüstenstrom“ und Christl Vonholdt, Leiterin des „Deutschen Instituts für Jugend und Gesellschaft“ (DIJG) eingeladen. Beide sind bekannt als VertreterInnen möglicher Umpolungstherapien. 

In Hoffmanns Veranstaltung mit dem Titel „Reifung in der Identität als Frau und als Mann“ soll etwa über eine als „konflikthaft empfundene Sexualität“ referiert werden. Das Seminar von Christl Vonholdt trägt den Titel „Weibliche Identitätsentwicklung und mögliche Probleme“.

Aufgrund der massiven Proteste des LSVD gibt es ein großes mediales Echo. Die Universität von Marburg lässt die Veranstaltungen trotzdem zu. Knapp 1.000 Personen demonstrieren am 21.05.2009 in Marburg gegen den Kongress.

Während des Kongresses wird die sogenannte Marburger Erklärung „Für Freiheit und Selbstbestimmung – gegen totalitäre Bestrebungen der Lesben- und Schwulenverbände“ veröffentlicht, die die Umpolungstheorien verteidigt. Dem LSVD wurden „totalitäre Tendenzen“ und „Meinungsterror“ vorgeworfen, weil er "Homoheilung" öffentlich an den Pranger stellt. 

Anfang 2009: Das Buch „Mission Gottesreich. Fundamentalistische Christen in Deutschland “ von Oda Lambrecht und Christian Baars erscheint. Mission Aufklärung hat dafür wichtige Informationen bereitstellt, die sich auch im Buch wiederfinden. Das Buch klärt über die aktuelle Situation in der Fundamentalisten-Szene in Deutschland auf.

2008

Mai 2008: Mission Aufklärung deckt den Christival-Skandal auf. Neben dem LSVD kritisieren u.a. auch der Verein lesbischer und schwuler Psycholog*innen (VLSP), Homosexualität und Kirche (HuK)und Grüne die Schirmherrschaft der damaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen für die evangelikale Großveranstaltung „Christival 2008“. Das „Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft“ hat dort versucht das Seminar „Homosexualität verstehen – Chance zur Veränderung“ anzubieten. Das Seminar wird nach den Protesten und der Intervention des Bundesfamilienministeriums abgesagt.

Mai 2008: Der SWR veröffentlicht mehrere Beiträge über Wüstenstrom und lässt Opfer dieser "Therapien" zu Wort kommen. Diese berichten über erhebliche psychische und körperliche Nebenwirkungen, die sie im Rahmen der „Beratungsarbeit“ von Wüstenstrom erlitten haben. Ein Opfer hat 4.000 € für seine erfolglose „Umpolung“ ausgegeben. Der Betroffene berichtet auch von Selbstmordversuchen anderer Teilnehmenden. Daraufhin bedroht Wüstenstrom ehemalige Klienten und behauptet gleichzeitig, „niemanden zu kennen“, der negative Erlebnisse bei Wüstenstrom hatte. Mission Aufklärung unterstützt die Anwälte des Wüstenstromopfers. Der SWR präsentierte in einem zweiten Beitrag ein weiteres Behandlungsopfer. Danach gibt Wüstenstrom auf.

  • Landesschau Baden-Würtemberg des Südwestrundfunk (SWR) vom 14.05.2008 (Video)
  • Zur Sache Baden-Würtemberg des Südwestrundfunk (SWR) vom 29.05.2008 (Video)

Frühjahr 2008: Wüstenstrom erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen einen Journalisten, der die Arbeit von Wüstenstrom als „Umpolung“ bezeichnet hatte. Mission Aufklärung liefert wichtige Hintergrundinformationen für den Prozess.  Wüstenstrom verliert. Die „Beratung“ durch Wüstenstrom kann nun bedenkenlos als „Umpolung“ bezeichnet werden.

12.02.2008: Antihomosexuelle Seminare und pseudowissenschaftliche Therapieangebotereligiöser Fundamentalisten. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (BT-Drs. 16/8022 v. 12.02.2008)

2007

Dezember 2007: Das vom LSVD-Landesverband Sachsen initiierte Projekt "Mission Aufklärung" wird im Dezember zu einem Bundesprojekt des LSVD mit dem Ziel über die gefährlichen Umpolungsangebote und ihre Verfechter aufzuklären und gegen diese religiös begründete Diskriminierung von Lesben und Schwulen vorzugehen. Das Netzwerk protestiert in den kommenden Jahren regelmäßig gegen evangelikale Netzwerke und Veranstaltungen wie "Campus für Christus", "Christival", "Wüstenstrom" oder "Pro Christ". Ein Hauptaugenmerk liegt auch auf Fachverbände des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland wie das Weiße Kreuz, das Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft oder die Offensive Junger Christen, die Umpolung bewerben und anbieten.

September 2007: Im Rahmen der Männerarbeit der evangelischen Landeskirche Sachsen wird auf dem Männertag im sächsischen Flöha am 22.09.2007 u.a. ein Seminar mit dem Titel „Homosexualität: unabänderlich – veränderbar?“ angeboten. Einer der beiden Referenten ist ein Mitarbeiter von „Campus für Christus“, der andere berichtete über seine angebliche Veränderung vom Homosexuellen zum Heterosexuellen. Der LSVD Sachsen und andere kritisieren die Veranstaltung als pseudotherapeutisch. Aber die die Männerarbeit der Ev. Landeskirche Sachsen und weitere christliche Vereine aus Sachsen stellen sich hinter die Umpolungsveranstaltung von Campus für Christus/ Matthäusarbeit.

August 2007: Auf dem internationalen Kongress „Religiosität in Psychiatrie und Psychotherapie“ an der Universität Graz will Markus Hoffmann, Leiter von Wüstenstrom, Umpolung als Wissenschaft verklären. Nachdem schwul-lesbische Gruppen wie der LSVD oder HOSI Wien dies öffentlich machen, distanzieren sich namenhafte Schirmherren wie der Grazer Diözesanbischof Egon Kapellari und der steirische Landeshauptmann Franz Voves von der Veranstaltung, ebenso der Innsbrucker Psychiater Wolfgang Fleischhacker, der im wissenschaftlichen Beirat sitzt. Nach den Protesten zog Markus Hoffmann seinen Workshop „Aufbruch Leben – ein Gruppenseelsorgerprogramm zur Förderung von Identität des Mann- und Frauseins“ zurück.

2005

Der LSVD kritisiert Werbung für Homoheilung an Universitäten durch das evangelikale Missionswerk „Campus für Christus“.