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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Ein Jahr Eheöffnung: Demokratische und offene Gesellschaft verteidigen

Für einen respektvollen, menschlichen und gewaltfreien Umgang

Pressemitteilung vom 29.06.2018

Vor einem Jahr, am 30.06.2017, hat der Bundestag entschieden, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Dazu erklärt Jenny Renner, Bundesvorständin im Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

Der 30. Juni 2017 war das bewegende Ende eines jahrzehntelangen Kampfes für die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare. Der Bundestag hat sich für die Liebe und eine gerechtere, freiere und offenere Gesellschaft entschieden.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) blickt daher mit Sorge auf gegenwärtige Entwicklungen, in der Grenzen des Sagbaren bewusst verschoben und Menschen zum Hass angestachelt werden. Uns wird vor Augen geführt, wie fragil und zerbrechlich Normen des respektvollen, menschlichen und gewaltfreien Umgangs sind. Um Freiheit, Gleichheit und Respekt muss täglich neu gerungen werden. Der LSVD steht an der Seite all jener, die für eine Gesellschaft streiten, die es allen Menschen garantiert, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zu einem konsequenten Einsatz gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verpflichtet und verspricht den Respekt für geschlechtliche Vielfalt und dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können. Damit diese Zusage mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis bleibt, fordert LSVD eine engagierte Politik für alltägliche Akzeptanz und rechtliche Anerkennung. Denn auch nach der Eheöffnung gilt es in den kommenden Jahren eine offene und demokratische Gesellschaft zu verteidigen und weiter zu stärken.

Notwendig sind

  • ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Homophobie und Transfeindlichkeit
  • die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität
  • eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität
  • die Verabschiedung und Durchsetzung eines expliziten Verbots von medizinisch unnötigen kosmetische Genitaloperationen an intergeschlechtlichen Kindern
  • die rechtliche Anerkennung und Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien durch eine Modernisierung des Familien- und Abstammungsrechts
  • eine menschenrechtskonforme LSBTI-inklusive Flüchtlings- und Integrationspolitik
  • ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und Akzeptanzförderung von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen.

Hintergrund

Bereits 1990 forderte der damalige Schwulenverband in Deutschland (SVD) mit seinem ersten Grundsatzprogramm die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Vor genau 25 Jahren, im August 1992, hat unser Verband die „Aktion Standesamt“ organisiert. 250 lesbische und schwule Paare haben damals bundesweit auf Standesämtern das Aufgebot bestellt und für sich das Recht auf Eheschließung eingefordert. Seitdem kämpfte der LSVD zusammen mit immer mehr Verbündeten auf allen Ebenen für die Öffnung der Ehe."

Pressekontakt

Pressesprecher*in  

zuständiges Vorstandsmitglied

Jenny Renner