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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Transgender Day of Remembrance (TDoR): Selbstbestimmung für transgeschlechtliche Menschen durchsetzen

Hasskriminalität bekämpfen, geschlechtliche Vielfalt anerkennen und gesundheitliche Versorgung vereinfachen

Pressemitteilung vom 20.11.2019

Anlässlich des Transgender Day of Remembrance (TDoR) am 20. November erklärt Henny Engels, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gedenkt am Transgender Day of Remembrance all jener, die weltweit Opfer transfeindlicher Gewalt wurden. Auch in Deutschland gehören massive Diskriminierung bis hin zu Gewalt und Pathologisierung zum Alltag von transgeschlechtlichen Menschen.

Erschreckenderweise ist Gewalt gegen transgeschlechtliche Menschen kein relevantes Thema für die Innenministerien in Bund und Ländern. So wird Hasskriminalität gegen transgeschlechtliche Personen noch nicht einmal gesondert erfasst. Der LSVD fordert daher eine Reform der polizeilichen Erfassungssysteme, damit Hasskriminalität detailliert aufgeschlüsselt und in ihren realen Ausmaßen gesellschaftlich sichtbar wird. Erforderlich ist zudem ein Bund-Länder-Programm gegen Gewalt gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI).

Der LSVD fordert zudem, dass eine Vornamens- und Personenstandsänderung allein auf Antrag beim Standesamt ermöglicht wird; ohne demütigende Zwangsberatungen, Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren. Das Offenbarungsverbot hinsichtlich des früheren Vornamens oder Personenstandes muss gestärkt und Verstöße sollten wirksam sanktioniert werden. Es braucht einen gesetzlichen Anspruch auf Neuausstellung von Zeugnissen und Arbeitsdokumenten bei Namens- bzw. Personenstandsänderung. Leitbild muss die persönliche Freiheit sein und nicht eine überkommene Ordnungsvorstellung über Geschlechtszugehörigkeit. Die tatsächliche Vielfalt der geschlechtlichen Identitäten muss akzeptiert werden.

Transgeschlechtlichen Menschen müssen sämtliche geeigneten medizinischen Maßnahmen, die diese benötigen, allen zur Verfügung stehen. Die Leistungspflicht gesetzlicher Krankenkassen zu bedarfsgerechten geschlechtsangleichenden Maßnahmen muss gewährleistet sein. Die oft langwierigen Verfahren bei den Krankenkassen zur Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen und Operationen müssen durch im Dialog mit der Zivilgesellschaft entwickelte Richtlinien vereinfacht, beschleunigt und vereinheitlicht werden.

Hintergrund zum Transgender Day of Remembrance

Im November 1998 wurde in den USA die afro-amerikanische Transfrau Rita Hester ermordet. Am darauffolgenden Freitag versammelten sich über 250 Menschen, um ihrer Trauer und Wut über den Mord Ausdruck zu geben. Seitdem findet der Transgender Day of Remembrance jährlich am 20. November statt.

LSVD-Bundesverband

Pressekontakt

Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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10119 Berlin 

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zuständiges Vorstandsmitglied

Henny Engels