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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

EU-Ratspräsidentschaft: Staatsminister Roth verspricht Einsatz für Gleichstellung und Gleichberechtigung von LSBTI

Menschenrechte, Diskriminierungsschutz und Bekämpfung von Hassverbrechen

Pressemitteilung vom 30.06.2020

Am 01. Juli übernimmt Deutschland für sechs Monate die EU-Ratspräsidentschaft. In diesem Rahmen will sich Deutschland laut Michael Roth, Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt für Gleichberechtigung und Gleichstellung, insbesondere von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen einsetzen. Dazu erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt das Versprechen von Staatsminister Roth, dass Deutschland die Ratspräsidentschaft nutzen wird, um offensiv für Gleichberechtigung und Gleichstellung von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) einzutreten. Denn trotz vieler Fortschritte sind in vielen EU-Staaten gleiche Rechte für LSBTI nicht durchgesetzt. Stattdessen gibt es Rückschläge und massive Anfeindungen. So hat jüngst Ungarn trans- und intergeschlechtliche Menschen entrechtet und in Polen werden sogenannte „LGBT-freie Zonen“ ausgerufen. Deutschland muss im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft, Menschenrechte verteidigen und Hasskriminalität bekämpfen.

Bei Minderheitenrechten und Menschenrechten von LSBTI weht ein starker Gegenwind. In dieser Situation ist es umso wichtiger, Flagge zu zeigen und immer wieder aufs Neue die Menschenrechte von LSBTI zu schützen und zu stärken. Die EU-Grundrechtecharta enthält ein umfassendes Verbot der Diskriminierung auch wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung.

Der LSVD setzt sich dafür ein, dass Deutschland im Europäischen Rat die Durchsetzung gleicher Rechte, die Schaffung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes sowie den nachhaltigen Kampf gegen Hasskriminalität befördert. Zudem müssen Maßnahmen zur Gleichstellung von LSBTI in Bildung, Gesundheit und Beschäftigung ergriffen werden. Rechtliche Lücken in der Frage der Freizügigkeit und gegenseitigen Anerkennung von Familien mit gleichgeschlechtlichen bzw. transgeschlechtlichen Eltern innerhalb der EU müssen geschlossen werden. Hervorzuheben sind zudem eine menschenrechtskonforme Behandlung und der Schutz von geflüchteten LSBTI im europäischen Asylsystem.

Hintergrund

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