Menu
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz

Resolution des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD)

Mit dieser auf dem LSVD-Verbandtag 2019 verabschiedeten Resolution fordert der LSVD anlässlich des bevorstehenden 70-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes ein ausdrückliches und verfassungsrechtlich abgesichertes Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität in Artikel 3.

Das Grundgesetz wird 70. Es garantiert Demokratie, Rechtsstaatsprinzip, Grundrechts- und Minderheitenschutz. Nur in einer weltoffenen, freiheitlichen Demokratie haben Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) eine Chance, ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben durchzusetzen. 70 Jahre Grundgesetz bedeutet für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD), unsere Demokratie, die Freiheit und den Rechtsstaat gegenüber jeder Form autoritär-nationalistischer Aushöhlung oder Anfeindung zu verteidigen.

Verteidigung unserer Demokratie heißt für uns freilich nicht ein Festhalten am Status Quo sondern die Vorwärtsverteidigung: Wir wollen mehr Teilhabe, mehr Akzeptanz von Vielfalt und mehr Einsatz gegen Ausgrenzung und Diskriminierung. Denn wir müssen auch festhalten: Es war nicht immer „unsere“ Verfassung. Das Grundgesetz hat LSBTI lange Zeit nicht einmal vor schweren Menschenrechtsverletzungen geschützt. Die strafrechtliche Verfolgung von Homosexualität wurde sogar bis die 1970er Jahre selbst vom Bundesverfassungsgericht legitimiert. Homosexuellen wurde das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) mit Hinweis auf das „Sittengesetz“ abgesprochen.

Erst spät wurde ein Wandel erkämpft. Beginnend 1978 hat Karlsruhe in zahlreichen Entscheidungen die Grundrechte transgeschlechtlicher Menschen gestärkt und sie von Zwangsbehandlungen, Zwangssterilisierungen und Zwangsscheidungen befreit, die der Staat von ihnen forderte. Im Urteil von 2002 zum Lebenspartnerschaftsgesetz und in den darauf folgenden Entscheidungen zu einzelnen Rechtsfragen der Lebenspartnerschaft hat das Bundesverfassungsgericht das Recht von Lesben und Schwulen auf Gleichbehandlung (Art. 3 GG) sowie freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) betont. Auch hat es festgestellt, dass gleichgeschlechtliche Familien selbstverständlich ebenfalls unter den grundgesetzlichen Schutz von Art. 6 GG fallen. 2017 hat es schließlich mit der Entscheidung zur „dritten Option“ Menschen jenseits der binären Zuschreibung zu ihrem Recht verholfen.

In diesen Urteilen hat sich eine Rechtsprechung herausgebildet, die das Verständnis von Geschlecht erweitert und die sexuelle Identität im Wesentlichen den Persönlichkeitsmerkmalen gleichstellt, die im speziellen Gleichheitssatz in Art. 3, Abs. 3 GG ausdrücklich genannt sind. Das sind große Fortschritte. Dass Karlsruhe aber immer wieder korrigierend gegenüber diskriminierendem staatlichem Handeln eingreifen muss, zeigt: Es wirkt sich bis heute negativ auf unsere Lebenssituation aus, dass sexuelle Identität im Verfassungstext nicht erwähnt ist. Wer dort nicht ausdrücklich genannt wird, läuft Gefahr, in der gesellschaftlichen und politischen Wirklichkeit ignoriert zu werden und muss ständig um seine Rechte kämpfen.

Deshalb fordern wir zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes: Unsere Verfassung muss endlich gleiche Rechte auch ausdrücklich garantieren. Es braucht eine Ergänzung des Gleichbehandlungsartikels. In einem erweiterten Art. 3 Abs. 3 GG soll es in Zukunft auch heißen: Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.

Wir fordern Bundestag und Bundesrat auf, im Jubiläumsjahr unseres Grundgesetzes hierfür die gesetzgeberischen Weichen zu stellen. Fundamentale Normen des Zusammenlebens wie das Diskriminierungsverbot müssen in der Verfassung für alle Menschen in unserem Land transparent und nachlesbar sein. Das fängt schon dabei an, wenn in der schulischen und außerschulischen Demokratiebildung die Grundrechte behandelt werden. Gerade in einer Zeit, in der Hass und Hetze wieder zunehmen, braucht es eine klare verfassungsrechtliche Absicherung, dass Ausgrenzung, Unterdrückung und Verfolgung in Deutschland nie wiederkehren können.

(beschlossen auf dem 31. LSVD-Verbandstag am 30.03.2019 in Berlin)

Weiterlesen