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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Ehe für Alle in Deutschland: 30 Jahre Kampf für die gleichgeschlechtliche Ehe

Chronik der gleichgeschlechtlichen Ehe

Seit dem 01. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten. Das hat der Bundestag am 30. Juni 2017 beschlossen. Die wichtigsten Stationen auf dem Weg zur Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare

Ende der 1980er veröffentlichen Volker Beck, Manfred Bruns und Günter Dworek mehrere Papiere, in denen erstmalig in der Bundesrepublik die Schaffung eines Rechtsinstituts für gleichgeschlechtliche Paare gefordert wurde. Sie bewerteten das Eheverbot für Lesben und Schwule als eine schwerwiegende Diskriminierung und betonten die Wichtigkeit einer Anerkennung von lesbischen und schwulen Partnerschaften für die gesellschaftliche Akzeptanz und Emanzipation insgesamt.

30 Jahre Kampf und Engagement für die Ehe für alle beginnen. Am 30. Juni 2017 beschließt der Bundestag die gleichgeschlechtliche Ehe. Seit dem 01. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten.

Wir zeichnen die wichtigsten Stationen auf dem Weg zur Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare in unserer Chronologie nach.

2023: Sicherung der Ehe für alle im Grundgesetz

Das Bundesverfassungsgericht definierte 2023 sein Eheverständnis des Art. 6 Grundgesetz neu. Erstmals enthält die Ehedefinition des BVerfG nicht den Verweis darauf, dass es sich um eine Verbindung zwischen Mann und Frau handle. Stattdessen wird Ehe wie folgt definiert:

„Ehe im Sinne von Art. 6 Abs. 1 GG ist eine im Grundsatz auf Dauer angelegte, auf freiem Entschluss beruhende, gleichberechtigte und autonom ausgestaltete Lebensgemeinschaft; die Ehe wird durch die Eheschließung als formalisierten, nach außen erkennbaren Akt begründet.“ – BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2023 - 1 BvL 7/18, Rn. 109

Die Aufgabe des Kriteriums der Verschiedengeschlechtlichkeit durch das BVerfG ist bedeutsam im Hinblick auf Bestrebungen, die Ehe für Alle wieder abzuschaffen. In der juristischen Kommentarliteratur wird bspw. aufgrund der bisherigen BVerfG-Rspr. überwiegend davon ausgegangen, dass Art. 6 Abs. 1 GG nur die verschiedengeschlechtliche Ehe zwischen Mann und Frau schütze mit der Konsequenz, dass die gleichgeschlechtliche Ehe von Art. 6 Abs. 1 GG nicht geschützt sei.

2018: Auch Bayern gibt Widerstand gegen die Ehe für Alle auf

30 Jahre Kampf: Die wichtigsten Stationen zur Ehe für Alle bzw. zur gleichgeschlechtlichen Ehe in Deutschland

11. Oktober 2018
Die AfD will die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wieder abschaffen und bringt zum einjährigen Jubiläum der Eheöffnung einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein. Alle demokratischen Parteien lehnen den Antrag ab.

06. März 2018
Die Bayerische Staatsregierung gibt bekannt, dass sie nicht vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Ehe für Alle klagen wird. Die von ihr in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zeigten Aussichtslosigkeit der Verfassungsklage auf.

2017: Die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist da

Fotos von der Fotoaktion des LSVD zur Eheöffnung

01. Oktober 2017
Am Ziel: Die Eheöffnung tritt in Kraft. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen nun in Deutschland heiraten. Der LSVD startet die Fotoaktion „Endlich Ja“ und veröffentlicht Fotos von Paaren, die heirateten bzw. ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umschreiben ließen.

Die Ehe für Alle war eine Hauptforderung des Lesben- und Schwulenverbandes

07. Juli 2017
Der Bundesrat beschließt am 7. Juli die einfachgesetzliche Ehe-Öffnung und macht damit den Weg endgültig frei.

30. Juni 2017
Ein historischer Tag. Ob man in Deutschland heiraten darf oder nicht entscheidet, zukünftig nicht mehr das Geschlecht, sondern Liebe, Zusammenhalt und das Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein. Bei der Abstimmung im Bundestag stimmen 393 Abgeordnete für die Eheöffnung, 226 dagegen und vier enthalten sich. Deutschland hat für die Liebe gestimmt. 

28. Juni 2017
Der Rechtsausschuss des Bundestages empfiehlt mehrheitlich, dass die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf Grundlage des Gesetzentwurfes des Bundesrats geöffnet werden soll.

27. Juni 2017
CDU und CSU heben den Fraktionszwang auf.

26. Juni 2017
Kanzlerin Merkel rückt auf einer Podiumsdiskussion von ihrer Blockade bei der Ehe-Öffnung ab und schlägt die Freigabe der Abstimmung im Parlament als Gewissensfrage für die Abgeordneten vor.

Gruppenfoto vom LSVD-Verbandstag 2017

25. Juni 2017
Der SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz verpflichtet sich in seiner Rede beim SPD-Bundesparteitag: "Ich werde keinen Koalitionsvertrag unterschreiben, in dem die Ehe für alle nicht verankert ist."

24. Juni 2017
Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner erklärt ebenfalls: Ohne Ehe für alle keine Koalition.

17. Juni 2017
Auf ihrem Parteitag machen die Grünen die Ehe für alle zur Koalitionsbedingung.

April 2017
Der LSVD verabschiedet seine Forderungen zur Bundestagswahl 2017. U.a. möchten wir von den Parteien wissen: Werden Sie einen Koalitionsvertrag nur dann unterzeichnen, wenn darin die Öffnung der Ehe enthalten ist?

12.01.2017
Laut einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind 83% der Bürger*innen für die Eheöffnung.

2015: Merkels Bauchgefühl blockiert weiterhin

LSVD-Petition an Kanzlerin Merkel fordert Ehe für alle

28.09.2015
Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zur Öffnung der Ehe. Als Sachverständiger nimmt LSVD-Sprecher Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverband in Deutschland teil.

2015. Bundesrat stimmt erneut für die Ehe für Alle. LSVD-Aktion

25.09.2015
Der Bundesrat beschließt auf Initiative von Rheinland-Pfalz erneut einen Gesetzentwurf zur Ehe für alle.

10.06.2015
Bündnis 90/Die Grünen bringen erneut einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe in den Bundestag ein.

Juni 2015
Nach der Volksabstimmung in Irland startet der LSVD zusammen mit Campact eine Online-Petition zur Öffnung der Ehe in Deutschland. Über 100.000 unterschreiben.

2014: Aktion „Grundgesetz statt Bauchgefühl“

LSVD-Aktion vor dem Kanzleramt mit der Forderung nach dem gemeinschaftlichen Adoptionsrecht

Mai 2014
Mit der Aktion „Grundgesetz statt Bauchgefühl“ protestiert der LSVD im vor dem Bundeskanzleramt für eine Gleichstellung beim gemeinschaftlichen Adoptionsrecht. Da das Bundesverfassungsgericht die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe bei der Sukzerssivadoption forderte, hat der Bundestag am 22.05.2014 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Die gemeinschaftliche Adoption von Kindern durch Lebenspartner bleibt weiterhin verboten.

2013: Weitere Gleichstellungserfolge vor Gericht, aber Bundesregierung mauert weiter

„Ehe für alle jetzt!“ - LSVD-Podiumsrunde mit Spitzenpolitiker*innen zur Bundestagswahl

23.10.2013
Die Fraktion Die Linke bringt einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe in den Bundestag ein.

Bundestagwahl 2013
Der LSVD schickt den Parteien die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl und veröffentlicht die Antworten. Ebenso veröffentlicht der LSVD eine Gesamtübersicht, wie sich die Abgeordneten des Bundestags bei namentlichen Abstimmungen zur Gleichstellung von Lesben und Schwulen verhalten haben. Es wird viel versprochen, auch in der LSVD-Podiumsrunde mit Spitzenpolitiker*innen unter dem Motto „Ehe für alle jetzt!“.

Der LSVD pocht nach der Wahl auf Einhaltung der Versprechen und demonstriert am Ort der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD lautstark für gleiche Rechte. Der schwarz-rote Koalitionsvertrag wird freilich eine Enttäuschung.

LSVD-Demonstration vor dem Bundesrat

06.06.2013
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur vollständigen Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht. Das Gericht fordert das Ehegattensplitting auch für gleichgeschlechtliche Paare.

22.03.2013
Als erstes Verfassungsorgan votiert der Bundesrat für die Öffnung der Ehe. Am Tag der Abstimmung demonstriert der LSVD vor dem Bundesrat seine Unterstützung der Gesetzesinitiative der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung ignoriert das Votum der Länderkammer

Februar 2013
Das Bundesverfassungsgericht beurteilt das für Eingetragene Lebenspartnerschaften geltende Verbot der Co-Adoption eines adoptierten Kindes (Sukzessivadoption) als verfassungswidrig.

2012: Erfolge vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Verfassungsgericht urteilt bei der Grunderwerbsteuer und dem Familienzuschlag zugunsten der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften.

2011: 10 Jahre Lebenspartnerschaft und Gleichstellung auf Landesrecht

LSVD-Konferenz „10 Jahre Lebenspartnerschaft – Reif für die Ehe“

Erst der Wahlsieg von Grün-Rot macht es auch im Südwesten möglich: 10 Jahre nach Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes beschließt Baden-Württemberg als letztes Bundesland, dass Eingetragene Lebenspartnerschaften überall am Standesamt geschlossen werden können.

Auch an vielen anderen Fronten führt der LSVD den Kampf gegen noch ausstehende Gleichstellungen in Bund und Ländern weiter. So gelingt z.B. 2011 endlich auch in Nordrhein-Westfalen die Gleichstellung im Landesbeamtenrecht. Auf Bundesebene mauert sich dagegen die schwarz-gelbe Regierungskoalition weiter ein.

30.07.2011
Der LSVD veranstaltet im Berliner Roten Rathaus die Konferenz „10 Jahre Lebenspartnerschaft – Reif für die Ehe“. Nach den überwiegend erfolgreichen juristischen Kämpfen um die Verbesserung der Lebenspartnerschaft wird nun die Ehe-Forderung wieder stärker in den Vordergrund gerückt.

2009: Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Erbrecht

Kampagnenmotiv: Ein halbes Sparschwein, daneben der Slogan: Keine halben Sachen

07.07.2009
Das Bundesverfassungsgericht trifft eine Grundsatzentscheidung zu Ehe, Familie und Lebenspartnerschaft und verhilft der Gleichstellung zum Durchbruch.

01.01.2009
Erfolg der Aktion „Keine halben Sachen!“: Das Gesetz zur Erbschaftsteuerreform tritt in Kraft und bringt eingetragenen Lebenspartnerschaften gleiche Freibeträge.

13.06.2007: LSVD-Kampagne "Keine halben Sachen"

Der LSVD initiiert die Kampagne "Keine halben Sachen! Gleiche Liebe, gleiches Recht" zur steuerrechtlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften

01.01.2005: Gleichstellung bei der Stiefkindadoption ermöglicht erstmalig zwei rechtlich anerkannte gleichgeschlechtliche Eltern

Das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts tritt in Kraft. Dadurch werden u.a. die Unterschiede zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe im Zivilrecht beseitigt, die Stiefkindadoption von leiblichen Kindern des Partners oder der Partnerin zugelassen und die Lebenspartner bei der gesetzlichen Hinterbliebenenrente mit Ehegatten gleichgestellt.

2004: Nach gleichen Pflichten, nun gleiche Rechte

CSD 2004 in Berlin: LSVD-Banner zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil von 2002 nur entschieden, dass der Gesetzgeber Lebenspartner*innen mit Eheleuten gleichstellen darf. Es hat aber darüber entschieden, ob er das auch tun muss. Darum ging dann der Streit bis 2014.

Der LSVD ist dabei zweigleisig verfahren. Er hat einerseits versucht, die Gleichstellung durch politische Lobbyarbeit voran zu bringen. So etwa mit der Kampagne "Gleiche Rechte für gleiche Pflichten. Nur das ist fair!"

Zum anderen hat der LSVD versucht, möglichst viele Lesben und Schwule zu ermuntern, gegen ihre Benachteiligungen zu klagen.

2002: Bundesverfassungsgericht urteilt, dass Lebenspartnerschaft mit dem Grundgesetz vereinbar ist

17.07.2002
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG den Gesetzgeber nicht hindert, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen. Dem Institut der Ehe drohten keine Einbußen durch ein Institut, das sich an Personen wendet, die miteinander keine Ehe eingehen können.

09.04.2002
Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsklage der Länder Bayern, Sachsen und Thüringen gegen die Eingetragene Lebenspartnerschaft. Das Bundesverfassungsgericht gibt auch dem LSVD offiziell Gelegenheit, in der Verhandlung Stellung zu nehmen - ein weiterer großer Schritt hin zur Normalität in unserem Land.

2001: Trotz der Verfassungsklagen von Bayern, Sachsen und Thüringen tritt das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft

Lesbisches Paar vor dem Standesamt

01.08.2001
Das Lebenspartnerschaftsgesetz tritt in Kraft. Der LSVD gratuliert den ersten homosexuellen Paaren, die zum Standesamt gehen.

18.07.2001
Grünes Licht für die Lebenspartnerschaft: Das BVerfG in Karlsruhe lehnt den Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz ab. Fünf der Verfassungsrichter waren für diese Entscheidung, drei dagegen. 

Sommer 2001
Der LSVD protestiert unter dem Motto „Im Namen des Volkes: Traut Euch!" gegen die Verfassungsklagen von Bayern, Sachsen und Thüringen. Durch einen Eilantrag wollen sie verhindern, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz am 1. August in Kraft tritt, scheitern aber beim Bundesverfassungsgericht.

2000: Der Bundestag beschließt das Lebenspartnerschaftsgesetz

21.12.2000
Als erstes Land der Welt öffnen die Niederlande die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Das entsprechende Gesetz tritt am 01.04.2001 in Kraft.

10.11.2000
Der Bundestag beschließt das Lebenspartnerschaftsgesetz. Zehn Jahre zäher Überzeugungsarbeit des LSVD haben sich gelohnt. Unserem Verband ist es gelungen, die öffentliche Meinung auf seine Seite zu bringen.

03.08.2000
Demonstration des LSVD vor der CDU-Parteizentrale in Berlin, die unter dem Motto „Ja zur Toleranz, Nein zur Ehe!" eine Kampagne gegen die Eingetragene Lebenspartnerschaft starten will. Die Union beharrt zwar offiziell auf ihrem „Nein" zur Lebenspartnerschaft, stellt ihre Öffentlichkeitskampagne aber bald darauf stillschweigend ein.

04.07.2000
Der Druck auf die Regierungsparteien hat Erfolg: Die Fraktionen von SPD und Grünen beschließen jeweils einstimmig, einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft in den Bundestag einzubringen.

1999: "Gleich viel Recht für gleich viel Liebe" - Aktion JA-Wort erhöht Druck auf rotgrüne Bundesregierung

„Gleich viel Recht für gleich viel Liebe

1999/2000
Der LSVD erhöht den Druck auf die Regierung. Gemeinsam mit sechs weiteren bundesweiten Verbänden, der Zeitschrift Queer und dem Internetmagazin Eurogay wird eine Postkarten- und Email-Aktion zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare gestartet.

06.05.1999
Die ersten sogenannten „Hamburger Ehen“ werden geschlossen. Nach dem „Gesetz zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften“ können sich gleichgeschlechtliche Paare nun symbolisch in ein Partnerschaftsbuch der Hamburger Standesämter eintragen lassen. Mit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes des Bundes vom 16. Februar 2001 wurde das Gesetz in der Hansestadt obsolet, 2005 dann aufgehoben.

30.03.1999
Mit dem Aufruf „Gleich viel Recht für gleich viel Liebe" gibt der LSVD den Startschuss zur „Aktion JA-Wort". Ziele sind die rechtliche Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare mit der Ehe sowie die volle gesellschaftliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen.

07.03.1999
Mit über 90 % beschließt die Mitgliederversammlung die Erweiterung des SVD zum Lesben- und Schwulenverband (LSVD). Den Anstoß bringt die Lesbeninitiative „Wir wollen heiraten“. Diese gründete sich nach einem gleichlautenden Workshop auf dem Lesbenfrühlingstreffen 1998 (LFT) in Freiburg. Dorothee Markert und Ute Knüfer nutzten das LFT für die Formulierung eines rechtspolitischen lesbischen Manifests: „Wir wollen heiraten, noch in diesem Jahrhundert“ war das Motto für den Workshop.

17.01.1999
Gemeinsam mit weiteren Verbänden organisiert der SVD Protestaktionen gegen ein Hirtenwort der katholischen Bischöfe. Darin wurde die Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften als „schädlich für die Menschen" und „zerstörerisch für die Gesellschaft" bezeichnet.

27.09.1998: Bundestagswahl ermöglicht rot-grüne Regierung und neue Chancen auf rechtliche Anerkennung

Gruppe von Menschen mit Banner, auf dem steht:

Nach den Bundestagswahlen im Herbst 1998 kam es zum Regierungswechsel. SPD und Bündnis 90/ Die Grünen hatten Lesben und Schwule gezielt umworben und ein Rechtsinstitut für ihre Partnerschaften in Aussicht gestellt. 

Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Regierung werden die Forderungen nach rechtlicher Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare und nach einem Antidiskriminierungsgesetz aufgenommen.

Die Öffnung der Ehe hätte nach damaliger Rechtsauffassung eine Änderung des Grundgesetzes erfordert. Das ist nur mit Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates möglich. Daran war nicht zu denken, weil die CDU/CSU und die FDP gegen die Öffnung der Ehe waren.

14.05.1997: Erste offizielle Anhörung im Bundestag zur rechtlichen Anerkennung

CSD 1996 in Berlin. SVD-Banner

Erneut bringen die Grünen einen Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in den Bundestag ein. Erstmals findet im Rechtsausschuss des Bundestages eine offizielle Anhörung zu diesem Antrag und damit zur rechtlichen Anerkennung schwuler und lesbischer Lebensgemeinschaften statt. Manfred Bruns stellt als Sachverständiger im Rechtsausschuss die Meinung des SVD vor.

Der Rechtsausschuß empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. In der zweiten Lesung wird der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalition aus Union und FDP sowie der SPD bei Stimmenthaltungen aus der Gruppe der PDS abgelehnt

1994: Bündnis 90/ Die Grünen bringen ersten Gesetzentwurf im Bundestag ein

Am 15.06.1994 bringen Bündnis 90/ Die Grünen den ersten Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in den Bundestag ein. Wie wir schlägt er eine Klarstellung in § 1353 im bürgerlichen Gesetzbuch vor.

Kurz darauf endet die Legislaturperiode des Bundestags. Es kommt zu keiner Anhörung bzw. Abstimmung.

19.08.1992: 250 schwule und lesbische Paare stürmen die Standesämter

Schwules Paar bei der Aktion Standesamt, begleitet von der Mutter des einen

Da abzusehen war, dass das Parlament auch weiterhin untätig bleiben würde, beschlossen wir, die Gerichte mit dem Eheverbot für Lesben und Schwule zu befassen. Wir organisierten die "Aktion Standesamt" und riefen mit den „Schwulen Juristen" gleichgeschlechtliche Paare dazu auf, am 19. August 1992 die Standesämter zu stürmen. Wir bereiteten Musteranträge vor und verteilten sie.

Rund 250 Paare nahmen an der „Aktion Standesamt" unter außerordentlich großem Medienecho teil. Das Recht auf Heirat wurde eingeklagt. Allerdings anfänglich ohne greifbares Ergebnis. Einige Gerichte signalisierten dem Gesetzgeber aber Handlungsbedarf für die rechtliche Absicherung lesbischer und schwuler Paare.

So auch das Bundesverfassungsgericht. Dort gingen infolge der Aktion Standesamt bis 1993 insgesamt 30 Verfassungsbeschwerden ein. Diese Entscheidungen wurden aber nicht zur Entscheidung angenommen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dass gleichgeschlechtliche Paare keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Zulassung zur Ehe hätten. Es stellte jedoch auch fest, dass sich die gesellschaftliche Einstellung darüber, was eine Ehe ist, ändern kann. 

Sommer 1991: Erster Gesetzentwurf fordert Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Der SVD (heute LSVD) veröffentlicht zusammen mit den „Schwulen Juristen“ einen Gesetzentwurf über „die Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts". Darin schlagen wir vor, § 1353 im BGB folgendermaßen zu fassen: "Die Ehe wird von Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." 

Heute steht es genau so im Bürgerlichen Gesetzbuch.

1990: Erstes Programm des Schwulenverband (SVD)

Am 18.02.1990 gründet sich unser Verband in Leipzig als „Schwulenverband in der DDR“ (SVD), im Juni wurde er in "Schwulenverband in Deutschland" umbenannt. In seinem ersten Grundsatzprogramm fordert der SVD die Öffnung der Ehe. 

Der SVD war aus den Schwulengruppen der DDR hervorgegangen. Diese verstanden sich als Teil der damaligen Bürgerrechtsbewegung. Dort hatte man bereits Anfang der achtziger Jahre als ein Ziel die rechtliche Gleichstellung mit der Ehe formuliert.

Diese Forderung wurde nun zu einer Art Markenzeichen für den SVD. 

1989: Eingetragene Lebenspartnerschaft in Dänemark

Dänemark führt als erstes Land weltweit die Eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ein.

Ende der 1980er: Erste Forderungen nach der rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare

Volker Beck, Günter Dworek und Manfred Bruns veröffentlichen mehrere Papiere, in denen erstmalig in der Bundesrepublik die Schaffung eines Rechtsinstituts für gleichgeschlechtliche Paare gefordert wurde. Die Reaktionen hierauf waren auch innerhalb der Schwulen- und Lesbenbewegung kontrovers

Die drei bewerteten das Eheverbot für Lesben und Schwule als eine schwerwiegende Diskriminierung. Außerdem müsse auf die Probleme vieler schwuler und lesbischer Partnerschaften, insbesondere der binationalen Paare, eine schnellst mögliche, praktisch durchsetzbare Antwort gefunden werden. Sie betonten auch, dass eine Anerkennung von gleichgeschlechtlicher Partnerschaften wichtig für die gesellschaftliche Akzeptanz und Emanzipation insgesamt ist. 

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