Menu
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Was kann die EU für LSBTI-Rechte tun?

Von 5. Antidiskriminierungsrichtlinie bis Freizügigkeit für Regenbogenfamilien und Asylrecht

List of Actions/ Aktionsplan - 5. Antidiskriminierungsrichtlinie - Hassverbrechen / Hate Speech - Freizügigkeit - Asylpolitik - Bildung - Rechte von Trans und Inter. Was kann die EU für die Rechte von Lesben, Schwule, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen tun?

List of Actions/ Aktionsplan

  • Kommission muss mindestens List of Actions zur Verbesserung der Rechte von LGBTI fortführen.
  • Die jetzige endet 2019, besser wäre noch Aktionsplan

5. Antidiskriminierungsrichtlinie

  • Schutz vor Diskriminierung in weiteren Bereichen (Waren und Dienstleistungen u.a.)
  • Jetziger EU-weiter Schutz gilt nur für das Arbeitsleben und enthält nicht Geschlechtsausdruck/ Geschlechtsidentität
  • Seit 10 Jahren blockiert auch Deutschland

Hassverbrechen/ Hate Speech

  • EU-Opferschutzrichtlinie (2012/29/EU) ist verabschiedet, aber Implementierung einfordern

Freizügigkeit

  • Coman Case: Freizügigkeit für verheiratetet gleichgeschlechtliche Paare eingefordert (Aufenthaltsgenehmigung), nun auf Umsetzung pochen
  • Coman Case gilt nicht für Beziehungen zwischen zwei EU-Bürger/innen
  • Auch für trans* Personen nicht gewährleistet, aufgrund unterschiedlicher Regelungen für rechtliche Anerkennung des Geschlechts

Regenbogenfamilien

  • 5 EU-Staaten bislang ohne rechtliche Absicherung für gleichgeschlechtliche Paare, 14 Staaten erlauben keine Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare
  • EU kann Regelungen aufstellen in Bezug auf Freizügigkeit

Asylpolitik

  • 6 Mitgliedstaaten erlauben keine Asylstellung aufgrund der Verfolgung wegen sexueller Orientierung
  • Nur 13 Mitgliedsstaaten erlauben Asylstellung aufgrund der Verfolgung wegen Geschlechtsidentität
  • Keine einheitlichen Chancen und Schutzstandards in den unterschiedlichen Ländern
  • EU-Rat muss den Vorschlägen des EU-Parlaments zur Reform des gemeinsamen EU-Asylsystems noch folgen

Bildung

  • Anti-Propaganda-Gesetze wie in Lettland kriminalisieren Bildungsmaßnahmen
  • EU kann best practice-Austausche zwischen den Staaten ermöglichen

Trans*

  • Entpathologisierung durch neuen ICD-11 muss von der WHO noch verabschiedet werden (EU-Support ist Schlüsselfaktor)
  • 7 Mitgliedsstaaten machen Sterilisation zur Voraussetzung für rechtliche Anerkennung des Geschlechts, nur 6 Staaten erwarten keine medizinische Diagnose
  • Nur drei Länder haben Verfahren zur Anerkennung von nicht-binären Geschlechtern

Intersexualität / Intergeschlechtlichkeit

  • EU-Unterstützung zur Entpathologisierung notwendig (wird auch bei ICD-11 bleiben)
  • Nur Malta und Griechenland haben Geschlechtsmerkmale explizit in Antidiskriminierungsgesetzgebung, die EU-Rechtssetzung hat sie auch nicht

LSBTI weltweit

  • LSBTI in den Beitrittsverhandlungen und der EU-Nachbarschaftspolitik
  • Implementierung der EU-Guidelines
  • Menschenrechte als Bedingungen in Handelsabkommen

Unterstützung der Zivilgesellschaft

  • Rights, Equality, and Citizenship Programme (bis 2020), European Social Fund und Erasmus+ unterstützen auch LSBTI-Organisationen, dass muss weiter gewährleistet sein

Quelle: The EU and LGBTI rights / LGBTI-Intergroup: LGBTI-Rights in 2019-2024 - what can the EU still do?

Weiterlesen