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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

10.03.1994: Bundestag beschließt Streichung von § 175 StGB

Verfolgung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen aufarbeiten, Unrecht anerkennen, Entschädigung leisten

Pressemitteilung vom 09.03.2019

§ 175 StGB kriminalisierte über Jahrzehnte sexuelle Handlungen unter Männern. Am 10. März 1994 beschloss der Deutsche Bundestag die Streichung des § 175 StGB – 123 Jahre nach seiner Einführung. Am 11. Juni 1994 trat die Reform in Kraft. Erst 2017 werden die nach § 175 StGB verurteilten Männer rehabilitiert. Dazu erklärt Axel Hochrein, Mitglied im Vorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Geschichte der Unterdrückung und Verfolgung in der Bundesrepublik und der DDR muss stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Lesben, Schwule und Bisexuelle blieben auch nach 1945 gesellschaftlich geächtet. Auch nach Ende des Nationalsozialismus hat staatliche Unterdrückungspolitik Generationen um ihr Lebensglück betrogen. So blieb in der Bundesrepublik § 175 StGB in der nationalsozialistischen Fassung bis 1969 unverändert geltendes Recht und führte zur Verurteilung von 70.000 Männern. 45 Jahre Kampf waren notwendig, bis dieses antihomosexuelle Sondergesetz endlich abgeschafft werden konnte. Erst 2017 konnte die Aufhebung der meisten nach 1945 erfolgten Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen erkämpft werden.

Der LSVD fordert dazu auf, weiteres Unrecht aufzuarbeiten. Dazu gehört ein angemessenes Gedenken an die im Nationalsozialismus inhaftierten, gefolterten und ermordeten Lesben. Auch in der Bundesrepublik und der DDR war selbstbestimmtes lesbisches Leben jahrzehntelang unmöglich. Für Frauen war ein selbstständiges Leben ohne Ehemann nicht vorgesehen. Zudem weisen neue Forschungsergebnisse auf Fälle hin, bei denen lesbischen Müttern wegen ihrer Homosexualität das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wurde. Die drohende Kindeswegnahme hinderte viele Frauen daran, ihren Wunsch nach einem lesbischen Leben zu verwirklichen.

Zur Geschichte der Unterdrückung gehören auch die Eingriffe an intergeschlechtlichen Menschen. Sie werden bis heute im Säuglings-, Kindes- oder Jugendalter ohne die vorherige, freie und vollständig informierte Einwilligung medizinischen Zwangsbehandlungen unterzogen. Das von der Bundesregierung versprochene Verbot muss endlich kommen. Der LSVD fordert für die Betroffenen zudem Entschädigung und angemessene gesundheitliche Versorgung.

Bis das Bundesverfassungsgericht die entsprechende Bestimmung des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärte, mussten sich transgeschlechtliche Menschen operativen Eingriffen unterziehen und sich sterilisieren lassen, um personenstandsrechtlich im empfundenen und gelebten Geschlecht Anerkennung zu finden. Auch diese vom Gesetz erzwungenen Menschenrechtsverletzungen müssen anerkannt und die Opfer entschädigt werden.

Hintergrund

Der 1935 verschärfte § 175 StGB blieb in der Bundesrepublik bis 1969 unverändert in der Nazi-Fassung in Kraft. Zehntausende Männer wurden im demokratischen Staat aufgrund von NS-Gesetzgebung Opfer von Strafverfolgung. Endgültig gestrichen wurde § 175 StGB erst 1994. Auch die DDR hatte Homosexualität unter Erwachsenen bis 1968 nicht vollständig entkriminalisiert und bis 1989 galten ähnlich wie in der Bundesrepublik unterschiedliche strafrechtliche Schutzaltersgrenzen für Homo- und Heterosexualität. Erst 2017 werden die nach § 175 StGB verurteilten Männer rehabilitiert. Allerdings müssen auch noch Lücken im Rehabilitierungsgesetz geschlossen werden.

LSVD-Bundesverband

Pressekontakt

Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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