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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Neuigkeiten

11.08.2026
Expliziter Schutz queerer Menschen würde laut Thorsten Frei „unser Grundgesetz überfrachten”LSVD⁺ fordert von Union endlich Übernahme ihrer historischen Verantwortung für die Verfolgung queerer MenschenMedienberichten zufolge äußerte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei gegenüber der Funke Mediengruppe, er halte eine feste Verankerung des Diskriminierungsverbots aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz für „nicht notwendig”. Hierzu habe er ausgeführt: „Den Wunsch der queeren Community nach diesem symbolischen Schritt kann ich verstehen. Aber das würde unsere Verfassung überfrachten.”
03.06.2026
Zeitschrift: Zivilgesellschaft unter DruckHeft 32 (Juni 2026)Schwerpunkte im Heft: Internationales - "Global Gag Rules", Aktuelles aus dem Bundesverband, 38. LSVD⁺-Verbandstag, Projekte: Neuigkeiten und Abschlüsse, Aktiv vor Ort: LSVD⁺-Landesverbände und Hirschfeld-Eddy-Stiftung (Wenn Freiheiten plötzlich kippen, Politische Präsenz in Zeiten des Backlash, Ruanda: Mit der Bibel gegen Hass und Ausgrenzung)
14.04.2026
Beschluss: Vielfalt leben. Queerfeindlichkeit stoppen. Neutralität ist keine Option! [beschlossen auf dem 38. LSVD+-Verbandstag am 19.04.2026 in Berlin]Dieser Antrag stand am 18./19.4.2026 auf dem Verbandstag zur Abstimmung.
09.10.2025
Bundestag debattiert über Grundgesetzergänzung für LSBTIQ*Chance ergreifen!Heute hat der Bundestag über die Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG zum Schutz von LSBTIQ* beraten. Wir begrüßen, dass Vertreter*innen aller demokratischen Parteien den Bedarf nach einem besseren Schutz vor Diskriminierung und Gewalt für LSBTIQ* so klar benannt haben.

Was steht dazu in unserem Programm?

  • Gleichstellung im Grundgesetz verankern

    Gleichstellung im Grundgesetz verankern

    Mit dem Grundrechtekatalog hat sich unsere Demokratie souverän selbst rechtsstaatliche Grenzen gesetzt. Die Grundrechte limitieren auch demokratisch ermächtigte Mehrheiten. Sie schützen die Freiheit und das Recht auf Verschiedenheit in Gleichheit. Allerdings blieb 1949 der Katalog der speziellen Diskriminierungsverbote in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes unvollständig. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind dort nicht erwähnt. Das wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von LSBTI aus. Wer dort nicht genannt wird, läuft Gefahr, in der gesellschaftlichen und politischen Wirklichkeit ignoriert zu werden. So musste das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren immer wieder gegenüber diskriminierendem staatlichen Handeln korrigierend eingreifen, um den Grundrechten von Lesben, Schwulen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen auf Gleichbehandlung und freie Entfaltung der Persönlichkeit Geltung zu verschaffen. Gerade gegenüber politischen Kräften, die Demokratie als Diktatur einer vermeintlichen Mehrheit missverstehen, muss ein inklusives Grundrechteverständnis auch im Verfassungstext besiegelt werden. Fundamentale Normen des Zusammenlebens wie das Diskriminierungsverbot müssen in der Verfassung für alle Menschen transparent sein. In einem erweiterten Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz muss es daher in Zukunft auch heißen: Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden. In einigen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Diskriminierungsverbote in der jeweiligen Landesverfassung. Wir fordern die anderen Bundesländer auf, diesem Beispiel zu folgen.