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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Neuigkeiten

23.04.2025
Wollen CDU/CSU und SPD auch Verantwortung für LSBTIQ* übernehmen?LSVD⁺ bewertet Koalitionsvertrag aus queerpolitischer PerspektiveAn vielen Stellen des Koalitionsvertrags, den CDU/CSU und SPD am 9. April 2025 vorgestellt haben, fehlen queere Themen oder zumindest queere Perspektiven. Im Vertrag bleiben große Leerstellen, was die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) betrifft. Dennoch finden sich an einigen Stellen Regierungsvorhaben, die die Rechte von queeren Personen unmittelbar betreffen. Im Folgenden ordnen wir den Koalitionsvertrag aus queerpolitischer Perspektive ein.  
12.06.2024
Zeitschrift: "Grundgesetz jetzt oder nie"Heft 30 (Juni 2024)Schwerpunkte im Heft: Ampel Queer - bundespolitik aktuell, Projekte: Vielfaltsförderung, 36. LSVD-Verbandstag, Forderung an Bund und Land, Equal Rights Koalition, Aktiv vor Ort: LSVD-Landesverbände und Hirschfeld-Eddy-Stiftung (Folgen der Kolonialgeschichte für LSBTIQ*, Projekte in Tunesien und Kolumbien)
22.05.2024
75 Jahre Grundgesetz ohne expliziten LSBTIQ*-Schutz LSVD fordert dringend Ergänzung von Artikel 3 Abs. 3 GGHeute wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Doch auch 75 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes bleibt der bleibt der Schutz lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher sowie weiterer queerer Menschen (LSBTIQ*) weiterhin unvollständig.
17.11.2023
Zwei Jahre queerpolitischer Aufbruch im Koalitionsvertrag – Vorhaben droht zu scheiternLSVD und 34 weitere Organisationen senden offenen Brief an Bundeskanzler Scholz und an die Kabinettsmitglieder

Was steht dazu in unserem Programm?

  • Gleichstellung im Grundgesetz verankern

    Gleichstellung im Grundgesetz verankern

    Mit dem Grundrechtekatalog hat sich unsere Demokratie souverän selbst rechtsstaatliche Grenzen gesetzt. Die Grundrechte limitieren auch demokratisch ermächtigte Mehrheiten. Sie schützen die Freiheit und das Recht auf Verschiedenheit in Gleichheit. Allerdings blieb 1949 der Katalog der speziellen Diskriminierungsverbote in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes unvollständig. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind dort nicht erwähnt. Das wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von LSBTI aus. Wer dort nicht genannt wird, läuft Gefahr, in der gesellschaftlichen und politischen Wirklichkeit ignoriert zu werden. So musste das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren immer wieder gegenüber diskriminierendem staatlichen Handeln korrigierend eingreifen, um den Grundrechten von Lesben, Schwulen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen auf Gleichbehandlung und freie Entfaltung der Persönlichkeit Geltung zu verschaffen. Gerade gegenüber politischen Kräften, die Demokratie als Diktatur einer vermeintlichen Mehrheit missverstehen, muss ein inklusives Grundrechteverständnis auch im Verfassungstext besiegelt werden. Fundamentale Normen des Zusammenlebens wie das Diskriminierungsverbot müssen in der Verfassung für alle Menschen transparent sein. In einem erweiterten Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz muss es daher in Zukunft auch heißen: Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden. In einigen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Diskriminierungsverbote in der jeweiligen Landesverfassung. Wir fordern die anderen Bundesländer auf, diesem Beispiel zu folgen.