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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Neuigkeiten

08.03.2025
Antifeminismus bekämpfen, Vielfalt schützen und stärkenLSVD⁺ will solidarischen Kampf gegen antifeministische Diskriminierung und GewaltZum 8. März ruft der LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt e.V. zum gemeinsamen Kampf gegen antifeministische Strukturen auf. Antifeminismus manifestiert sich in vielfältigen Formen von Gewalt und Diskriminierung. Wir alle sind aufgerufen, unabhängig von unserem Geschlecht, zusammenzuhalten, um alltäglichem Antifeminismus entgegenzuwirken.
10.12.2024
Jetzt mitmachen für den Schutz von LSBTIQ* im Grundgesetz: Kampagne Nächstenliebe stärken, Zusammenhalt fördernWeil eine starke Demokratie eine starke Verfassung braucht.Nutze Deine Stimme und überzeuge CDU & CSU, dass LSBTIQ* im Grundgesetz explizit geschützt werden müssen!
01.11.2024
Endlich tritt das Selbstbestimmungsgesetz in KraftLSVD⁺ begrüßt queerpolitischen MeilensteinHeute tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das es trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen die Anpassung von Geschlechtseintrags und Vornamen mit einfacher Erklärung auf dem Standesamt erlaubt. Damit schafft der Gesetzgeber erstmals auf Eigeninitiative eine rechtliche Verbesserung für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen (TIN*). Zuvor hatte sich der LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt gemeinsam mit TIN*-Selbstorganisationen mehrere Jahre lang für diese notwendige Gesetzesänderung eingesetzt.
14.10.2024
LSVD⁺ begrüßt rasche Umsetzung der europäischen Richtlinien über Standards für GleichbehandlungsstellenAGG-Reform steht jedoch weiterhin ausIm Mai wurden zwei europäische Richtlinien verabschiedet, die gemeinsame Standards für die in den Mitgliedsstaaten eingerichteten Gleichbehandlungsstellen schaffen sollen. Nun liegt ein Referent*innenentwurf vor, der den Verbänden zur Stellungnahme zugestellt wurde. Der LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt begrüßt die rasche Umsetzung der Richtlinien. Damit wird das Mandat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gestärkt und das Antidiskriminierungsrecht in Deutschland ausgebaut. Unabhängig von der Umsetzung dieser europarechtlichen Vorgaben mahnt der LSVD⁺ jedoch, das Versprechen auf die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einzuhalten.

Was steht dazu in unserem Programm?

  • Gleichstellung im Grundgesetz verankern

    Gleichstellung im Grundgesetz verankern

    Mit dem Grundrechtekatalog hat sich unsere Demokratie souverän selbst rechtsstaatliche Grenzen gesetzt. Die Grundrechte limitieren auch demokratisch ermächtigte Mehrheiten. Sie schützen die Freiheit und das Recht auf Verschiedenheit in Gleichheit. Allerdings blieb 1949 der Katalog der speziellen Diskriminierungsverbote in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes unvollständig. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind dort nicht erwähnt. Das wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von LSBTI aus. Wer dort nicht genannt wird, läuft Gefahr, in der gesellschaftlichen und politischen Wirklichkeit ignoriert zu werden. So musste das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren immer wieder gegenüber diskriminierendem staatlichen Handeln korrigierend eingreifen, um den Grundrechten von Lesben, Schwulen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen auf Gleichbehandlung und freie Entfaltung der Persönlichkeit Geltung zu verschaffen. Gerade gegenüber politischen Kräften, die Demokratie als Diktatur einer vermeintlichen Mehrheit missverstehen, muss ein inklusives Grundrechteverständnis auch im Verfassungstext besiegelt werden. Fundamentale Normen des Zusammenlebens wie das Diskriminierungsverbot müssen in der Verfassung für alle Menschen transparent sein. In einem erweiterten Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz muss es daher in Zukunft auch heißen: Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden. In einigen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Diskriminierungsverbote in der jeweiligen Landesverfassung. Wir fordern die anderen Bundesländer auf, diesem Beispiel zu folgen.

  • Den rechtlichen Schutz vor Diskriminierung ausbauen

    Den rechtlichen Schutz vor Diskriminierung ausbauen

    Diskriminierung im Alltag ist noch nicht überwunden. Viele Menschen berichten von Anfeindungen, insbesondere von Benachteiligungen in der Arbeitswelt, aber beispielsweise auch über Ausgrenzung auf dem Mietwohnungsmarkt. Eine demokratische Gesellschaft muss allen Menschen Chancengleichheit und Teilhabegerechtigkeit gewährleisten, nicht nur auf dem Papier, sondern in der realen Lebenswelt. Ein Baustein dazu ist ein effektiver rechtlicher Schutz vor Benachteiligung. 2006 ist es in Zusammenarbeit mit Frauen-, Migranten- und Behindertenorganisationen gelungen, mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein Bundesgesetz gegen Diskriminierung in der Arbeitswelt und im allgemeinen Wirtschaftsleben durchzusetzen. Damit war ein Anfang gemacht. Das AGG enthält aber zu viele ungerechtfertigte Ausnahmeregelungen und Schlupflöcher.

    Der LSVD setzt sich dafür ein, das AGG auszubauen und wirksamer zu gestalten. So muss auch staatliches Handeln umfassend in den Anwendungsbereich des AGG einbezogen werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) muss entsprechend in ihren Befugnissen und ihrer finanziellen Ausstattung gestärkt werden, damit sie effektiv Diskriminierungen entgegentreten und vor allem vorbeugen kann. Dazu gehören Öffentlichkeitskampagnen, die das AGG bekannter machen. Diskriminierungsgründe müssen erweitert werden einschließlich der dezidierten Benennung des Diskriminierungsgrundes „geschlechtliche Identität“. Ebenso notwendig ist ein echtes Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände. Menschen werden häufig bezüglich mehrerer Merkmale diskriminiert. Es wird dann von Mehrfachdiskriminierung gesprochen. Dies betrifft zum Beispiel LSBTI, die einer rassistisch diskriminierten Gruppe angehören. Bei der Anwendung des AGG müssen solche Mehrfachdiskriminierungen viel stärker in den Blick genommen werden.

    Die Ausnahmeregelungen im Arbeitsrecht für Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen müssen aufgehoben werden. Es ist einer freien Gesellschaft unwürdig, dass das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe einer lesbischen Krankenhaus-Verwaltungsdirektorin oder einem schwulen Pastoralreferenten den Arbeitsplatz kosten kann, wenn sie bei einem katholischen Träger angestellt sind. Für Beschäftigte der Religionsgemeinschaften und der von ihnen betriebenen Einrichtungen muss außerhalb des engsten Bereichs der Verkündigung das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich des Betriebsverfassungsgesetzes Geltung erlangen.

    Der Einsatz für die Menschenrechte und gegen Diskriminierung muss spendenrechtlich in der Abgabenordnung ausdrücklich als gemeinnütziger Zweck anerkannt werden. Auftragsvergaben aus Mitteln der öffentlichen Hand und die Förderung von Institutionen müssen daran geknüpft werden, dass Antidiskriminierungsgrundsätze beachtet werden.