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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Neuigkeiten

13.09.2023
Berlin: Gedenkkundgebung zum zweiten Todestag von Ella Nik BayanLSVD Sachsen-Anhalt, LSVD Berlin-Brandenburg, LSVD-Bundesverband und der Queer-Beauftragte des Landes Berlin rufen gemeinsam zur Gedenkkundgebung auf
23.08.2023
Selbstbestimmungsgesetz: Bundesregierung beschließt Kabinettsentwurf LSVD: Bundestag muss diskriminierende Regelungen dringend nachbessernDer LSVD begrüßt ausdrücklich, dass mit dem Kabinettsentwurf der nächste Schritt zur rechtlichen Selbstbestimmung von trans*, intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen getan ist. Die Bundesregierung hat es bisher leider versäumt diskriminierende Regelungen aus dem Referent*innenentwurf nachzubessern. Nun ist der Bundestag in der Verantwortung
17.08.2023
Sonderkategorien beim Schwimm-Weltcup sind keine InklusionLSVD sieht Entscheidung des Weltverbandes kritischUns verwundert es, dass die Schaffung einer Sonderkategorie beim kommenden Schwimm-Welt-Cup in Berlin als Inklusionserfolg verkauft wird. Der Versuch, trans* Personen in eine eigene bzw. offene Kategorie zu zwingen, ist dabei ein Rückschritt im Kampf für die Akzeptanz und Gleichberechtigung von trans* Personen
08.08.2023
Düsseldorf: Offenen Gesprächsrunde des Runden Tisch LSBTIQ* inklusiv NRW mit queerhandicap e.V. und dem LSVD NRWUnsere Themen werden sein: Teilhabe, Behinderung, Beeinträchtigung, Queerness, Sexualität und Selbststimmung. Diese Veranstaltung soll die Gelegenheit bieten, sich vorzustellen und unterschiedliche Projekte kennenzulernen.

Was steht dazu in unserem Programm?

  • Selbstbestimmung für transgeschlechtliche Menschen durchsetzen

    Selbstbestimmung für transgeschlechtliche Menschen durchsetzen

    Das Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 setzt Menschen, die ihre Vornamen oder die Geschlechtszugehörigkeit verändern wollen, immer noch langwierigen bürokratischen Verfahren aus. Wir streiten für eine menschenrechtsorientierte Reform des Transsexuellenrechts, die die Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt. Dabei gilt es, das TSG als Sondergesetz aufzuheben und notwendige Regelungen in bestehendes Recht zu integrieren. Leitbild muss die persönliche Freiheit sein und nicht eine überkommene Ordnungsvorstellung über Geschlechtszugehörigkeit. Die tatsächliche Vielfalt der geschlechtlichen Identitäten muss akzeptiert werden. Insbesondere muss künftig die Vornamens- und Personenstandsänderung allein auf Antrag beim Standesamt ermöglicht werden, ohne Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren. Das Offenbarungsverbot hinsichtlich des früheren Vornamens oder Personenstandes muss gestärkt und Verstöße müssen wirksam sanktioniert werden. Es braucht einen gesetzlichen Anspruch auf Neuausstellung (als Original) von Zeugnissen und Arbeitsdokumenten bei Namens- bzw. Personenstandsänderung.

  • Trans- und intergeschlechtlichen Menschen Selbstbestimmung ermöglichen

    Trans- und intergeschlechtlichen Menschen Selbstbestimmung ermöglichen

    Intergeschlechtliche Menschen haben das Gesundheitswesen bisher oft als Ort der Gewalt erlebt. Ärztinnen und Ärzte in Deutschland unternehmen bis heute noch unnötige Genitaloperationen an Kindern. Statt die Annahme natürlicher Zweigeschlechtlichkeit zu hinterfragen, werden Menschen „passend“ gemacht. Diese Operationen sind keine Heileingriffe, sondern verletzen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde von intergeschlechtlichen Menschen und verstoßen gegen die UN-Kinderrechtskonvention sowie das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Nicht lebensnotwendige medizinische Behandlungen von intergeschlechtlichen Menschen ohne ihre vorherige freie und vollständig informierte Einwilligung müssen verboten werden. Begleitend sind umfassende und vorurteilsfreie Informationen für Eltern intergeschlechtlicher Kinder notwendig. Das Thema Intergeschlechtlichkeit muss in die Ausbildung medizinischer und sozialer Berufe Eingang finden.

    Transpersonen wird eine bestmögliche physische und seelische Gesundheit oftmals unmöglich gemacht. Die (Psycho-)Pathologisierung von Transidentitäten und Zwangsbegutachtungen gehören abgeschafft. Transgeschlechtliche Menschen müssen das Recht haben, über ihren Körper selbst zu bestimmen. Hinsichtlich Anwendung und Verfügbarkeit medizinischer Hilfen darf kein Druck auf sie ausgeübt werden. Umgekehrt aber müssen sämtliche geeigneten medizinischen Maßnahmen allen transgeschlechtlichen Menschen zur Verfügung stehen, die diese benötigen. Die Leistungspflicht gesetzlicher Krankenkassen zu bedarfsgerechten geschlechtsangleichenden Maßnahmen muss gewährleistet sein. Die oft langwierigen Verfahren bei den Krankenkassen zur Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen und Operationen müssen durch im Dialog mit der Zivilgesellschaft entwickelte Richtlinien vereinfacht, beschleunigt und vereinheitlicht werden.

  • Unrecht anerkennen und Entschädigung leisten

    Unrecht anerkennen und Entschädigung leisten

    Über den Bereich der Strafverfolgung hinaus gilt es weiteres Unrecht aufzuarbeiten, das durch historische Untersuchungen nach und nach ans Licht kommt. Dazu zählen zum Beispiel Fälle, bei denen lesbischen Müttern wegen ihrer Homosexualität das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wurde. Neue Forschungsergebnisse machen deutlich, dass die drohende Kindeswegnahme viele Frauen daran hinderte, ihren Wunsch nach einem lesbischen Leben zu verwirklichen, da sie für das Verlassen der Ehe mit dem Verlust der Kinder bestraft worden wären.

    Bedrückend ist auch das vielen Jugendlichen zugefügte Unrecht, die wegen ihrer sexuellen Orientierung, ihrer geschlechtlichen Identität oder ihres Geschlechtsausdrucks in Heime, Psychiatrien und ähnliche Einrichtungen eingewiesen wurden. 

    Hier müssen auch die Eingriffe an intergeschlechtlichen Menschen benannt werden, die im Säuglings-, Kindes- oder Jugendalter ohne die vorherige, freie und vollständig informierte Einwilligung medizinischen Zwangsbehandlungen, insbesondere Sterilisierungen, unterzogen wurden. Wir fordern für sie Entschädigung und angemessene gesundheitliche Versorgung.

    Bis das Bundesverfassungsgericht die entsprechende Bestimmung des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärte, mussten sich Trans-Personen einem die äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterziehen und sich sterilisieren lassen, um personenstandsrechtlich im empfundenen und gelebten Geschlecht Anerkennung zu finden und eine Ehe bzw. eingetragene Partnerschaft eingehen zu können. Auch diese vom Gesetz erzwungenen Zumutungen müssen anerkannt und die Opfer entschädigt werden.