01.11.2024
Endlich tritt das Selbstbestimmungsgesetz in KraftLSVD⁺ begrüßt queerpolitischen MeilensteinHeute tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das es trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen die Anpassung von Geschlechtseintrags und Vornamen mit einfacher Erklärung auf dem Standesamt erlaubt. Damit schafft der Gesetzgeber erstmals auf Eigeninitiative eine rechtliche Verbesserung für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen (TIN*). Zuvor hatte sich der LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt gemeinsam mit TIN*-Selbstorganisationen mehrere Jahre lang für diese notwendige Gesetzesänderung eingesetzt.
30.09.2024
Premiere: Olaf Scholz hält als allererster Kanzler in der Geschichte queerpolitische RedeLSVD⁺ begrüßt klares Bekenntnis des Kanzlers zum queerpolitischen AufbruchBerlin, 30.09.2024. Am 27. September fand die zweite queerpolitische Menschenrechtskonferenz der SPD-Bundestagsfraktion statt, bei der in mehreren thematischen Panels der Schutz der Menschenrechte lesbischer, schwuler, bisexueller, trans* und intergeschlechtlicher sowie weiterer queerer Personen (LSBTIQ*) im In- und Ausland im Fokus stand. Die Begrüßungsrede von Olaf Scholz war dabei die erste queerpolitische Rede eines Bundeskanzlers in der Geschichte der Bundesrepublik. Als Erfolge seiner Bundesregierung benannte er die Verschärfung des Strafrechts bezüglich queerfeindlicher Hassgewalt sowie das im November in Kraft tretende Selbstbestimmungsgesetz das trans* und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen eine selbstbestimmte Änderung ihres Geschlechtseintrags ermöglicht. Zudem wies er auf die „anstehende Reform des Abstammungsrechts" hin und bekräftigte die „Schutzpflicht" des Staates, gegen queerfeindliche „Gewalt, Diskriminierung und Beleidigung" vorzugehen. Zu Abschluss der Rede unterstrich Scholz, wie wichtig es ist, sich auch weltweit gegen „Diskriminierung und Verfolgung queerer Personen" einzusetzen. Hier führte er als Beispiel das in Georgien erst kürzlich beschlossene „Anti-LGBTQI-Gesetz" an.
01.08.2024
Anmeldung der Änderung nach Selbstbestimmungsgesetz beginnt LSVD mahnt zur grundrechtskonformen Anwendung des GesetzesEndlich ist die Anmeldung für die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen bei den Standesämtern möglich. Nun darf sein Zweck nicht durch eine restriktive Auslegung durch die Standesämter ausgehöhlt werden.
15.05.2024
LSVD veröffentlicht Wahlprüfsteine zur EU-WahlEntscheidet Euch am 9.6. für wirksame Queerpolitik in der EU!Wir fordern alle queeren Personen, ihre Verbündeten und alle Demokrat*innen dazu auf, nur solchen Parteien am 9. Juni ihre Stimme zu geben, die sich glaubhaft für die Menschenrechte von LSBTIQ* einsetzen. Denn es wird bereits im Wahlkampf deutlich, dass sich nicht alle Parteien auf europäischer Ebene für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, intergeschlechtlichen und weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) einsetzen wollen.