Menu
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Hasskriminalität bekämpfen

Allein der Anblick einer Drag Queen, einer trans* Person oder eines lesbischen oder schwulen Paares kann Gewalttäter motivieren, brutal zuzuschlagen. Aus solchen Taten spricht Hass. Wenn vor jedem verliebten Blick, vor einer Umarmung, vor einem Kuss im öffentlichen Raum zuerst die Umgebung gecheckt werden muss, ist das eine erhebliche Einschränkung von Freiheit. In Deutschland bestehen eklatante Forschungslücken im Hinblick auf LSBTI-feindliche Hasskriminalität. Für die Innenministerien in Bund und Ländern ist das offenbar bis heute kein relevantes Thema. Diese Ignoranz muss ein Ende haben.

Nationalen Aktionsplan verabschieden

Homophobie und Transfeindlichkeit in Wort und Tat sind das Gegenteil von Respekt. Der Kampf gegen LSBTI-Feindlichkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alle Institutionen und gesellschaftlichen Gruppen sind aufgerufen, sich daran zu beteiligen. Seit vielen Jahren fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) einen wirksamen Nationalen Aktionsplan gegen LSBTI-Feindlichkeit und für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.

Artikel 3 GG ergänzen

Der Gleichbehandlungskatalog in Art. 3 Abs. 3 GG war 1949 die demokratische Antwort auf die nationalsozialistische Selektions- und Verfolgungspolitik. Homosexuelle waren von dieser Antwort damals noch ausgeschlossen. Das Grundgesetz hat sie lange Zeit nicht einmal vor schweren Menschenrechtsverletzungen wie der Strafverfolgung nach § 175 StGB geschützt. Es ist überhaupt nicht begründungsbedürftig, warum die sexuelle Identität in den speziellen Diskriminierungsschutz des Art. 3 Abs. 3 ausdrücklich hinein gehört. Es ist begründungsbedürftig, dass sie da immer noch nicht drin ist.

Antidiskriminierung stärken

Diskriminierung im Alltag ist noch nicht überwunden. Viele Menschen berichten von Anfeindungen, insbesondere von Benachteiligungen in der Arbeitswelt, aber beispielsweise auch über Ausgrenzung auf dem Mietwohnungsmarkt. Eine demokratische Gesellschaft muss allen Menschen Chancengleichheit und Teilhabegerechtigkeit gewährleisten, nicht nur auf dem Papier, sondern in der realen Lebenswelt. Ein Baustein dazu ist ein effektiver rechtlicher Schutz vor Benachteiligung. Der LSVD setzt sich dafür ein, das AGG auszubauen und wirksamer zu gestalten. So muss auch staatliches Handeln umfassend in den Anwendungsbereich des AGG einbezogen werden.

Kampf um Ehe Für Alle

Die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare am 30.06.2017 ein historischer Tag, sowohl für Lesben und Schwule als auch für ein gerechteres und demokratischeres Deutschland. Bereits 1990 forderte der damalige Schwulenverband in Deutschland (SVD) mit seinem ersten Grundsatzprogramm die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Im August 1992, hat unser Verband die „Aktion Standesamt“ organisiert. 250 lesbische und schwule Paare haben damals bundesweit auf Standesämtern das Aufgebot bestellt und für sich das Recht auf Eheschließung eingefordert. Seitdem kämpfte der LSVD zusammen mit immer mehr Verbündeten auf allen Ebenen für die Öffnung der Ehe.