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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Wir verpflichten uns zu Transparenz!

Der LSVD ist Mitglied der Initiative "Transparente Zivilgesellschaft"

Auf Initiative von Transparency International Deutschland e.V. haben zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Dazu zählen unter anderem die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.

Als Mitglied der Initiative "Transparente Zivilgesellschaft" machen wir die zehn definierten grundlegenden Punkte hier öffentlich zugänglich.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation

Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD), Rheingasse 6, 50676 Köln, Vereinssitz: Berlin, Gründungsjahr 1990

2. Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien)

Hier haben wir SatzungGeschäftsordnungFinanzordnung und unser Programm "Menschenrechte, Vielfalt und Respekt" veröffentlicht.

3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt.

Finanzamt Köln-Altstadt
Steuernummer 214/5860/0773
Freistellungsbescheid vom 16.02.2023 für Veranlagungszeitraum 2021

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z.B. Geschäftsführung,
Vorstand und Aufsichtsorgane).

Vorstand und Geschäftsführung des LSVD

5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation: zeitnah, verständlich und so umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand herstellbar (z.B. Kopie des Berichts, der jährlich gegenüber der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung abzugeben ist)

Tätigkeitsberichte des LSVD

6. Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmende, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zivildienstleistende, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen

Zurzeit arbeiten zehn Mitarbeitende beim LSVD, zum Teil in Teilzeitstellen. Dies setzt sich wie folgt zusammen: vier Vollzeitstellen, fünf Teilzeitstellen sowie eine geringfügige Beschäftigung. Vollzeitäquivalent: 6,25 Stellen.

Beim Familien- und Sozialverein des LSVD e.V. arbeiten derzeit dreizehn Mitarbeitende, zum Teil in Teilzeitstellen. Dies setzt sich wie folgt zusammen: sieben Vollzeitstellen, fünf Teilzeitstellen sowie eine geringfügige Beschäftigung. Vollzeitäquivalent: 9,85 Stellen.

7. Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- / Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und / oder der Vermögensverwaltung

Finanzbericht des LSVD für 2022

8. Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz

Finanzbericht des LSVD für 2022

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation

Zur organisatorischen Abwicklung öffentlich geförderter Projekte hat der LSVD-Bundesverband einen Unterverein gegründet, den „Familien- und Sozialverein des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) e.V.", Kurzbezeichnung LSVD-Familien- und Sozialverein. 

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung (incl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden, etc.) mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.

Der LSVD erhält keine Großspenden von Privatpersonen. Förderung erhält er im Rahmen von Projekten (auch in Trägerschaft des Familien- und Sozialvereins des LSVD) durch die Bundesregierung (BMFSFJ und BMZ) und filia.die Frauenstiftung.