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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Jetzt Spenden und Menschenrechte von LSBTI unterstützen!

Deine Spenden für die Rechte von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen

Offen, selbstverständlich und diskriminierungsfrei - Eine demokratische Gesellschaft muss es allen Menschen ermöglichen, jeder Zeit, an jedem Ort ohne Angst verschieden zu sein. Dafür treten wir seit über 30 Jahren ein und brauchen Deine Unterstützung.

Große Regenbogenflagge im Wind

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt seit über 30 Jahren Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Menschenrechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden. Dafür brauchen wir Deine Unterstützung.

Ein Großteil unserer Arbeit wird ehrenamtlich geleistet – mit großer Motivation und Einsatzbereitschaft. Dank Deiner Spende können wir auch weiterhin tatkräftig für Menschenrechte, Vielfalt und Respekt eintreten und für unsere Ziele streiten. Schon 20, 50 oder 100 Euro können viel bewirken. Die Spenden sind steuerabzugsfähig und auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.

Vielen Dank.

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Paypal

direkt zu paypal

paypal@lsvd.de

 

Spendenkonto

IBAN: DE30 3702 0500 0007 0868 00
BLZ / BIC: 370 205 00 / BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft Köln

 

Vereinfachter Zuwendungsnachweis für Spenden unter 300 Euro

Jeder Euro stärkt den Respekt für die Vielfalt unserer Gesellschaft!

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE52ZZZ00000271021

Hinweis: Einzelspenden bis 300 Euro

Für eine Spende unter 300,00 € benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungs-Bestätigung, um die Spende als Sonderausgabe im Rahmen Ihrer Einkommen-Steuererklärung geltend zu machen. Hierfür ist ausreichend, wenn Sie Ihrer Steuererklärung diesen vereinfachten Zuwendungsnachweis zusammen mit einem Bareinzahlungs-Beleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts beifügen (z.B. Kontoauszug), aus dem Name und Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sind. 

Für Spenden über 300,00 € ist als Nachweis eine vom LSVD ausgestellte Zuwendungs-Bestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich, die wir Ihnen gerne ausstellen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch ab einem Spendenbetrag von 100 Euro eine Zuwendungsbestätigung aus. Hierzu können Sie bei einer Online-Spende die gewünschte Zustellung auswählen, bei Spenden per Überweisung benötigen wir zusätzlich die Angaben zu Ihrer Anschrift.

Mitglieder erhalten die Bestätigung über ihren Mitgliedsbeitrag jeweils im Januar des neuen Jahres.