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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Was hat der LSVD getan und erreicht?

Tätigkeitsbericht des Bundesvorstandes zum LSVD-Verbandstag 2019

Auch nach der Ehe für Alle sind längst nicht alle Fragen gelöst. Gleichzeitig gibt es einen Rechtsruck, dessen deutlichstes Zeichen der Einzug der AfD in den Deutschen Bundestag ist. Homophobie und Transfeindlichkeit steigen erneut an.

Auch nach der Ehe für Alle sind längst nicht alle Fragen gelöst. Offen sind in direkter Folge der Eheöffnung z.B. Fragen des Abstammungsrechts. Im Dezember 2018 wurde im Bundestag eine Änderung im Personenstandsrecht beschlossen und mit "divers" eine weiterer Geschlechtseintrag eingeführt. Anlässlich des 10. Jahrestages des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen besuchte mit Frank-Walter Steinmeier auf Einladung des LSVD, der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas und der Bundestiftung Magnus Hirschfeld erstmals ein Bundespräsident den Gedenkort und überhaupt eine LSBTI-Veranstaltung. Gleichzeitig gibt es einen Rechtsruck, dessen deutlichstes Zeichen der Einzug der AfD in den Deutschen Bundestag ist. Homophobie und Transfeindlichkeit steigen erneut an.

Tätigkeitsbericht als PDF

  • 1. Vorwort

    1. Vorwort

    Mit diesem Bericht legt der Bundesvorstand Rechenschaft über die Aktivitäten seit dem letzten Verbandstag ab. Auch nach der Eheöffnung im Jahr 2017 sind längst nicht alle Fragen gelöst. Offen sind in direkter Folge der Eheöffnung z.B. Fragen des Abstammungsrechts.

    In anderen Politikfeldern stehen wir und unsere Verbündeten noch mitten drin in den Bemühungen, die Situation für LSBTI weiter zu verbessern und Rückschritte abzuwehren. Ein historischer Wendepunkt im Berichtszeitraum war die im Dezember 2018 vom Deutschen Bundestag in beschlossene Änderung im Personenstandsrecht. Damit wurde das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt, auch wenn die Bundesregierung sich bemühte, das möglichst restriktiv zu machen. Auch hier sind also noch lange nicht alle Probleme angemessen gelöst.

    Ein weiterer historischer Moment war, dass auf unsere Einladung hin mit Frank-Walter Steinmeier nach 69 Jahren Bundesrepublik erstmals ein Bundespräsident an einer LSBTI-Veranstaltung teilnahm und klare Worte fand.

    Der LSVD hat nun in Zeiten zu agieren, in denen durch den Rechtsruck, dessen deutlichstes Zeichen der Einzug der AfD in den Deutschen Bundestag ist, auch Homophobie und Transfeindlichkeit erneut ansteigen. Die im Bundestag vertretenen Parteien begegnen dieser Entwicklung höchst unterschiedlich: Während die einen sich in ihren menschenrechtsbasierten Positionen nicht beirren lassen, erwecken andere den Eindruck, dass sie dieser Entwicklung hinterherlaufen und so offensichtlich hoffen, Wähler*innen von der AfD und anderen rechtspopulistischen Parteien zurückzugewinnen. Als Beispiel sei hier der im Bericht näher beschriebene Kampf gegen die Erweiterung der Gruppe der „sicheren Herkunftsstaaten“ benannt.

    Für uns heißt diese Lage, besonders intensiv den Schulterschluss mit anderen menschenrechtsorientierten Kräften in der Gesellschaft zu suchen, um gemeinsam für Demokratie, Freiheit und Respekt einzutreten.

    Im internationalen Bereich wirkt sich der Wegfall der USA als Motor in der LSBT-Menschenrechtsarbeit gravierend negativ aus, sowohl was den politischen Druck betrifft als auch die notwendige Unterstützung. Dennoch gab es auch in einigen Ländern Fortschritte, insbesondere durch Entscheidungen einer menschen-rechtsorientierten unabhängigen Justiz.

    Wir danken an dieser Stelle allen, die zum Gelingen unserer Arbeit beigetragen haben – denen, die sich ehrenamtlich im LSVD engagieren, aber auch und in besonderer Weise unseren Mitarbeitenden in den Geschäftsstellen und in den Projekten. Ohne diese gemeinsame engagierte Arbeit wäre das meiste von dem, was beschrieben ist, nicht oder nicht in diesem Umfang möglich gewesen.

    Und nun wünschen wir viel Spaß beim Lesen des Berichts.

  • 2. Aktivitäten in der nationalen Politik
    • 2.1. Für ein gerechtes Recht

      2.1. Für ein gerechtes Recht

      Abstammungsrecht

      Mit der Öffnung der Ehe im Jahr 2017 war bei vielen Regenbogenfamilien die Erwartung verbunden, dass nun auch eine vollständige Gleichstellung im Familienrecht gegeben wäre. Leider hat der Gesetzgeber aber die Chance vertan, mit dem Eheöffnungsgesetz auch die notwendigen Anpassungen im Abstammungsrecht vorzunehmen, die wir als LSVD seit vielen Jahren fordern und die ebenso in der juristischen Fachöffentlichkeit auf nationaler und europäischer Ebene diskutiert und insbesondere hinsichtlich der Abschaffung der Stiefkindadoption durch eine Mitmutterschaft ab Geburt befürwortet werden.

      Im vergangenen Jahr hat der LSVD weiter durch zahlreiche Gespräche mit Fachpolitiker*innen auf Landes- und Bundesebene und mit kooperierenden Familien- und Wohlfahrtsverbänden die Dringlichkeit einer Reform des Abstammungsrechts thematisiert. Insbesondere in den Gesprächen mit Bundesjustizministerin Katharina Barley und Bundeskanzlerin Angela Merkel wurden unsere umfassenden Forderungen zu einem gesicherten rechtlichen Rahmen für die verschiedenen Formen von Regenbogenfamilien zum Ausdruck gebracht.

      Seit wenigen Tagen liegt nun endlich ein Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums zur Reform des Abstammungsrechts vor, der jedoch in der Sache nicht weit genug geht und in der derzeitigen Form nur für einen Teil von Regenbogenfamilien Rechtssicherheit bringen wird. So ist für die Zwei-Mütter-Familie endlich eine Mit-Mutterschaft aufgrund der Ehe oder der Mutterschaftsanerkennung vorgesehen, sodass beide Frauen von Geburt an Mütter ihres Kindes sind. Allerdings wird das Anfechtungsrecht des biologischen Vaters nur für den Fall der Samenspende in einer medizinischen Einrichtung abschließend geregelt; in allen anderen Fällen besteht weiter Rechtsunsicherheit.

      Elternschaftsvereinbarungen für Mehrelternfamilien sieht der Gesetzesentwurf leider ebensowenig vor, wie bindende Vereinbarungen der Beteiligten vor der Zeugung. Seit 13.03.2019 liegt nun ein Referentenentwurf zum Abstammungsrecht aus dem Bundesjustizministerium vor. Das ist ein Schritt nach vorn. Der LSVD wird diesen Entwurf nun genau prüfen und dann detailliert Stellung nehmen.

      Der LSVD wird also weiter für seine familienrechtspolitischen Vorstellungen kämpfen müssen. In der Fachöffentlichkeit haben wir das Thema Regenbogenfamilien im Rahmen fruchtbarer neuer Kooperationsprojekte weiter verankert: eine sehr gut besuchte gemeinsame Fachtagung mit dem Zukunftsforum Familie e.V. im Juni 2018 zum Thema Familienvielfalt hat den LSVD als Akteur im Bereich der Familienpolitik einem größeren Kreis von potenziellen Kooperationspartner*nnen bekannt gemacht und in der Folge Kontakte für zahlreiche weitere Veranstaltungen, Fortbildungen und Vorträge zum Thema Regenbogenfamilien gebracht.

      Auch die Mitarbeit durch Gabriela Lünsmann im Arbeitskreis Familienrecht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) als einflussreichem bundesweitem Träger der Wohlfahrtspflege ermöglichte es dem LSVD für das Thema Regenbogen zu sensibilisieren. Henny Engels arbeitet im AK Frauen des DPWV mit.

      Diskriminierungsfreier Zugang zu assistierter Reproduktion

      Im Rahmen der Regenbogenfamilienpolitik hat den LSVD auch im vergangenen Jahr die Frage des diskriminierungsfreien Zugangs zu assistierter Reproduktion weiter verfolgt. Unsere Forderung, dass für das Krankenversicherungsrecht und das ärztliche Berufsrecht durch Bundesgesetz eine Klarstellung dahingehend erfolgt, dass die assistierte Reproduktion allen Menschen unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität offensteht, haben wir weiter in Gesprächen und Stellungnahmen Nachdruck verliehen.

      Das im Juli 2018 in Kraft getretene Spenderregistergesetz bringt hier nur in einem kleinen Bereich neue Rechtssicherheit für Regenbogenfamilien, die sich für die Durchführung einer assistierten Insemination im Rahmen ärztlicher Behandlung entscheiden; hier gibt das Gesetz den Beteiligten Rechtssicherheit hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Beteiligten. Dies gilt aber weiterhin nicht für alle diejenigen, die zur Familiengründung aus Überzeugung oder aus ökonomischen Gründen eine private Samenspende verwenden wollen.

      Gesundheit

      Der Bundesvorstand hat sich im Rahmen seiner jährlichen Strategietagung 2018 intensiv mit den Fragen einer geschlechter- und diversitätsgerechten Gesundheitsversorgung beschäftigt. Hierbei wurde die Sensibilisierung der Regelstrukturen in der Gesundheitsversorgung als ein wesentliches Ziel identifiziert; hierzu müssen Politik, Wissenschaft und die Berufsorganisationen der Gesundheitsberufe stärker als bisher adressiert werden.

      Ein erster Schritt war hier die Teilnahme des LSVD an der Podiumsdiskussion zur Eröffnung des 10. Kongresses „Vernetzte Gesundheit“ in Kiel; Bundesvorstandsmitglied Gabriela Lünsmann diskutierte dort zu der Frage, wie das Gesundheitssystem mit vulnerablen Gruppen umgeht, mit dem schleswig-holsteinischen Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg im Januar 2019 vor 250 Ärzt*innen und Funktionär*innen aus dem Gesundheitswesen.

      Als weitere wichtige Themen im Bereich Gesundheit hat der Bundesvorstand die Bereiche Pflege, Suizidprävention bei LSBTI-Jugendlichen, die Übernahme der Kosten für PrEP-Medikamente durch die Krankenkassen und den Einsatz für eine grundlegende Forschung zur Erhebung von LSBTI-Gesundheitsdaten identifiziert.

      Um strategische Allianzen zu bilden, hat der Bundesvorstand u.a. zwei Fachgespräche mit dem Vorstand und der Geschäftsführung der Deutschen Aids Hilfe (DAH) geführt, die dem Austausch zu Fachthemen dienten und Möglichkeiten konkreter Kooperationen abklären konnten. Dabei entstand die Idee, dass der LSVD sich zum Thema Lesbengesundheit an der Weiterentwicklung des DAH-Projekts „Praxis Vielfalt“ beteiligen könnte; das Projekt sieht die Zertifizierung von Praxen mit einem Gütesiegel zu Vielfalt vor, wenn die diese bestimmte Fortbildungsmodule absolviert haben. Die bisherigen Schwerpunktthemen HIV, Trans* und Migration könnten hier sinnvoll um die Thematik Lesbengesundheit ergänzt werden; Gabriela Lünsmann wird zu diesem Thema den Kontakt zur DAH halten. Zudem haben sich der LSVD und die DAH sowohl an das Robert Koch Institut als auch an das Bundesgesund-heitsministerium gewandt, um u.a. die Notwendigkeit einer intersektionalen Gesund-heitsberichtserstattung inklusive der Merkmale der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität einzufordern.

      Gespräch mit der Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Katharina Barley

      Die Bundesvorstandsmitglieder Axel Hochrein und Gabriela Lünsmann konnten am 23.10.2018 in einem einstündigen Gespräch mit Bundesjustizministerin Katharina Barley und den Leiter*innen ihrer Abteilungen Bürgerliches Recht und Verfassungsrecht die aus Sicht des LSVD aktuell drängendsten rechtspolitischen Fragen diskutieren. Dabei hat sich der LSVD ebenso für eine zügige Reform des Abstammungsrechts zugunsten von Regenbogenfamilien stark gemacht wie für die lange überfällige Reform des Transsexuellengesetzes TSG, deren Notwendigkeit durch die Neuregelung zur Dritten Option für den Geschlechtereintrag im Personenstandsrecht Ende 2018 ein weiteres Mal überdeutlich geworden ist.

      Ein weiteres Thema des Gesprächs war die Forderung nach einer Ergänzung des Artikels 3 Grundgesetz um ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität. Das Gespräch war geprägt von hoher Fachlichkeit und inhaltlichem Engagement bei der Bundesjustizministerin und ihren Mitarbeiter*innen.

      Artikel 3

      Die Forderung nach Ergänzung von Artikel 3.3 Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen Identität ist eine Urforderung des LSVD. Die rechtliche Gleichstellung ist erst dann abgeschlossen, wenn sie auch den verfassungsmäßigen Schutz hat und somit nicht zurückgedreht werden kann.

      Im Hinblick auf den 70sten Geburtstag des Grundgesetzes im Mai 2019 plant der Bundesvorstand die Wiederaufnahme der LSVD-Kampagne „3+“. Dazu wurde auf der Klausurtagung an Strategie, Umfang und Zeitplan der neuen Kampagne gearbeitet. Artikel 3 ist auch ein Schwerpunktthema beim Verbandstag 2019.

      Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat das Land Berlin eingebracht. Bei einer Veranstaltung des LSVD Sachsen-Anhalt im August 2018 in Magdeburg diskutierte Bundesvorstand Günter Dworek u.a. mit der dortigen CDU-Ministerin für Justiz und Gleichstellung Anne-Marie Keding über eine entsprechende Ergänzung der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt. Moderiert wurde die Veranstaltung von Bundesvorstand Henny Engels. Im Rahmen des Gesprächs nannte die Ministerin erstmals einen Zeitplan für die Ergänzung der Landesverfassung um das Merkmal „sexuelle Identität“ beim Schutz vor Diskriminierung. Danach soll der parlamentarische Prozess zur Ergänzung der Landesverfassung im ersten Halbjahr 2019 stattfinden und abgeschlossen werden. Sachsen-Anhalt wäre damit das sechste Bundesland, das sich in seiner Landesverfassung gegen Diskriminierung und Ausgrenzung von LSBTI ausspricht.

      Die Voraussetzung für die Erreichung einer Grundgesetz-Ergänzung ist in den letzten Jahren durch die zunehmende Unterstützung der Forderung in den Parteiprogrammen durch SPD, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke und FDP gefördert worden. Die Kampagne wird sich deshalb hauptsächlich darauf richten, die Union zu überzeugen.

      Nach Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe: Rückwirkende Gleichstellung im Einkommenssteuerrecht und beim Familienzuschlag erkämpft

      Lebenspartner*innen, die ihre Partnerschaft in eine Ehe umwandeln, müssen nach Art. 3 Abs. 2 des Eheöffnungsgesetzes so behandelt werden, als ob sie am Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft geheiratet hätten. Der Gesetzgeber wollte durch diese Regelung die letzten Unterschiede zwischen Ehegatt*innen und Lebenspartner*innen rückwirkend beseitigen. Zu diesem Zweck sollten bestimmte sozial- und steuerrechtliche Entscheidungen neu getroffen werden.

      Die Steuerverwaltung befürchtete hohe Rückforderung und behauptete deshalb, eine rückwirkende Aufhebung schon bestandskräftiger Bescheide sei vom Gesetzgeber nicht gewollt. Sie hat deshalb die Finanzämter angewiesen, alle Anträge auf rückwirkende Neuveranlagung abzuweisen. Dagegen haben wir mit Briefen und in Gesprächen immer wieder protestiert. Das hatte schließlich Erfolg.

      Der Bundestag hat am 08.11.2018 mit dem Jahressteuergesetz beschlossen, dass gleichgeschlechtliche Ehegatt*innen rückwirkend im Einkommensteuerrecht gleichgestellt werden, wenn sie ihre Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 in eine Ehe umwandeln und bis zum 31.12.2020 die Aufhebung der Steuerbescheide beantragen, die nach der Gleichstellung im Jahre 2013 nicht mehr geändert werden konnten, weil sie bereits bestandskräftig waren oder weil die Festsetzungsfrist abgelaufen war.

      Die klare Regelung ist zugleich eine gesetzliche Interpretation des Art. 3 Abs. 2 EheöffnungsG, die auch für die rückwirkende Gleichstellung bei der Grunderwerbsteuer und beim Familienzuschlag Klarheit gebracht hat. Auch dort hatten Steuerverwaltung und viele Besoldungsstellen zunächst bestritten, dass aus Art. 3 Abs. 2 EheöffnungsG solche Ansprüche abgeleitet werden können. Inzwischen hat auch das Bundesministerium des Innern eingelenkt.

      Die rückwirkende Änderung von rechtkräftigen Verwaltungsakten ist im Einkommensteuerrecht in § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO und im Verwaltungsrecht, also hinsichtlich des Familienzuschlags, in § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG des Bundes bzw. in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Bundesländer vorgesehen. Der Antrag auf Nachzahlung des rückständigen Familienzuschlags muss binnen drei Monaten nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe gestellt werden.

      Auf der LSVD-Homepage finden sich eine Erläuterung der Rechtslage und Muster für entsprechende Anträge. Sie wurden von unserem Justiziar Manfred Bruns zusammengestellt.

      Reform des Personenstandsrechts

      Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2017 verkündet hat, dass der Gesetzgeber im Personenstandsrecht (PStG) neben männlich und weiblich einen weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen muss, hat der LSVD 2018 den Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung des Urteils intensiv mit Stellungnahmen, Pressearbeit und Gesprächen mit Politiker*innen begleitet.

      Im Dezember 2018 wurde das „Gesetz zur Änderung der im Geburtenregister einzutragenden Angaben“ vom Bundestag verabschiedet und ist seit Jahresbeginn in Kraft. Zusammen mit anderen Organisationen ist es dabei gelungen, dass die Bezeichnung für die neu eingeführte Geschlechtskategorie „divers“ lautet und nicht „weiteres“, wie ursprünglich vom Innenministerium geplant. Außerdem müssen Eltern ihr intergeschlechtliches Kind nicht als „divers“ eintragen lassen bzw. können den Geschlechtseintrag offenlassen. Sie können ihr Kind auch als weiblich oder männlich eintragen lassen, um die Intersexualität bzw. Intergeschlechtlichkeit ihres Kindes nicht zu offenbaren, was einem Zwangsouting gleichgekommen wäre. Auch das war im Entwurf der Bundesregierung noch nicht vorgesehen. Zudem hatten wir kein Verständnis dafür, dass das Verbot von Zwangsoperationen und -behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern nach wie vor aussteht.

      Durch das Gesetz ist ein neuer § 45b in das PStG eingefügt worden. Danach können Menschen mit „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ beim Standesamt beantragen, dass ihr rechtliches Geschlecht und ihre Vornamen geändert werden. Sie müssen dafür eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass bei ihnen eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt. Diese Vorschrift war im Gesetzgebungsverfahren heftig umstritten. Das Bundesministerium des Innern (BMI) und ihm folgend die Bundestagsmehrheit wollten das Gesetz das Gesetz auf intergeschlechtliche Menschen beschränken. Diese Einschränkung wurde aber nur in die nicht-bindende Gesetzesbegründung hineingeschrieben. Der Begriff „Variante der Geschlechtsentwicklung“ hat keine feststehende Bedeutung. Man kann ihn deshalb mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungskonform so auslegen, dass er auch transgeschlechtliche Menschen umfasst, die keine körperlichen Abweichungen aufweisen, sondern sich subjektiv als „intergeschlechtlich“ und „transgeschlechtlich“ empfinden. Dazu hat Manfred Bruns einen Ratgeber für trans- und intergeschlechtliche Menschen verfasst und die Betroffenen, die Ärzt*innen und die Standesbeamt*innen ermuntert, diesen Weg zu gehen.

      Im März 2019 erschien in der Zeitschrift „Das Standesamt" (StAZ), dem Standesorgan von Standesbeamt*innen, ein entsprechender Aufsatz von ihm. Inzwischen gibt es viele Rückmeldungen, dass die Standesbeamt*innen das rechtliche Geschlecht und die Vornamen von transgeschlechtlichen Menschen aufgrund der ärztlichen Bescheinigung geändert haben. Die Änderung des Paragrafen 45b PStG kann nach Manfred Bruns‘ Einschätzung vom BMI nicht mehr eingeschränkt werden. Das BMI widerspricht allerdings bislang dieser Auffassung.

    • 2.2. Für Menschenwürde – gegen Hass

      2.2. Für Menschenwürde – gegen Hass

      Projekt „Queer Refugees Deutschland“

      Seit Herbst 2017 berät, unterstützt, vernetzt und informiert das bundesweite LSVD-Projekt „Queer Refugees Deutschland“ LSBTI, die nach Deutschland geflüchtet sind oder sich auf der Flucht befinden.

      Seit Beginn des Projektes wurden über 30 Schulungen, vor allem mit Flüchtlingsunterkünften und Beratungsstellen, durchgeführt. Den Mitarbeitenden wurde damit Regenbogen-Kompetenz im spezifischen Kontext Flucht vermittelt und sie wurden für die besonderen Bedarfe von LSBTI-Geflüchteten sensibilisiert. Für die Durchführung der Schulungen, aber auch zur Verschickung an Unterkünfte und Beratungsstellen, wurden zahlreiche Materialien entwickelt. Somit ist es den unterschiedlichen Einrichtungen möglich, Haltung zu zeigen, über LSBTI-Verfolgung als Asylgrund zu informieren und Vertrauen zu bilden.

      Die neunsprachige Webseite www.queer-refugees.de wurde kontinuierlich erweitert und ergänzt, sodass auf ihr alle relevanten Informationen, Anlaufstellen und Materialien leicht zugänglich zur Verfügung stehen. Der Versand der Materialien in Verbindung mit der Webseite haben zu einem erheblichen Anstieg der Beratungsanfragen geführt, sodass sich seit Projektbeginn weit über 300 Rat suchende Personen aus dem In- und Ausland an das LSVD-Projekt gewandt haben.

      In drei Workshops fanden überdies das dritte, vierte und fünfte Vernetzungstreffen der geflüchteten LSBTI-Aktivist*innen in Bremen, Erfurt und Magdeburg statt. Ziel dieses Netzwerkes ist mittelfristig die Gründung einer Migrant*innenselbstorganisation (MSO).

      Im November 2018 informierte Patrick Dörr zusammen mit Henny Engels und Klaus Jetz die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Frau Widmann-Mauz (CDU), aus deren Mitteln das Projekt gefördert wird, über den Stand des Projekts und die Lage von LSBTI-Geflüchteten im Asylverfahren in Deutschland. Außerdem hat sich im Bereich der Erstinformation und Beratung durch das BAMF in den Ankerzentren eine gute Zusammenarbeit mit dem Bundesamt ergeben. Beim Thema „Besonderer Schutzbedarf“ ist besonders auch die Zusammenarbeit mit der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ hervorzuheben.


      Das Projekt wird über den ursprünglichen Bewilligungszeitraum bis Ende 2018 hinaus nun bis Ende 2020 gefördert und kann somit seine Arbeit nachhaltig fortsetzen. Überdies wurde das Projekt um den Bereich „Integration“ erweitert, also um das Ziel der stärkeren Sichtbarkeit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Integrationsmaßnahmen.

      Dauerbrenner „Sichere Herkunftsstaaten“

      Auch in den vergangenen 12 Monaten musste der LSVD wieder viel Arbeit darin investieren, den aus unserer Sicht verfassungswidrigen Regierungsplänen Widerstand zu leisten, die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien für „sicher“ zu erklären. 2017 war ein entsprechender Vorstoß schon einmal am Bundesrat gescheitert.

      Im Oktober 2018 hat die Große Koalition das Vorhaben aber recycelt, nun ergänzt auch um Georgien. In Algerien, Marokko und Tunesien wird einvernehmliche Sexualität unter Erwachsenen gleichen Geschlechts mit hohen Gefängnisstrafen bedroht. Es findet eine offensive Verfolgung insbesondere von offen lebenden Lesben und Schwulen statt. Allein in Tunesien wird von über 70 Festnahmen bzw. Verurteilungen in 2017 berichtet. Behörden wenden gegenüber „Verdächtigen“ Folterpraktiken wie zwangsweise Analuntersuchungen an, um sie der Homosexualität zu „überführen“. Auch in Georgien sind LSBTI immer wieder gewalttätigen Angriffen ausgesetzt, ohne dass die Regierung sie ausreichend schützt.

      Im November 2018 fand zu den „sicheren Herkunftsstaaten“ eine Anhörung im Innenausschuss des Bundestages statt. Der LSVD hat aus diesem Anlass seine grundsätzliche Kritik in einer detaillierten Stellungnahme an den Bundestag dargelegt und deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes steht. Ebenso hat der LSVD ausgeführt, wie eine solche Einstufung die Chancen von LSBTI auf asylrechtliche Anerkennung rechtswidrig noch weiter minimiert und die LSBTI-Schutzsuchenden in für sie gefährliche Großeinrichtungen zwingen würde.

      Im Januar 2019 hat der LSVD einen Appell an die demokratischen Parteien im Bundestag gerichtet. Darin hieß es unter anderen: „Der Deutsche Bundestag hat ein-stimmig betont, dass die früher in Deutschland ‚bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt‘ hat. Erst 2017 haben Bundestag und Bundesrat die Rehabilitierung der in Deutschland wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen beschlossen. Es ist völlig unverständlich, wie nur kurze Zeit später der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den ‚sicheren Herkunftsländern‘ die gleiche Situation in anderen Ländern total bagatellisiert. In den Maghreb-Staaten besteht eine Strafdrohung wie früher in Deutschland. Arabische Lesben und Schwule haben gleiche Menschenwürde wie deutsche! Wer die Hand dafür hebt, solche Staaten zu ‚sicheren Herkunftsstaaten‘ zu erklären, der bewirkt, dass die Unterdrücker, Verfolger und Folterer sich in ihrem verbrecherischen Tun bestätigt fühlen können“.

      Im Bundestag stimmten am 18. Januar 2019 CSU/CSU, die große Mehrheit der SPD-Abgeordneten, AfD und FDP dafür, Staaten für sicher zu erklären, obwohl dort Menschen wegen ihrer Homosexualität (und andere den Regierenden dort missliebige Gruppen) strafrechtlich verfolgt werden. Linke und Grüne stimmten geschlossen dagegen. Einige SPD-Abgeordnete stimmten ebenfalls dagegen oder enthielten sich.

      Danach scheiterte das Vorhaben aber vorläufig am Bundesrat. Der Gesetzentwurf zu den sicheren Herkunftsstaaten wurde dort am 15.2.2019 von der Tagesordnung genommen, als sich abzeichnete, dass es in der Länderkammer keine Mehrheit für den Gesetzentwurf geben würde. Der LSVD hat danach den Grünen und Linken in den Landesregierungen gedankt, die diesem verfassungswidrigen Gesetzesvorhaben die Zustimmung verweigert haben. Der LSVD appelliert an die anderen Länder, die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen, die Absetzung im Bundesrat zum Anlass zu nehmen, endlich ihre Haltung zu überdenken. Die Einstufung von Verfolgerländern als „sicher“ verharmlost die Kriminalisierung von Homosexualität in Algerien, Marokko und Tunesien. Sie wäre ein schwerer Rückschlag für den Menschenrechtskampf vor Ort.

      Projekt „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken“

      Der LSVD verfolgt mit dem Projekt „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entge-genwirken“ das Ziel, dem Rechtspopulismus Paroli zu bieten und wirksame Strate-gien und Bündnisse zu entwickeln. Zusammen mit unseren Landesverbänden wollen wir die Akzeptanz von LSBTI fördern und uns und unsere Bündnispartner*innen stärken. Dabei haben wir nicht nur die Community im Fokus, sondern auch Projekte aus der Rassismus- und Antisemitismusprävention, aus der Jugendarbeit, aus der Bildungsarbeit, aus der Demokratieförderung, aus migrantischen Organisationen und auch Träger aus Sport, Kultur und Wissenschaft. Gemeinsam wollen wir uns gegen Rechtspopulismus und Anfeindungen stärken und gegenseitige Lernprozesse initiieren.

      Auf regionalen Vernetzungstreffen, Konferenzen und Regenbogenparlamenten bringen wir Ehrenamtler*innen, Fachkräfte, Wissenschaftler*innen und Politiker*innen aus der ganzen Republik zusammen. Die beiden Projektmitarbeitenden Jürgen Rausch und René Mertens arbeiten seit Sommer 2017 an der Durchführung des Projektes, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert wird.

      Regionale Vernetzungstreffen und Konferenzen

      Zum Auftakt des Projekts fanden in Leipzig, Mannheim, Dortmund und Magdeburg vier Vernetzungstreffen statt. Auf diesen Treffen wurden gemeinsam mit über 100 Ehrenamtler*innen und Aktivist*innen erste Strategien und Maßnahmen entwickelt, um den menschenfeindlichen Einstellungen mit Mut und Kreativität entgegenzuwir-
      LSVD-Bundesvorstand Tätigkeitsbericht 2019 Seite 12 von 32ken. Darauf aufbauend wurden drei Regionalkonferenzen in Leipzig (Oktober 2018), München (November 2018) und Düsseldorf (Februar 2019) durchgeführt. Die vierte Konferenz wird am 2. April in Magdeburg stattfinden.

      Im Rahmen der Konferenzen wurden die ersten Ergebnisse der Vernetzungstreffen besprochen und weiterentwickelt. Ebenso wurden neue Aspekte einbezogen. So wurde beispielsweise in Düsseldorf diskutiert, wie sich zivilgesellschaftliche Organisationen verhalten können, wenn sie Zielscheibe von rechten Diffamierungen werden. Auch wurden erste Handlungsansätze entwickelt, wie im Rahmen der politischen Bildung menschenfeindlichen Einstellungen entgegengewirkt werden kann. Das Projekt brachte gemeinsam mit den Landesverbänden Aktivist*innen und Fachkräfte aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Stiftungen, Medien, Politik, Sport, Kultur, Religion, Soziale Arbeit, Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit, Demokratie- und Menschenrechtsarbeit, aus migrantischen Organisationen und aus der Jugendarbeit zusammen und war Impulsgeber für zukünftige Bündnisse. Außerdem wurden die Forderungen an Politik und Gesellschaft konkretisiert. Die Ergebnisse der Treffen und Konferenzen werden jeweils als gedruckte Broschüre veröffentlicht und stehen auf der Webseite des Projekts zum Download zur Verfügung.

      Bundesweite Regenbogenparlamente

      Neben den regionalen Veranstaltungen wurden bundesweite Regenbogenparlamente durchgeführt. Das zweite Forum dieser Art fand am 22. September 2018 in der VHS Köln statt. Dabei stand im Fokus, wie die Regenbogenkompetenz in der Senior*innenarbeit, in der Bildung, in Religionsgemeinschaften, in den Medien, in der Arbeitswelt und in der internationalen Menschenrechtspolitik erhöht werden kann. Auch wurden Strategien und Anforderungen zur Umsetzung formuliert und ein Forum zum fachlich qualifizierten Austausch und zur Vernetzung angeboten. Aus dem ersten Regenbogenparlament an der Humboldt-Universität zu Berlin wurden die Themen Medien und Religion wieder aufgegriffen.

      Das dritte Regenbogenparlament wird am 07. September 2019 in Hamburg stattfinden.

      Gespräch mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

      Am 23. Februar trafen sich 19 Vertreter*innen aus 10 LSBTI-Verbänden mit Bundesministerin Dr. Franziska Giffey. Helmut Metzner und Henny Engels vertraten den LSVD. Sie stellten einige thematische Schwerpunkte des LSVD vor, so z.B. die Aktivitäten im Projekt Miteinander stärken – Rechtspopulismus entgegenwirken; im Bereich der Regenbogenfamilien, Arbeit mit und für LSBTI-Geflüchtete(n) und der Befassung mit der Situation von Lesben. Weitere Themen im Gespräch waren die ausstehende Neuregelung der Rechte von Trans* und Interpersonen, Sexuelle Vielfalt in der Bildungsarbeit, Erfahrungen in diversen Beratungsfeldern und sexuelle Vielfalt in Angeboten von Kultureinrichtungen. Von mehreren Organisationen wurden die mit der überwiegend ehrenamtlichen Struktur verbundenen Probleme eindringlich geschildert.

      Aktivitäten im Bereich Sport

      Männerfußball WM2018 in Russland

      Anlässlich der Fußball-WM der Männer in Russland hat QFF (Queer Football Fan-clubs), das Netzwerk der LGBTI-Fußballfanclubs, unter dem Motto #ToRussiaWith-Love am 10.06. zu Kundgebungen vor den diplomatischen Vertretungen Russlands in Berlin, Bonn, Frankfurt, Leipzig und München aufgerufen. Die Aktionen wurden vom LSVD Bund und den Landesverbänden des LSVD unterstützt. Der LSVD forderte, dass die FIFA bei der Fußball-WM in Russland deutlich macht, dass die von ihr verabschiedeten Richtlinien für Menschenrechte nicht nur Augenwischerei und heiße Luft bleiben. Sie sollte unmissverständlich klar machen, dass sie hinter allen Fans und Spielern steht, die sich während der WM für die Menschenrechte stark machen und etwa mit einer Regenbogenflagge oder ähnlichen Statements in Fußballstadien Solidarität mit russischen LSBTI zeigen.

      Regenbogenfahnen bei Fußballverbänden

      Auf Initiative des LSVD hisste der Hamburger Fußball-Verband (HFV), im Rahmen der Jugendfußball-Saisoneröffnung, am 12.08.2018, eine HFV-Regenbogenflagge mit Verbandsemblem in der Mitte. Mit dabei waren HFV-Präsident Dirk Fischer, HFV-Schatzmeister Christian Okun, HFV-Präsidiumsmitglied Claudia Wagner-Nieberding (Beisitzerin für gesellschaftliche und soziale Verantwortung) sowie Wolfgang Preussner (Landesvorstand LSVD Hamburg) und Björn Frederik Augsten (1. Vorsitzender Startschuss). Auch der Bremer Fußball-Verband in Anwesenheit des Präsidenten Björn Fecker und des Geschäftsführers Jens Dortmann hisste auf Initiative des LSVD am 25.08.2018 zum Bremer CSD auf seinem Gelände eine Regenbogenflagge als solidarisches Zeichen.

      Vernetzung und Austausch

      Im September war die Präsidentin des Antidiskriminierungsrates von Mexiko-Stadt, Jaqueline L‘Hoist Tapia in Berlin zum Austausch mit dem LSVD zu Gast. Geplant ist eine Konferenz für 2020 in Mexiko-City mit Vertreter*innen des mexikanischen Fußballs und aus Deutschland. Anlass ist die Männerfußball WM2026 in Mexiko, Kanada und den USA.

      Die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) ist in der Fanarbeit im Fußball eine der wichtigsten Institutionen. Im Rahmen der 25-Jahr-Feier nahm der LSVD Kontakt auf und hat sich auf eine Zusammenarbeit verständigt.

      Am 07.11.2018 trafen sich 26 Vertreter*innen der Regional- und Landesverbände des DFB in Frankfurt am Main zum Erfahrungsaustausch zum Thema „Sexuelle Vielfalt und Diskriminierung im Fußball“ - Thomas Hitzlsperger und der LSVD gaben den Input. In mehreren Dialogforen hatte der DFB Vertreter*innen von Sportverbänden und -vereinen, Nichtregierungsorganisationen, Kommunen, Bundesministerien, Unternehmen, der Kirche und anderen religiösen Gemeinschaften, gemeinnützigen Stiftungen, der Wissenschaft und Wirtschaft in Berlin zusammengebracht.

      Im Diskurs wurden gemeinsam acht Handlungsfelder, nämlich Jugend, Fans, digitale Innovation, Vielfalt, Menschenrechte, Umwelt, Gesundheit und Fairplay identifiziert, in denen Fußball und Gesellschaft in vielfältiger Weise dauerhaft von einem Turnier in Deutschland profitieren sollen. Dazu sowie zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, den sogenannten Sustainable Development Goals (SDG), sollen die im Nachhaltigkeitskonzept dargestellten 24 innovativen Leuchtturmprojekte, darunter etwa das barrierefreie und inklusive Stadionerlebnis für alle, beitragen. An diesen Prozessen beteiligt sich der LSVD aktiv zukünftig im DFB.

      Ebenfalls gab es zwei Treffen mit Britta Dassler, sportpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion.

    • 2.3. Für eine Anerkennung der Realität

      2.3. Für eine Anerkennung der Realität

      Beratungskompetenz für Regenbogenfamilien

      Seit Sommer 2015 setzt sich der LSVD mit dem Modellprojekt „Beratungskompetenz zu Regenbogenfamilien“ dafür ein, dass Regenbogenfamilien in Zeiten familiärer Herausforderungen und Belastungen leichter eine fachkundige Begleitung und Unterstützung in wohnortnahen Beratungsstellen finden können.

      In unserem Modellprojekt, das bis Juni 2018 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wurde, geben wir Fachkräften in Beratungs-einrichtungen bundesweit in Fortbildungen Gelegenheit, sich mit den Herausforde-rungen und Potenzialen von Regenbogenfamilien vertraut zu machen. Hierfür hat das Projektteam ein Trainingsprogramm entwickelt, das bis zum Ende der Förderpe-riode bundesweit in über 50 Schulungen mit annähernd 1.000 Fachkräften erprobt und optimiert werden konnte.

      Dieses Programm wurde im Sommer 2018 in Form eines Trainingsmanuals einer breiteren Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht: Jansen, Elke & Jansen, Kornelia (2018): Sind nicht alle Familien bunt? Ein Trainingsmanual – berührend • leicht • wirksam. Familien- und Sozialverein des LSVD (Hrsg.). Köln. Es steht auf der Projekthomepage als Download und als Printversion zur kostenfreien Bestellung zur Verfügung.

      Im Herbst 2018 wurde die Förderperiode des Projektes mit einem umfassenden Sach- und Finanzbericht abgeschlossen. Die Angebote des Projektes können auf Honorarbasis weiterhin genutzt werden. So wurden ab Sommer 2018 bis April 2019 sechs weitere Fortbildungsveranstaltungen in Form von Tagesworkshops und Vorträgen durchgeführt.

      20 Jahre Lesben im LSVD

      In diesem Jahr liegt es 20 Jahre zurück, dass die Mitglieder den Schwulenverband (SVD) zum Lesben- und Schwulenverband (LSVD) erweitert haben. Diesen 20. Geburtstag nimmt der Bundesvorstand zum Anlass, die Erfolgsgeschichte des gemeinsamen politischen Kampfes von Lesben und Schwulen zu würdigen. Unter dem Motto „Gemeinsam erfolgreich“ findet auf dem Verbandstag 2019 eine Podiumsdiskussion mit der ersten Vorstandsfrau Halina Bendkowski, der Landesvorstandsfrau Kerstin Fritzsche aus Baden-Württemberg und den Bundesvorstandsmitgliedern Günter Dworek und Gabriela Lünsmann statt.

      Die Erweiterung unseres Verbandes zum Lesben- und Schwulenverband war ein bedeutendes und prägendes Ereignis – für unseren Verband und für die Lesben- und Schwulenbewegung in Deutschland. Ein Blick auf die zurückliegenden Erfolge und die kommenden Herausforderungen zeigt den Gewinn an politischer Schlagkraft, der in einer lesbisch-schwulen Zusammenarbeit liegt.

      Um Werte wie Freiheit, Gleichheit und Respekt muss täglich neu gerungen werden. Für uns ist dabei klar: Gemeinsam ist besser, gemeinsam ist stärker, gemeinsam ist erfolgreicher! In der lesbisch-schwulen Zusammenarbeit müssen mitunter differierende Interessen von Lesben und Schwulen vor dem Hintergrund verschiedener Diskriminierungserfahrungen und unterschiedlicher politischer Kultur verhandelt werden. Da Schwule in ihrer politischen Positionierung häufig öffentlich stärker wahrgenommen werden, hat der LSVD-Bundesvorstand bereits im Jahr 2018 begonnen, das Thema der lesbischen Sichtbarkeit mit dem Vortrag der Historikerin Dr. Kirsten Plötz zur „Lesbischen Un-Sichtbarkeit“ auf dem Verbandstag 2018 in Köln verstärkt in den Blick zu nehmen.

      Gleichermaßen haben wir unsere weiblichen Mitglieder in einer explorativen Befragung nach Ihren Interessen, Wünschen und Bedarfen befragt. Anschließend hat der LSVD hierzu im November 2018 ein bundesweites Lesben-Vernetzungstreffen in Hannover organisiert und sich verstärkt dem Thema des Gedenkens an die Verfolgung von Lesben im Nationalsozialismus gewidmet.

      Wir werden an dem Thema „Lesbische Sichtbarkeit“ auch in diesem Jahr dranbleiben – ohne die Gemeinsamkeiten und die Erfolge von Lesben und Schwule aus den Augen zu verlieren. In der aktuellen politischen Situation in Deutschland und Europa mit lautstärker werdenden homophoben Stimmen und der Zunahme rechtsextremer und rechtspopulistischer Positionen, die gleiche Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten von LSBTI ausdrücklich bekämpfen, gilt es mehr denn je, in den kommenden Jahren gemeinsam im LSVD eine offene und demokratische Gesellschaft zu stärken und zu verteidigen.

      Lesbenvernetzungstreffen

      Im Rahmen des vom Bundesprogramm Demokratie leben geförderten Projekts „Miteinander stärken“ lud der Bundesvorstand am 24./25. November 2018 zu einem Lesbenvernetzungstreffen in Hannover ein. 41 Vertreter*innen aus unterschiedlichen Organisationen, Netzwerken und Verbänden tauschten sich über Erfahrungen in verschiedenen Bereichen aus.

      In einem World-Café wurden die Themen Lesben im LSBTI-Kontext , Vernetzung, Demokratie, Religion, Gedenkpolitik und Geld & Organisation vertieft behandelt. Dem Austausch über den Ist-Stand folgte jeweils eine Diskussion darüber, was im jeweiligen Bereich erreicht werden soll und welche besonderen Herausforderungen damit verbunden sind. Am Ende jeder Diskussionsrunde stand die Frage, was für das Erreichen der benannten Ziele benötigt wird und was Einzelne bzw. Organisationen dazu einbringen können.

      Im Abschlussplenum wurden folgende Vereinbarungen getroffen: Erstellung eines Verteilers zur Weitergabe substantieller Informationen, eine Mobilisierungsaktion: „Erinnerungskultur lesbischer Geschichte“ zur Gedenkfeier im April 2019, die Prüfung der Realisierbarkeit von Workshops „Antragstellung & Fördermöglichkeiten lesbischer Projekte & Initiativen“ und die Gründung einer Bundesarbeitsgemeinschaft Lesben ab 2019 zur gegenseitigen Unterstützung und zum Austausch aller Aktivist*innen.

      Das Ziel des Treffens, eine Grundlage zu schaffen, um in einem ersten Schritt Forderungen und Handlungsstrategien zu erarbeiten, um Erfahrungen und Bedürfnisse von Lesben deutlich zu machen und Wege zu finden, ihre Interessen gemeinsam zu vertreten, wurde aus Sicht der Teilnehmer*innen erreicht. Das ausführliche Protokoll über das Treffen findet sich hier.

      Gedenken an die im Nationalsozialismus verfolgten Lesben

      Die Auseinandersetzungen um eine angemessene Form des Gedenkens an die im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Lesben hielten im Berichtszeitraum unvermindert an. Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten hat angesichts divergierender Vorschläge trotz verschiedener Anläufe im Jahr 2018 keine Entscheidung über ein Gedenkzeichen in Ravensbrück und den diesbezüglichen Widmungstext getroffen.

      Der Bundesvorstand erörterte diese Situation in einem Gespräch mit dem Landesvorstand des LSVD Berlin-Brandenburg (siehe 6.1). Geplant ist nun, dass der LSVD-Bundesverband den Versuch unternimmt, in einem strukturierten Dialog die unterschiedlichen wissenschaftlichen Positionen produktiv miteinander ins Gespräch zu bringen. Ziel muss sein, zügig zu einem zugewandten, inklusiven und den wissenschaftlichen Erkenntnisstand reflektierenden Gedenken zu kommen.

      Für April 2019 ist ein Gespräch des Bundesvorstandes mit dem Direktor der Stiftung und der Leiterin von Ravensbrück vereinbart.

      Medienpolitik

      Jenny Renner bringt die Interessen von LSBTI im ZDF-Fernsehrat ein; sie wurde zudem vom ZDF-Fernsehrat in den Beirat von ARTE Deutschland entsandt. Klaus Jetz vertritt den LSVD seit 1. Januar 2019 im Hörfunkrat des Deutschlandradios. Am 10.01.2019 fand die konstituierende Sitzung statt. Auf der Tagesordnung standen u.a. die Wahl des Vorsitzenden bzw. der stellvertretenden Vorsitzenden des Hörfunkrates, die Wahl der Mitglieder des Wirtschafts- und Finanzausschusses sowie des Programmausschusses. Klaus Jetz wurde als Mitglied in den Programmausschuss gewählt. Hier werden u.a. auch Beschwerden der Hörer*innen behandelt. Die zweite Sitzung findet am 21. März 2019 statt.

      Medien – „Die Salonfähigen“ und „Voll im Bild“

      Migrant*innen mit Kopftuch, Menschen, die an Rollstühle „gefesselt“ sind und Artikel über „Geschlechtsumwandlungen“ und „Schwulenparaden“. Allesamt so klischeehaft wie alltäglich sind die Berichte über sogenannte „Randgruppen“. Aber wie sind sie im Tagesgeschäft zu vermeiden?

      Dieser Frage gingen der LSVD, die Leidmedien und die Neuen Deutschen Medienmacher*innen in der gemeinsamen Veranstaltungsreihe „Die Salonfähigen“ in Berlin nach. Zusammen mit der Bundesvereinigung Trans* (BVT*) gestalteten wir dabei den Abend über Transgeschlechtlichkeit und Homo- bzw. Bisexualität. Zum Abschluss ihrer gemeinsamen Veranstaltungsreihe „Die Salonfähigen“ diskutierten Judyta Smykowski (Leidmedien), Konstantina Vassiliou-Enz (Neue Deutsche Medienmacher*innen) und Markus Ulrich (LSVD) mit Katrin Gottschalk, stellvertretende Chefredakteurin der taz, über Sprache und Bilder in den Medien und wie es besser werden kann.

      Diese sehr erfolgreiche Zusammenarbeit wurde im Dezember 2018 mit dem eintägigen Workshop „Voll im Bild!“ fortgesetzt. Mit 40 Fotograf*innen, Bildredakteur*innen, Models und Expert*innen haben wir in Berlin über Fotojournalismus und Bilder von Menschen mit Migrationsgeschichte, mit Behinderung und aus der LSBTI-Community gesprochen. Wir haben an Lösungen gearbeitet und erste Foto-Shootings gemacht. Die Veranstaltung wurde vom Bundesinnenministerium und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert.

      Neben der Dokumentation des Workshops erschien im März 2019 auch ein gemeinsamer Flyer mit einer „Checkliste für diskriminierungsarme Bildberichterstattung“.

      Workshop zu Chancen und Risiken der Digitalisierung für die informationelle Selbstbestimmung unter besonderer Berücksichtigung von vulnerablen Gruppen

      In dem beim letzten Verbandstag verabschiedeten neuen LSVD-Programm findet sich auch ein Abschnitt zu Digitalisierung. Für uns als Bürgerrechtsverband ist es von grundlegender Bedeutung, den digitalen Wandel mitzugestalten, gegen „algorithmische Diskriminierung“ vorzugehen und die informationelle Selbstbestimmung zu stärken.

      Zusammen mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) NRW haben wir im Dezember 2018 in Köln einen gemeinsamen Workshop über Chancen und Risiken der Digitalisierung für die informationelle Selbstbestimmung unter besonderer Berücksichtigung von vulnerablen Gruppen veranstaltet. Dieses Thema wollen wir zukünftig weiter verfolgen

    • 2.4. Für eine gute Zukunft

      2.4. Für eine gute Zukunft

      Festakt am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen

      Anlässlich des 10. Jahrestages des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolg-ten Homosexuellen besuchte am 3. Juni 2018 mit Frank-Walter Steinmeier auf Einladung des LSVD, der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas und der Bundestiftung Magnus Hirschfeld erstmals ein Bundespräsident den Gedenkort und überhaupt eine LSBTI-Veranstaltung.

      In seiner vielbeachteten Rede bat der Bundespräsident ausdrücklich “um Vergebung – für all das geschehene Leid und Unrecht, und für das lange Schweigen, das darauf folgte.“ Für den LSVD dankte Günter Dworek dem Bundespräsidenten dafür und betonte in seiner Rede. „Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus führt vor uns Augen, was geschehen kann, wenn Hass und Hetze eine Gesellschaft vergiften, wenn eine Mehrheit gleichgültig wird gegenüber dem Leben Anderer. Es gibt kein Ende der Geschichte. Um Freiheit, Gleichheit und Respekt muss täglich neu gerungen werden.“

      Weitere Redner*innen waren der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, und Gulya Sultanova, LSBTI-Aktivistin aus St. Petersburg, die eindringlich heutige Menschenrechtsverletzungen und den Kampf dagegen schilderte. Dank des Besuchs des Bundespräsidenten fand das Gedenken eine breite Medienresonanz. Auch der LSVD kam dazu u.a. in der Tagesschau zu Wort.

      Im Rahmen des Festaktes wurde auch der neue, von der israelischen Medienkünstlerin Yael Bartana gestaltete Film im Denkmal erstmals der Öffentlichkeit gezeigt. Die Künstlerin sowie Darsteller*innen des neuen Films nahmen an der Veranstaltung teil. Ebenso anwesend waren Michael Elmgreen und Ingar Dragset, die das Denkmal entworfen und geschaffen haben sowie Aktive aus der Initiative „Der homosexuellen NS-Opfer gedenken“, die gemeinsam mit dem LSVD das Denkmal initiiert und durchgesetzt hatten.

      Auch in seinem elften Jahr war das Denkmal vielfach Ort von Anteilnahme und Gedenken. So sprach für den LSVD Axel Hochrein dort im September 2018 auf einer Gedenkveranstaltung für die verfolgten und ermordeten Lesben in der NS-Diktatur und betonte: „Unrecht kennt kein Geschlecht. Leid kennt kein Geschlecht.“

      Lesung von Biografien Schwuler, Lesben und Trans* aus der Zeit des Nationalsozialismus

      Anlässlich des zehnten Jahrestages der Übergabe des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen an die Öffentlichkeit luden die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, der LSVD sowie die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld am Abend des 28. Juni in das ehemalige Stummfilmkino Delphi in Berlin-Weißensee zu einer Lesung ein. Platziert mitten im Publikum, trugen Claudia Roth, Günter Dworek, Lala Süsskind, Sabin Tambrea, Vivian Kanner, Helmut Metzner, Petra Michalski, Uwe Neumärker, Linn Sanders, Daniel Baranowski, Alice Dwyer, Hamze Bytyçi und Katarina Barley Biografien Schwuler, Lesben und Trans* aus der Zeit des Nationalsozialismus vor.

      Die etwa 220 Gäste wurden von Dr. Klaus Lederer, Berliner Senator für Kultur und Europa, begrüßt, der ebenfalls las. Zum Abschluss stellte Heinz Weichenberger sein eigenes Schicksal als Opfer des § 175 in der Nachkriegszeit vor und schloss mit dem Satz: „Was soll ich dazu sagen? Ich bin jetzt kein Straftäter mehr, obwohl ich nie einer war.“ Die Veranstaltung wurde musikalisch von Andrej Hermlin und dem Swing Dance Orchestra, mit dem Solisten David Hermlin, umrahmt. Hermlin war eng mit dem nach Paragraf 175 verfolgten Wolfgang Lauinger verbunden, der 1940 zu einer Gruppe von Swing Kids gehörte, die von der Gestapo überwacht wurde, im Dezember 2017 im Alter von 99 Jahren verstorben war und dessen Biografie ebenfalls verlesen wurde.

      Der Abend war seinem und dem Andenken aller Männer, Frauen und Trans* gewidmet, die während des Nationalsozialismus und auch nach 1945 aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität verfolgt wurden.

      Premiere im Bundeskanzlerinnenamt

      Am 25. Oktober 2018 empfing Bundeskanzlerin Angela Merkel erstmals eine Delegation des LSVD im Bundeskanzlerinnenamt. Themen des Gesprächs waren vor allem die Situation von Regenbogenfamilien (insbesondere das Abstammungsrecht), die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz, ein Maßnahmenprogramm gegen Homophobie und Transfeindlichkeit und dabei insbesondere der Kampf gegen Hasskriminalität.

      Von Seiten des LSVD nahmen Günter Dworek, Henny Engels, Axel Hochrein, Gabriela Lünsmann, Helmut Metzner und Markus Ulrich teil. In dem 1½-stündigen intensiven Austausch zeigte sich die Bundeskanzlerin gegenüber vielen Argumenten des LSVD offen und stellte in Aussicht, einige der Themen an die zuständigen Minister*innen in ihrem Kabinett heranzutragen.

  • 3. Internationales
    • 3.1. Menschenrechte

      3.1. Menschenrechte

      Erfolgreicher Abschluss von Masakhane

      Masakhane ist das größte jemals vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderte Projekt im Bereich LSBTI-Menschenrechte. Das Zulu-Wort lässt sich ins Deutsche übersetzen mit „Kommt, lasst uns gemeinsam stärker werden“.

      Initiiert vom LSVD und umgesetzt von der Coalition of African Lesbians (CAL) als Projektpartnerin vor Ort und dem LSVD und filia.die frauenstiftung von deutscher Seite lief das Projekt zur Stärkung von Lesben, Bi und Trans* im südlichen Afrika von 2014 bis 2017. Gemeinsam mit Sonja Schelper von filia. hat LSVD-Bundesvorstand Uta Schwenke Masakhane als Projektleitung für den LSVD ehrenamtlich betreut. Im Juni 2018 wurde das Projekt mit dem Verwendungsnachweis gegenüber dem BMZ erfolgreich abgeschlossen.

      Zudem konnten wir das BMZ überzeugen, Masakhane in einer neuen Phase weiterzuführen – mit dem LSVD als Träger und filia als Verantwortlicher für die Bereitstellung der Eigenmittel und die Umsetzung. Der Antrag ist bewilligt.

      Masakhane I hat Strukturen geschaffen, auf denen nun eine proaktive politische Arbeit vor Ort mit Masakhane II weiter aufbauen kann.

      Tschetschenien

      Auch in den letzten Monaten haben uns die menschenverachtenden Vorgänge in Tschetschenien beschäftigt. Nachdem wegen der Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien bei einem OSZE-Treffen der Wiener Mechanismus eingeleitet worden war, haben wir im Herbst 2018 die Bundesregierung gebeten, Russland zu drängen, konkrete Fragen zu den Verfolgungshandlungen gegen LSBTI in der Teilrepublik Tschetschenien endlich zu beantworten. Andernfalls sollte sie die Einleitung des Moskauer Mechanismus unterstützen, der die Entsendung einer Erkundungsmission und die Erstellung eines detaillierten Berichtes vorsieht. Dieser Bitte ist die Bundesregierung nachgekommen.

      Der Bericht über die Grausamkeiten, Menschenrechtsverletzungen und Morde liegt nunmehr vor, doch Russland ignoriert die darin formulierten Empfehlungen. Zudem hat in Tschetschenien seit Ende 2018 eine erneute Verhaftungs- und Verfolgungswelle gegen LSBTI begonnen. Wir haben auf Bitten unserer Kolleg*innen in Russland das Auswärtige Amt aufgefordert, Visa auszustellen und die Einreisebehörden über die Verfolgungssituation in Tschetschenien zu informieren, da die Möglichkeit besteht, dass einige Verfolgte versuchen werden, ohne Visum einzureisen.

      Zudem baten wir das Auswärtige Amt, gemeinsam mit der Equal Rights Coalition und multilateralen Organisationen wie UN-Menschenrechtsrat, UN-Sicherheitsrat, OSZE u.a., das Thema Tschetschenien auf die Tagesordnung zu setzen und Russland aufzufordern, dafür zu sorgen, dass die Menschenrechtsverletzungen an LSBTI unverzüglich aufhören, dass die im Bericht des OSZE-Berichterstatters Benedek formulierten Empfehlungen umgehend umgesetzt und die Schuldigen angeklagt und bestraft werden.

    • 3.2. Für ein gutes Europa

      3.2. Für ein gutes Europa

      Die diesjährigen Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) finden in einer Zeit zunehmender sozialer und politischer Polarisierung statt. Europäische Grundwerte wie Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtstaatlichkeit werden infrage gestellt.

      Im Februar hat der LSVD seine Wahlprüfsteine zur Europawahl unter dem Slogan „Coming out für Europa. Vielfalt verteidigen, Respekt wählen“ an die im EP vertretenen Parteien verschickt. Die neun Themenbereiche reichen von einem umfassenden EU-Aktionsplan für Gleichberechtigung von LSBTI und Diskriminierungsschutz über die Rechte von trans- und intergeschlechtlichen Menschen, Maßnahmen gegen homophobe und transfeindliche Hassverbrechen und Respekt in Schule und Alltag bis hin zu Vielfalt der Familienformen, Asyl und Menschenrechte von LSBTI.

      Darüber hinaus haben wir an die Kandidat*innen aller im Parlament vertretenen demokratischen Parteien ein gemeinsam mit ILGA Europe entwickeltes Pledge (Wahlversprechen) geschickt mit der Bitte, dieses zu unterzeichnen. Darin heißt es u.a. „Ich bin Kandidat*in für das Europäische Parlament und verspreche, mich als Abgeordnete*r für die Menschenrechte und die Gleichberechtigung von LSBTI in der EU und darüber hinaus einzusetzen“. Die Rückläufe werden auf der zentralen Home-page comeout.eu eingestellt.

      European Commission against Racism and Intolerance (ECRI)

      Im Oktober 2018 hat der LSVD einen Bericht zum Stand der Dinge beim Thema Gesetzgebung gegen Hasskriminalität und beim Nationalen Aktionsplan gegen Homophobie und Transphobie an die European Commission against Racism and Intolerance (ECRI) des Europarates geschickt.

      Unsere Empfehlungen lauteten u.a., Deutschland solle die Gesetzgebung zur Bekämpfung von Hasskriminalität weiter verbessern und in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB LSBTI-feindliche Motive ausdrücklich benennen. Der deutsche Gesetzgeber solle im Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) auch LSBTI und Menschen mit Behinderung als mögliche Opfer von Volksverhetzung ausdrücklich benennen.

      Deutschland solle in seiner Verfassung Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz auch die sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität explizit ausformulieren, um LSBTI auch im Verfassungstext ausdrücklich Schutz vor Diskriminierung zu gewähren. Deutschland solle einen nachhaltigen Nationalen Aktionsplan vorlegen, der Homophobie und Transfeindlichkeit effektiv entgegenwirkt und dafür insbesondere klare zeitlich definierte Zielvereinbarungen, belastbare Selbstverpflichtungen der zuständigen staatlichen Stellen und angemessene Haushaltsmittel zur Prävention und Bekämpfung von Homophobie und Transfeindlichkeit enthält.

    • 3.3. Netzwerke

      3.3. Netzwerke

      ILGA

      Im letzten Jahr nahmen Sarah Kohrt und Klaus Jetz für den LSVD an der ILGA Europa-Konferenz teil, die vom 25. bis 28. Oktober in Brüssel stattfand. Der LSVD arbeitet regelmäßig im Europa-Netzwerk des Dachverbandes mit, das sich jährlich trifft. Klaus Jetz nimmt für den LSVD an den Treffen teil. Vom 1. bis 3. Juni und am 24. Oktober 2018 ging es um die Strategieplanung des internationalen Netzwerks für die kommenden Jahre sowie um die gemeinsame Kampagne zur Europawahl.

      Auch im vergangenen Jahr lieferte der LSVD Informationen zur rechtlichen und sozialen Situation von LSBTI in Deutschland an seinen europäischen Dachverband. Sie fanden wieder Eingang in ILGA’s Jahresbericht „Rainbow Europe“ zur Situation von LSBTI in den europäischen Ländern, die jährlich aktualisiert und neu aufgelegt wird.

      Amsterdam Netzwerk

      Vom 12. bis 14. November 2018 fand in Berlin das NGO-Netzwerk-Treffen statt, bei dem 14 Organisationen aus Europa und Nordamerika vertreten waren. Sarah Kohrt und Klaus Jetz hatten das Amsterdam Netzwerk im letzten Jahr nach Berlin eingeladen und inhaltlich und organisatorisch mit Unterstützung von Anja Kretzer vorbereitet. Inhalte waren der Informationsaustausch und Kooperationsmöglichkeiten über die jeweiligen Arbeitsschwerpunkte, das LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und EZ, die Reaktionen auf Notfallsituationen wie etwa die Ereignisse in Tschetschenien, Nicaragua, Indonesien, Tansania, Ägypten oder Kasachstan, die weitere Ausgestaltung der Equal Rights Coalition und die Rolle der Zivilgesellschaft oder unsere Arbeit im Hinblick auf die UN-Nachhaltigkeitsziele.

      Darüber hinaus fand im Auswärtigen Amt ein Treffen mit Staatsminister Michael Roth. MdB, statt. Zudem wurde im Hauptstadtbüro ein Empfang für das Amsterdam Netzwerk und interessierte Vertreter*innen von EZ- und Menschenrechtsorganisationen sowie der Berliner LSBTI-Community organisiert.

      Deutsch-Französisches Jugendwerk

      Im Februar haben das Deutsch-Französische Jugendwerk und das Regional Youth Cooperation Office in Tirana uns Mittel für einen Austausch für jeweils acht LSBTI-Jugendliche aus Deutschland, Frankreich und dem Westbalkan bewilligt. Im Mittelpunkt werden außer interkulturellen Fragen das Empowerment und die Anbindung der Jugendlichen an den LSBTI-Aktivismus stehen.

      Kooperationspartner sind das regionale Netzwerk LSBTI Equal Rights Association ERA aus Belgrad und die französische LSBTI-Jugendnetzwerk Mouvement d'Affirmation des Jeunes Lesbiennes, Gais, Bi et Trans (MAG-Jeunes) aus Paris. In einem Vorbereitungstreffen, das im Februar in Berlin stattfand, wurden Ziele, Daten, Programm, Methoden u.a. verabredet.

      Das erste Austauschtreffen findet vom 23. bis 28. Juli in Berlin (CSD-Teilnahme) statt, das zweite vom 11. bis 16. Oktober in Tirana (ERA-Konferenz), das dritte vom 16.06. bis 21.06.2020 in Paris (Pride Ball).

    • 3.4. Hirschfeld-Eddy-Stiftung

      3.4. Hirschfeld-Eddy-Stiftung

      LGBTI-Plattform Menschenrechte

      Dank einer finanziellen Förderung der Dreilinden gGmbH gibt es das Projekt LGBTI-Plattform Menschenrechte der Hirschfeld-Eddy-Stiftung mit 30 Wochenstunden. Es wird von Sarah Kohrt geleitet.

      Zentral ist das zivilgesellschaftliche Bündnis „Yogyakarta-Allianz“, das sich regelmäßig in Berlin trifft. Das von der Plattform formulierte 13-Punkte-Papier ist Grundlage für das LSBTI-Inklusionskonzept, das AA und BMZ zur Zeit erarbeiten.

      Die Frage nach einer postkolonialen Praxis in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) wird gestellt, z.B. in einem Beitrag für den Blog der Heinrich-Böll-Stiftung: Die Yogyakarta-Allianz – ein postkoloniales Bündnis. Die Plattform kooperiert mit dem Berliner Afrika-Haus in der Reihe Crossings & Alliances, bei der Aktivist*innen aus dem globalen Süden und Osten gehört werden.

      Der Plattform-Newsletter liefert relevante Informationen zu Menschenrechten und LSBTI. Mit deut-schen EZ-Organisationen wird kooperiert, z.B. bei einer Aktion von VENRO zu Shrinking Spaces. Die Plattform wurde zur Moderation beim queeren arabischen Filmfest, zur Attachée-Ausbildung des AA und zum Panel des Global Equality Funds eingeladen. Die internationalen Kontakte sind intensiv durch die Ausrichtung der Jahreskonferenz des Amsterdam Netzwerks in Berlin und die Teilnahme an der Outright Advocacy Week in New York, wo sich 40 Aktivist*innen aus 25 Ländern mit UN-Vertretungen trafen.

      Projekte der Hirschfeld-Eddy-Stiftung

      Nicaragua

      Im April 2018 gab es in Nicaragua erste Proteste gegen eine Reform des Sozialversicherungssystems, die die Regierung von Präsident Daniel Ortega und seiner Frau, Vizepräsidentin Rosario Murillo, umsetzen wollte. Schnell wuchs sich eine kleine Demonstration in Managua, die gewaltsam niedergeschlagen wurde, zu einem regelrechten Aufstand in verschiedenen Städten des Landes aus. Polizei und paramilitärische Kräfte gehen seither immer wieder mit Tränengas und Waffengewalt gegen Protestierende vor, die vorgezogene Neuwahlen und einen Rücktritt des Präsidentenpaares verlangen. Diese werden von der Regierung als Putschist*innen und Terrorist*innen diffamiert. Bislang gab es Hunderte Tote und unzählige Verletzte, Menschen wurden verschleppt und verschwanden. Auch die LSBTI-Bewegung ist unter Beschuss.

      Unsere Partner*innen in Nicaragua berichten von Verhaftungen, Todesdrohungen, Übergriffen und Vergewaltigungen. Das Auswärtige Amt bewilligte uns im September 2018 ein Nothilfe-Projekt zur „Stärkung der Handlungsfähigkeit des nationalen LSBTI-Netzwerkes zur Unterstützung von LSBTI-Diskriminierungsopfern in Nicaragua“. Dieses wurde mit unserer Partnerorganisation „Red de Desarrollo Sostenible“ bis Ende 2018 durchgeführt. Außer der Notfallhilfe für Inhaftierte und deren Familien waren die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen und die Besuchsreise eines Kollegen aus Managua in Köln und Berlin Bestandteile des Projektes. Zahlreiche Termine und Vorträge fanden statt, u.a. an der Universität Köln und der FU Berlin, im Auswärtigen Amt, im Bundes-tag, bei der GIZ in Bonn oder dem Informationsbüro Nicaragua in Wuppertal.

      In mehreren Schreiben hat der LSVD die Bundesregierung aufgefordert, sich gegenüber der nicaraguanischen Regierung für die Einhaltung der Menschenrechte und die Strafverfolgung der Täter einzusetzen.

      Westbalkan und Türkei

      Im Frühjahr 2018 bewilligte die Bundesregierung eine „LSBTI-Konferenz“ in Skopje, Mazedonien und Schulungsmaßnahmen für LSBTI-Organisationen im Westbalkan und der Türkei. Nach dem Regierungswechsel in Mazedonien war ein günstiger politischer Kontext für die Verbesserung der Situation von LSBTI entstanden. Das Land strebt eine Mitgliedschaft in der EU an, die Regierung verfolgt eine Reformagenda, gerade auch im rechtlichen Bereich. Eine nachhaltige Stärkung der LSBTI-Bewegung scheint möglich.

      Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung und die regionale Partnerorganisation LGBTI Equal Rights Association ERA beantragten das Projekt mit ambitionierten Zielsetzungen wie Stärkung der Menschenrechte und Empowerment für LSBTI. Im Mittelpunkt stand die Durchführung von Schulungen für LSBTI-Organisationen in der Region in den Bereichen Organisationsentwicklung und Management, strategische Planung und Mittelbeschaffung.

      In Skopje fand zudem von 3. bis 6. Oktober 2018 eine internationale LSBTI-Konferenz statt, die eine Premiere für das Land darstellte. Sie erhöhte die Sichtbarkeit von LSBTI und stärkte die LSBTI-Bewegung im Land. In mehreren Beiträgen im LSVD-bLog wurde berichtet. Die Rückmeldungen der Deutschen Botschaft und des Auswärtigen Amtes waren sehr positiv.

      Die Kooperation mit ERA wird auch in 2019 fortgesetzt, ein Antrag an das Auswärtige Amt wurde Ende 2018 auf den Weg gebracht.

      Tunesien

      Ein Antrag an das Auswärtige Amt zur Fortführung unserer Kooperation mit der tunesischen Organisation Mawjoudin ist im Sommer 2018 überjährig bewilligt worden. Nach dem 1. Queer Filmfestival, das im Januar 2018 stattfand und mit bis zu 400 Besucher*innen ein Riesenerfolg war, findet im März 2019 erneut ein Queer Filmfestival in Tunis statt.

  • 4. Öffentlichkeitsarbeit

    4. Öffentlichkeitsarbeit

    Relaunch der Homepage

    Seit 2017 gestaltet der Bundesverband seinen Internetauftritt neu. Hintergrund ist, dass das in die Jahre gekommene Conten-Management-System (CMS) und die Seitenstruktur eine Auffrischungskur benötigten. Die sehr umfangreichen Arbeiten, etwa der Umzug des Rechtratgebers und die Sichtung und Einpassung der Texte in die neue Seitenstruktur, sind bereits erledigt. Die neue Homepage soll zur CSD-Saison online gehen.

    Öffentlichkeits- und Pressearbeit

    Pressemeldungen, Newsletter und Interviews für Presse, Fernsehen und Radio zu den Verbandsthemen und -forderungen gehören zur regelmäßigen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des LSVD. Bundesvorstände und Mitarbeitende geben Inter-views und an die 100 PMs wurden im vergangenen Geschäftsjahr versendet. Haupt-themen waren Eheöffnung und Regenbogenfamilien, Personenstandsrecht, Religion und Alltagshomophobie. Regelmäßig wird der LSVD in allen großen Medien und Communitymedien zitiert, wie der monatlich verschickte Pressespiegel deutlich macht. Zusätzlich gibt es alle zwei Monate einen Vor- und Rückblick auf unsere Arbeit.

    Die respekt (Heft 25) ist im vergangenen Jahr im Juli 2018 in einer Auflage von 10.000 Exemplaren publiziert worden. Schwerpunkt des Hefts waren die neuen LSVD-Projekte, das neue LSVD-Programm, die internationalen Aktivitäten unseres Verbandes und der Hirschfeld-Eddy-Stiftung sowie die Aktivitäten der Landesverbände. Sie geht an die Mitglieder, Multiplikator*innen sowie die Landesverbände und verschiedene Buchläden. Die Redaktion besteht aus Markus Ulrich, Günter Dworek, Axel Hochrein und Klaus Jetz. Franka Braun ist für Layout und Design verantwortlich.

    Ein weiteres Medium ist der LSVD-bLOG mit durchschnittlich 2.000 Aufrufen im Monat. Deutlich steigern konnte der LSVD seine Präsenz in den sozialen Medien. Täglich postet und twittert die Pressestelle aktuelle Meldungen. Auf facebook hat der LSVD inzwischen über 11.000 Fans (+35%), auf twitter stieg die Zahl auf 9.400 Follower (+11%). Auf Instagram haben wir derzeit ca. 1.500 Fans (+30%).

    Die Homepage www.lsvd.de und die weiteren Webseiten des LSVD, etwa www.regenbogenkompetenz.de, www.hirschfeld-eddy-stiftung.de oder www.queer-refugees.de, werden täglich von vielen Menschen aufgerufen. Im Berichtsjahr wurde sie 320.000 Mal besucht. Die Inhalte der Verbandshomepage, insbesondere die Presseschau und der Veranstaltungskalender, werden regelmäßig aktualisiert und ausgebaut, ebenso die zahlreichen Rechtsratgeber.

    Des Weiteren wurden für die vergangene CSD-Saison Fächer („Mehr als heiße Luft“), Lineale („Vielfalt unterstreichen“) und Kugelschreiber („Wir schreiben Geschichte“) produziert. Zudem gab es die beliebten Regenbogenarmbänder, die auch als Willkommensgeschenk an alle neuen Mitglieder gehen.

    Der LSVD hat auch im vergangenen Jahr an mehreren CSDs und Straßenfesten zwischen Hamburg und München, Köln und Berlin teilgenommen. In Saarbrücken organisiert ihn das Team des LSVD Saar. Der LSVD Mecklenburg-Vorpommern Gaymeinsam organisierte mit seinen Mitgliedsvereinen die CSDs in Mecklenburg-Vorpommern. Beim Kölner CSD und dem Berliner Straßenfest waren der LSVD und die Hirschfeld-Eddy-Stiftung mit Infoständen vertreten.

  • 5. Mitarbeit in Netzwerken / Vertretungsaufgaben

    5. Mitarbeit in Netzwerken / Vertretungsaufgaben

    5.1. Forum Menschenrechte

    Klaus Jetz vertritt den LSVD in der AG Menschenrechtsbildung, Henny Engels arbeitet für den LSVD in der AG Rechte von Frauen und LSBTI mit und war bis Ende 2018 die kommissarische Sprecherin dieser AG. Sie nahm auch am alljährlichen Gespräch des Forums mit dem Außenminister im September 2018 und am anschließenden Gespräch mit der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung teil. Beide vertreten abwechselnd den LSVD bei den Plena des Forums. Themenschwerpunkte des Forums im Berichtszeitraum waren der Austausch mit der Menschenrechtsbeauftragten über die Menschenrechtsagenda der Bundesregierung, das UPR-Berichtsverfahren und ein Gespräch mit der Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe über menschenrechtliche Herausforderungen in der aktuellen Wahlperiode.

    Höhepunkt der Arbeit im Berichtszeitraum war die Veranstaltung „70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) Grund zu Feier oder zu Besorgnis?“ am 15. Oktober in der FES Berlin. In diesem Jahr wird das Forum sich u.a. anlässlich des 40jährigen Jubiläums mit der Frauenrechtskonvention CEDAW und anlässlich des 30jährigen Jubiläums mit der UN-Kinderrechtskonvention befassen.

    5.2. Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

    Gemäß der Stiftungssatzung sitzen 2 Vertreter*innen des LSVD (mit 1 Stimmrecht) im Kuratorium der Stiftung. Für den Zeitraum 2016 bis 2020 sind für den LSVD Gabriela Lünsmann und Axel Hochrein berufen. Durch eine seit 2017 stattfindende institutionelle Förderung aus dem Bundeshaushalt, in Höhe von 500.000€, kann die Stiftung ihren Auftrag, auch in Zeiten niedriger Zinserträge aus dem Stiftungskapital, besser erfüllen. Dies betrifft die personelle Ausstattung der Stiftung wie auch die Mittel für die Projektarbeit.

    Neue Kuratoriumsvorsitzende ist seit März 2018 die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Katarina Barley. Die Neuberufung der Vertreter*innen der Fraktionen des neu gewählten Bundestages hat sich diesmal lange hingezogen; deshalb kam das Kuratorium in neuer Besetzung erstmals im März 2019 zur 14. Sitzung des Kuratoriums zusammen. Der vorgeschlagenen Vertreterin der AfD, der Abgeordneten Höchst, ist wegen ihrer homophoben und transfeindlichen Äußerungen bisher dreimal die Wahl in das Kuratorium durch die Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages verwehrt geblieben.

    Der LSVD appelliert an die Fraktionen der demokratischen Parteien im Bundestag, die Arbeit des Kuratoriums und den Erfolg der Stiftung auch dadurch zu unterstützen, keine Vertreter*innen in das Kuratorium zu wählen, die nicht hinter den Stiftungszielen stehen. In den Kuratoriumssitzungen wird auch über die vom wissenschaftlichen Beirat der Stiftung geprüften und empfohlenen Projekte entschieden. Dabei wird bei dem vom Fachbeirat vorgeschlagenen und vom Kuratorium beschlossenen Projekten darauf geachtet, dass alle drei wichtigen Themenbereiche der Stiftung: „Geschichte und Erinnerung“, „Theorie und Forschung“ sowie „Politik und Gegenwart“ gleichmäßig bedacht und Anträge auch kleiner NGOs Berücksichtigung finden. Gerade in Zeiten des steigenden Einflusses von Rechtspopulismus auf die gesellschaftliche Stimmung kommt der Stiftung eine noch größere Verantwortung im Rahmen der Antidiskriminierungsarbeit für LSBTI zu.

    5.3. Deutsches Institut für Menschenrechte

    Henny Engels ist seit 2016 Mitglied im Kuratorium des DIMR und vertritt den LSVD dort sowie in der Mitgliederversammlung des Instituts. Zudem ist sie seit 2018 eine der Kassenprüferinnen. Das Institut widmet sich – seiner Aufgabenstellung als nationale Menschenrechtsinstitution entsprechend – zahlreichen menschenrechtlichen Fragen im In- und Ausland. Durch vielfältige Aktivitäten – Veranstaltungen, Studien, Pressemitteilungen, Stellungnahmen und nicht zuletzt durch die Tätigkeitsberichte und den alljährlich abzugebenden Bericht an den Deutschen Bundestag – hält das Institut die Aufmerksamkeit für menschenrechtliche Herausforderungen wach.

    5.4. Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)

    Seit 2014 vertritt Uta Schwenke den LSVD im Beirat der ADS. Der Beirat ist im September 2017 letztmalig zusammengetreten. Nach der Bundestagswahl 2017 musste eine Neubesetzung der Leitung der ADS erfolgen; dies konnte wegen einer anhängigen Konkurrent*innenklage einer Bewerber*in bisher nicht geschehen. Aus diesem Grund wurde auch noch kein neuer Beirat berufen.

    5.5. Bündnis Solidarität mit den Sinti und Roma Europas

    In diesem Bündnis ist der LSVD durch Helmut Metzner und Henny Engels vertreten. Nach wie vor tritt das von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen getragene Bündnis, darunter etliche Verbände von Sinti und Roma, aber z.B. auch der Zentralrat der Juden oder amnesty international, gegen den immer noch vorhandenen und in breiten Bevölkerungsschichten akzeptierten Antiziganismus an.

    Das Bündnis ist geprägt von der Überzeugung, dass es Aufgabe der gesamten bürgerlichen Gesellschaft, der Medien und der Politik ist, roma- und sintifeindliches Denken und Handeln zu benennen, zu verurteilen, dagegen anzugehen und den Betroffenen ihre Solidarität auszusprechen.

    Anlässlich des Roma-Days fand am 8. April ein Umzug vom Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas über das Brandenburger Tor und Unter den Linden zum Gorki-Theater statt. Bei der Eröffnung der Parade sprach Helmut Metzner für den LSVD und betonte die Notwendigkeit des Zusammenhalts angesichts vielfältiger Bedrohungen durch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.

    5.6. Weitere Netzwerke

    Das Bundesinnenministerium ist Veranstalter des halbjährlich tagenden Forums gegen Rassismus. Der LSVD ist Mitglied und nimmt an den Sitzungen teil. Auch in der No-Hate-Speech-Kampagne ist der LSVD beteiligt. Darüber hinaus war der LSVD am Bündnis #Unteilbar beteiligt.

  • 6. Organisation

    6. Organisation

    6.1 Gespräch LV BB

    Am 26.11. 2018 sprachen Stefanie Schmidt, Helmut Metzner und Henny Engels im Auftrag des Bundesvorstandes mit Ulrich Keßler und Jörg Fugmann vom Landesvorstand des LSVD Berlin-Brandenburg – entsprechend der Vereinbarungen vom Verbandstag 2018. Inhalte des Gesprächs waren die Auswirkungen von Entwicklungen in BB auf andere Landesverbände und den Gesamtverband und das angemessene Gedenken an die im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Lesben in Ravensbrück.

    Einigkeit bestand darüber, dass die Botschaft des LSVD sein müsse, dass in diesem Verband Lesben und Schwule miteinander arbeiten und Interessen vertreten wollen und können. Es gehe dabei immer um einen empathischen Umgang miteinander. Auch nach der gemeinsam erreichten Eheöffnung gebe es zahlreiche gemeinsame Themen und Arbeitsfelder wie z.B. die Situation von LSBTI auf dem Arbeitsmarkt, im Gesundheitswesen, in der Darstellung in Medien etc.

    Die Vertreter*innen des Bundesvorstandes baten den Landesvorstand, das Gespräch mit anderen Landesverbänden zu suchen.

    6.2. Mitarbeitende

    Im Hauptstadtbüro ist weiterhin Markus Ulrich als LSVD-Pressesprecher und Leiter des Hauptstadtbüros tätig. Franka Braun arbeitet in der Pressestelle mit einer halben Stelle im Bereich Öffentlichkeitsarbeit. René Mertens ist mit einer Dreiviertel-Stelle im LSVD-Projekt „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken!“ im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! sowie mit einer Viertel-Stelle als Koordinator zur Unterstützung der LSVD-Landesverbände beschäftigt. Auch Sarah Kohrt arbeitet weiterhin im Hauptstadtbüro als Projektleiterin der LGBTI-Plattform Menschenrechte (Hirschfeld-Eddy-Stiftung) mit einer Dreiviertel-Stelle. Danilo Höpfner unterstützt nach wie vor als Honorarvertragsnehmer den LSVD in den Bereichen Fundraising und Marketing.

    Die LSVD-Rechtsberatung hat im Januar 2019 Rechtanwältin Lisa Lührs von Richard S. H. Yamato übernommen. Rechtsanwalt Dr. Thomas Hahn aus Berlin ist seit 2018 ehrenamtlicher Datenschutzbeauftragter des LSVD und seiner Landesverbände.

    In der Bundesgeschäftsstelle in Köln unterstützt Guido Schäfer den LSVD und die HES an einem Tag pro Woche ehrenamtlich. Ende Juni 2018 lief das vom BMFSFJ geförderte Modellprojekt „Beratungskompetenz zu Regenbogenfamilien“ regulär aus. Mithin schied auch Kornelia Jansen als stellvertretende Projektleiterin aus. Dr. Elke Jansen ist seither wieder mit einer Dreiviertel-Stelle als Leiterin des Projektes Regenbogenfamilien beim LSVD beschäftigt. Weiterhin arbeiten Lilith Raza und Patrick Dörr mit jeweils einer vollen Stelle im von der Integrationsbeauftragten geförderten Projekt „Queer Refugees Deutschland“. Im Rahmen dieses Projektes berät weiterhin Maria Seitz LSBTI-Asylsuchende in Rechtsfragen. Jürgen Rausch leitet weiterhin mit einer Dreiviertel-Stelle das vom Bundesprogramm Demokratie leben unterstützte LSVD-Projekt „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken!“ Er arbeitet dabei eng mit René Mertens im Hauptstadtbüro zu-sammen. Zudem arbeiten in diesem Projekt weiterhin Lucie Veith und Danis Dennis Döbbecke in Teilzeit (je 15 Wochenstunden) im Projektbereich Akzeptanz und Ver-netzung intergeschlechtlicher Menschen. Als Bürokraft unterstützt weiterhin Juliane Steinbrecher mit einer halben Stelle den LSVD. Ahmed Elpelasy ist seit Juni 2018 als Webmaster und Systemadministrator (15 Wochenstunden) beim LSVD beschäftigt. Sandra Ramolla arbeitet nach wie vor als Finanzreferentin für den LSVD und die Hirschfeld-Eddy-Stiftung, und Klaus Jetz als Geschäftsführer des LSVD und seiner Hirschfeld-Eddy-Stiftung in der Bundesgeschäftsstelle.

    6.3. Mitgliederentwicklung/-werbung

    Mit dem historischen Erfolg der Ehe gab es – wie schon bei anderen großen Erfolgen in vorangegangen Jahren – Stimmen, dass damit die Mission erfüllt wäre. Das hat das bis dahin anhaltende Wachstum der Mitgliederzahlen im Jahr 2018 gebremst und zunächst zu einer Stagnation auf hohem Niveau geführt.

    Der Bundesverband hat diese Entwicklung vermutet und mit den Regenbogenparlamenten ein Format mit hoher Strahlkraft über den Verband hinaus initiiert, das der Förderung der Debattenkultur und der Erhöhung der Regenbogenkompetenz in der Gesellschaft dienen soll. Mit diesen Veranstaltungen initiiert der LSVD solidarische Bündnisse, die attraktiv in die LSBTI-Community hineinwirken. Damit kann er einerseits Impulse in Politik und Zivilgesellschaft geben und andererseits Verständigung über gemeinsame Werte ermöglichen. Beides soll auch die quantitative und qualitative Verbandsentwicklung befördern. 2019 wird der Bundesvorstand verstärkt die Mitgliederwerbung angehen.

    Dennoch ist es 2018 noch nicht gelungen, den nach Irritationen über den Umgang mit der Sichtbarkeit lesbischer Interessen im Verband eingetretenen Mitgliederverlust insbesondere in Berlin-Brandenburg auszugleichen.

    6.4 Friend-/Fundraising /Sponsoring

    Wenn der LSVD sich trotz steigender staatlicher Projektmittel und Zuschüsse weiter als unabhängiger Verband und selbstbewusste Nichtregierungsorganisation positionieren möchte, muss er die Finanzierung durch Beiträge kooperativer und natürlicher Mitglieder weiter vorantreiben und neue Finanzierungsquellen insbesondere im Bereich der privaten Wirtschaft erschließen. Dazu hat der LSVD den „Club Sieben“ ins Leben gerufen. Er wirbt über die Community hinaus für die Unterstützung durch Wirtschaftsakteure und die heteronormative Mehrheitsgesellschaft. Erste namhafte Unternehmen haben den LSVD als Partner ihrer Aktivitäten unternehmerischer Verant-wortung für die Gesellschaft (corporate social responsibility) erkannt.

    Der Verbandstag 2019 profitiert erstmals von der so erschlossenen Unterstützungsbereitschaft. Der LSVD wird durch die bereits erwähnte Neugestaltung seiner Homepage auch stärker jüngere Zielgruppen fokussieren und damit neben einer verstärkten Präsenz in den sozialen Medien neue Wege zur Zielgruppe und seinem sympathisierenden Umfeld erschließen. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen worden, den LSVD als Selbstorganisation selbstbewusster Menschenrechtsverteidiger*innen arbeitsfähig und attraktiv fortzuentwickeln und so den Erhalt und die Erweiterung gesellschaftliche Akzeptanz für Vielfalt und Respekt auch materiell, operativ und finanziell glaubwürdig zu unterfüttern.

    6.5. Verbandstag 2018

    Unter dem Motto „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“ fand am 21./22. April 2018 in Köln der 30. LSVD-Verbandstag statt. Im Mittelpunkt standen das neue LSVD-Programm, Satzungsänderungen, die LSVD-Projekte, die Themen lesbische Sichtbarkeit, Umgang mit Rechtspopulismus und Eheöffnung und Abstammungsrecht.

    Die Kölner OB Henriette Reker begrüßte die versammelten LSVD-Mitglieder und der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW, Dr. Joachim Stamp, hielt eine Gastrede zur LSBTI-Politik der Landesregierung.

    In den Vorstand gewählt wurden Günter Dworek, Henny Engels, Stefanie Schmidt, Marion Lüttig, Christian Rudolph und Timon Delawari. Weiterhin für ein Jahr im Amt waren Axel Hochrein, Gabriela Lünsmann, Helmut Metzner, Inken Renner, Jenny Renner, Ulrike Schmauch, Uta Schwenke.

    6.6 BLK / BLT 2018

    René Mertens unterstützt die Landes- und Ortsverbände im Rahmen der Bund-Länder-Koordination (BLK) und fungiert als Schnittstelle zwischen den landesverbandlichen Strukturen und dem Bundesverband. In der Pressestelle übernimmt die Bund-Länder-Koordination in der Abwesenheit des Pressesprechers auch dessen Vertretung.

    Im Berichtsjahr standen die Landtagswahlen in Hessen und Bayern ebenso im Fokus wie die Erstellung eines zivilgesellschaftlichen Entwurfes für einen zukünftigen Landesaktionsplan gegen Homo- und Transphobie im Saarland. Im Vorfeld der Landtagswahlen wurden die Landesverbände in Hessen und Bayern bei der Erstellung von Wahlprüfsteinen unterstützt. Während in Hessen die Antworten vom Bündnis „Hessen wählt queer“ ausgewertet wurden, erfolgte die Bewertung der Antworten in Bayern in enger Abstimmung zwischen der BLK-Stelle und dem Landesvorstand. Im ersten Quartal des Jahres 2019 wurden im Zusammenhang mit den bevorstehenden Landtags- und Bürgerschaftswahlen in Bremen, Sachsen und Thüringen ebenfalls Wahlprüfsteine erstellt bzw. befinden sich aktuell in der Abstimmung. Die Unterstützung der Landesverbände im Vorfeld von Landtagswahlen ist eine der Kernaufgaben der Bund-Länder-Koordination.

    Neben den Fragen zur Ausgestaltung der landespolitischen Forderungen unterstützte der Bundesverband Landes- und Ortsverbände auch durch Stellungnahmen, bei der Erstellung von Pressemeldungen und bei der Planung und Durchführung von Mitgliederversammlungen und Fachveranstaltungen. Ebenfalls beriet die Bund-Länder-Koordination in Abstimmung mit dem LSVD-Justiziar Manfred Bruns die Verbände in Satzungsfragen.

    Darüber hinaus war die BLK-Stelle für alle inhaltlichen Fragen der Landes- und Ortsverbände ansprechbar, stärkte die ehrenamtlichen Strukturen und vermittelte bei Konflikten. Im Rahmen der Tätigkeit wurde der LSVD Sachsen bei der Erstellung eines Förderantrages für das „Information Center for LGBTI Refugees Chemnitz“ unterstützt. Gemeinsam konnte erreicht werden, dass für das Jahr 2019 eine zusätzliche Stelle in Chemnitz gefördert wurde.

    Aktionspläne gegen Homo- und Transphobie

    Im Saarland unterstützte die Bund-Länder-Koordination die Erstellung eines zivilgesellschaftlichen Entwurfes für einen zukünftigen Landesaktionsplan der Landesregierung gegen Homo- und Transphobie. Im Rahmen des Arbeitsprozesses wurden im LSVD-Checkpoint in Saarbrücken acht Workshops für LSVDler*innen und Fachkräfte anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen angeboten.

    Die Bundesländer Bayern und das Saarland sind die einzigen Länder ohne einen entsprechenden Landesaktionsplan. Die Landesregierung in Saarbrücken hatte im Koalitionsvertrag die Erstellung eines solchen Aktionsplans beschlossen. Die Ergebnisse der Workshops wurden in einem zivilgesellschaftlichen Papier dokumentiert und der Landesregierung übergeben. Der LSVD Saar arbeitet in der interministeriellen Arbeitsgruppe der Landesregierung zusammen mit Vertreter*innen der beteiligten Ministerien mit. Mit einem Ergebnis ist noch im 1. Halbjahr 2019 zu rechnen.

    Neben der Stärkung der Verbandsarbeit, der Projektplanung und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unterstützte die Bund-Länder-Koordination die landesverbandlichen Strukturen auch personell auf CSDs, durch Fundraising und bei der Planung und Durchführung der Rainbowflashs in Sachsen und Niedersachsen. In Berlin unterstützte die BLK-Stelle den Landesverband Berlin-Brandenburg bei den „Respect Gaymes“ und vertrat in Dresden den LSVD bei den Aktionen zum IDAHOT. Ferner konnten die Landesverbände auch bei Gesprächen mit Ministerien begleitet und unterstützt werden. Gemeinsam mit dem LSVD Thüringen übernimmt der Bund-Länder-Koordinator die Vertretung des LSVD im Kuratorium des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) in Jena.

    Bund-Länder-Treffen 2018 in Hannover

    Im Rahmen des Bund-Länder-Treffens 2018 in Hannover unterstützte der Bundes-verband den LSVD Niedersachsen-Bremen bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Treffens. Neben dem Austausch der Landesverbände untereinander standen vor al-lem die Themen „Erinnerungskultur“ und „Umgang mit Rechtspopulist*innen und Rechtsextremen bei Veranstaltungen und Infoständen“ im Fokus des Treffens. Die Amadeu Antonio Stiftung bereitete die anwesenden Landes- und Bundesvorstände auf mögliche Auseinandersetzungen vor.

    6.7. Projekte (soweit nicht an anderer Stelle beschrieben)

    Rechtsberatung

    Die Geschäftsstelle beantwortet zahlreiche und vielfältige Anfragen von LSBTI, auch mit Hinweis auf die Ratgeberseiten auf der Website des LSVD. Die Anfragen von Geflüchteten machen einen erheblichen Anteil der Beratungstätigkeit aus. In Beantwortung der Anfragen wird auch auf die mehrsprachige Webseite des Projekts Queer Refugees hingewiesen. Die Rechtsberatung wurde im Jahr 2018 von Hayato Yamato durchgeführt und wurde seit Jahresbeginn von Rechtsanwältin Lisa Lührs übernommen; in vielen Fragen aktuellen Rechtsfragen wird Beratung zusätzlich vom Justiziar des LSVD, Manfred Bruns durchgeführt. Die Anfragen von Geflüchteten und zu Asyl bearbeitet Maria Seitz (siehe 6.2).

  • 7. Ausblick

    7. Ausblick

    Es wäre wirklich schön, wenn rechtlich und gesellschaftlich alles schon erreicht wäre, wie das manche glauben. Der hier vorgelegte Bericht zeigt: Es ist noch sehr viel zu tun, um zu voller Anerkennung in allen gesellschaftlichen Bereichen und einem entsprechend gerechten Recht zu gelangen.

    Zentrale Aufgabe ist es, unsere Stellung in unserer Demokratie zu festigen, Teilhabe und Gleichberechtigung weiter auszubauen und gemeinsam im Verband und mit Verbündeten gegen Menschenfeindlichkeit und Hass anzutreten. Der Bundesvorstand wird dies weiterhin tun - im Rahmen der beschriebenen Projekte, auf zahlreichen alten und auch neuen Feldern.

    Ein besonderes Augenmerk wird in der kommenden Zeit der Ergänzung des Artikels 3.3 GG um die Merkmale geschlechtliche Identität und sexuellen Orientierung liegen. Wir laden alle ein, hieran mitzuwirken.