Menu
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

17.05.: Internationaler Tag gegen Homo- und Transphobie

Kritik an geplanter Reform des Abstammungsrechts und des Gesetzes zur Änderung des Geschlechtseintrags

Pressemitteilung vom 16.05.2019

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo- und Transphobie erklärt Axel Hochrein, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Am 17.05.1990 hat die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel gestrichen. Homosexualität gilt seitdem auch offiziell nicht mehr als Krankheit. Trans- und Intergeschlechtlichkeit werden jedoch weiterhin pathologisiert. Mit dem geplanten Gesetz zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags soll die Situation für Betroffene in einigen Bereichen sogar verschlechtert werden. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert, dass eine Vornamens- und Personenstandsänderung allein auf Antrag beim Standesamt ermöglicht wird; ohne Zwangsberatungen, Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren. Zudem muss dem Grundrecht intergeschlechtlicher Menschen auf körperliche Unversehrtheit endlich Geltung verschafft werden. Bis heute finden unnötige Genitaloperationen an intergeschlechtlichen Kindern statt. Das von der Bundesregierung versprochene Verbot muss endlich kommen.

Zudem müssen Regenbogenfamilien durch ein modernes Familien- und Abstammungsrecht endlich rechtlich anerkannt und abgesichert werden. Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform benachteiligt werden. Auch hier wird der jetzige Entwurf für die Reform des Abstammungsrechts der gelebten Familienvielfalt nicht gerecht. Der LSVD begrüßt, die vorgesehene Mutterschaft der zweiten Mutter ab Geburt aufgrund der Ehe oder aufgrund der Mutterschaftsanerkennung. Allerdings ist die im Entwurf vorgesehene unterschiedliche rechtliche Behandlung von privaten Samenspenden und ärztlich assistierter künstlicher Befruchtung bei den Anfechtungsrechten nicht sachdienlich. Der LSVD kritisiert an dem Entwurf auch, dass Vereinbarungen vor der Zeugung ausdrücklich ausgeschlossen und insgesamt keine verbindlichen Elternschaftsvereinbarungen zugelassen werden.

Im Rainbow-Index, dem europaweiten Vergleich für die Menschenrechtssituation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen fällt Deutschland derzeit wieder zurück. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zu einem konsequenten Einsatz gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verpflichtet. Dort verspricht sie auch Respekt für geschlechtliche Vielfalt und dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können. Damit diese Zusage mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis bleibt, fordert der LSVD eine engagierte Politik für alltägliche Akzeptanz und rechtliche Anerkennung. Denn auch nach der Eheöffnung gilt es in den kommenden Jahren eine offene und demokratische Gesellschaft zu verteidigen und weiter zu stärken.

Hintergrund

LSVD-Bundesverband

Pressekontakt

Pressesprecher*in Kerstin  Thost

LSVD-Bundesverband 
Hauptstadtbüro
Almstadtstraße 7
10119 Berlin 

Tel.: (030) 78 95 47 78
Fax: (030) 78 95 47 79
E-Mail: presse@lsvd.de

zuständiges Vorstandsmitglied

Axel Hochrein