Homophobe und transfeindliche Umpolungstherapien verbieten
LSVD fordert Thüringische Landesregierung zur Zustimmung der Bundesratsinitiative auf
Erfurt, 08. April 2019. Am kommenden Freitag, den 12. April werden die Bundesländer Berlin, Hessen, Bremen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein einen Antrag zum Verbot von Konversionstherapien in den Bundesrat einbringen. Insbesondere in religiös-fundamentalistischen Zusammenhängen werden sogenannte „Konversions“- oder „Reparativ“-Therapien angeboten, die auf eine Änderung von gleichgeschlechtlichem Sexualverhalten sowie der lesbischen, schwulen oder transgeschlechtlichen Identität abzielen.
„Es ist beschämend, dass im Jahr 2019 immer noch homophobe und transfeindliche Konversionstherapien stattfinden. Der LSVD Thüringen fordert daher die Landesregierung auf, der Bundesratsinitiative zum Verbot dieser Angebote zuzustimmen. Besonders zum Schutz von jungen Menschen gehören diese Umpolungs- und Konversionstherapien umgehend gesetzlich verboten.“, betont Laura Friedrichs aus dem Landesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) Thüringen.
Der Weltärztebund hatte bereits 2013 die Gefährlichkeit dieser sogenannten Therapien erkannt und ein gesetzliches Verbot gefordert. Auch der Deutsche Ärztetag hatte 2014 vor den negativen Auswirkungen dieser Angebote gewarnt.
Hintergrund
Erklärung des Weltärztebundes – Statement on Natural Variations of Human Sexuality (2013)
Konversionstherapien verbieten – Berlin startet gemeinsam mit Hessen Bundesratsinitiative
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