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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Gedenken bedeutet Handeln – GG Ergänzung jetzt!

LSVD Hessen appelliert an die demokratische Mehrheit im Bundestag und dem Hessischen Landtag

Pressemitteilung vom 27.06.2024

Frankfurt 27.06.2024. Nach dem erfolgreichen Abschluss des zweiten Frankfurter Pride Month 2024, der mit über 20 Veranstaltungen das vielfältige queere Leben in all seinen Aspekten und Anliegen stadtübergreifend sichtbar machte, appelliert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Hessen an die demokratische Mehrheit in Bundestag und Hessischen Landtag, die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) und der Landesverfassung Hessen nicht länger zu verschieben. Dazu erklärt Georgios Kazilas vom LSVD Hessen:

"Es ist erschütternd, dass selbst fast 80 Jahre nach der NS-Zeit queere Menschen als einzige Opfergruppe noch immer nicht explizit im Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes erwähnt werden. Als Hesse fällt es mir zudem schwer zu begreifen, weshalb unser Landesparlament zögert, die Landesverfassung zu vervollständigen.

Veranstaltungen zur Erinnerungskultur können dazu beitragen, das Bewusstsein für die Vergangenheit zu schärfen und die dringende Notwendigkeit zu unterstreichen, den Artikel 3 Absatz 3 GG zeitnah um LSBTIQ* explizit zu ergänzen. Angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen, besonders nach den Ergebnissen der Europawahl, drängt der LSVD Hessen mit Nachdruck darauf, dass die demokratische Mehrheit im Bundestag endlich einen effektiven Schutz vor staatlicher Diskriminierung für queere Menschen in Deutschland auf dem Weg bringt, wie auch im Koalitionsvertrag versprochen.
 
Dringender Handlungsbedarf besteht darüber hinaus auch in Hessen. Der LSVD Hessen fordert die Landesregierung Hessen und Ministerpräsident Boris Rhein dazu auf, das Merkmal sexuelle Identität endlich in den landesrechtlichen Diskriminierungsschutz gemäß Artikel 1 der Verfassung von Hessen aufzunehmen und sich somit den progressiven Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen anzuschließen."


Hintergrund
 
Am Samstag, dem 15.06.2024, fand im Frankfurter Stadtteil Gallus eine bewegende Veranstaltung zur Erinnerungs- und Gedenkkultur für die queeren Opfer des §175 StGB mit 90 Teilnehmenden statt, die von der NS-Zeit über das Nachkriegsdeutschland bis heute reicht. Nach der Veranstaltung war für alle Teilnehmenden offensichtlich, wie wichtig es ist, dass sich die Vergangenheit nicht wiederholt.
 
In der Nachkriegszeit wurden queere Menschen systematisch von der Erinnerungskultur für die Opfer der NS-Zeit ausgeschlossen und weiterhin, trotz Grundgesetz von staatlicher Seite kriminalisiert und verfolgt. Erst vor 30 Jahren, am 11.06.1994, wurde §175 StGB endgültig gestrichen. Das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin wurde erst 2008 durch einen Beschluss des Bundestages errichtet. Erst 2023 konnte sich der Bundestag erstmals zu einer Gedenkstunde für queere Opfer der NS-Zeit durchringen.
 
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Den Bericht zur Veranstaltung finden Sie hier
Ankündigung der Veranstaltung finden Sie hier

Welche Landesverfassungen schützen sexuelle Identität? (lsvd.de)
GRUNDGESETZ FÜR ALLE - Der Appell (grundgesetz-fuer-alle.de)

LSVD⁺ Hessen

Pressekontakt

Pressesprecher*in Landesvorstand des LSVD⁺ Hessen 

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E-Mail: hessen.vorstand[at]lsvd.de